Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Dahnen
(gem. § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung - KWO)
Das Ratsmitglied Albert Bley hat sein Ratsmandat niedergelegt.
Nach § 45 Absatz 4 Kommunalwahlgesetz (KWG) ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl einzuberufen.
Als Person mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Personen wurde Herr Franz Peter Kleis als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Dahnen einberufen.
Herr Kleis hat das Mandat angenommen.
54689 Dahnen, 11.01.2023
Peter Philippe
Ortsbürgermeister, zugleich Gemeindewahlleiter