Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 1 ff. des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl. S. 227) in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt — 2024
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 243.179
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 176.651
der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf — 66.528
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 243.138
die ordentlichen Auszahlungen auf — 172.695
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 70.443
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 70.443
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -70.443
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
verzinste Kredite für 2024 auf 0,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden für 2024 nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für 2024 auf 0 EUR
Eine Ausschüttung an die Verbandsmitglieder für das Haushaltsjahr 2024 findet nicht statt.
— (Euro)
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres 2022 — 3.632.395,99
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres 2023 — 3.715.265,99
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2024 — 3.781.793,99
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 22.01.2024 bis 31.01.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.