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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sevenig (Our) für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vom 11.01.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2023

2024

(Euro)

(Euro)

der Gesamtbetrag der Erträge auf

90.063

90.105

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

91.978

92.070

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf

-1.915

-1.965

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

84.812

84.854

die ordentlichen Auszahlungen auf

85.551

85.643

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

-739

-789

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

der Saldo der außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

0

0

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

0

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

0

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

0

0

die Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

739

739

die Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

0

0

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

739

739

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

verzinste Kredite für

2023 auf —  0,00 EUR

2024 auf  — 0,00 EUR

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden für 2023 und 2024 nicht veranschlagt

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2023

2024

(v. H.)

(v. H.)

Grundsteuer A auf

500

500

Grundsteuer B auf

500

500

Gewerbesteuer auf

380

380

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2023

2024

(Euro)

(Euro)

für den ersten Hund

31

31

für den zweiten Hund

62

62

für jeden weiteren Hund

77

77

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), in der derzeit gültigen Fassung werden für 2023 und 2024 neu festgesetzt:

1.

Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feld- und Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für die Jahre 2023 und 2024 festgesetzt.

2.

Die Vorauszahlung an laufenden Unterhaltungsgebühren nach § 6 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren werden für das Jahr

2023 auf 5,00 Euro und

2024 auf 5,00 Euro

je lfdm. Grabfläche festgesetzt.

§ 6

Eigenkapital

 — (Euro)

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres 2021  — -14.459,22

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorjahres 2022  — -20.349,22

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres 2023 —  -22.264,22

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des 2. Haushaltsjahres 2024 —  -24.229,22

Sevenig (Our), 11.01.2023
Helmut Nelles, Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 23.01.2023 bis 31.01.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.

54687 Arzfeld, 11.01.2023
Johannes Kuhl, Bürgermeister