am Donnerstag, 23.11.2023, 18:00 Uhr,
im Mehrzweckgebäude Hargarten
Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Mitteilungen | |
| 2. | Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2022 | |
| 3. | Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO | |
| 3.1 | Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO |
| 3.2 | Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeindegemäß § 94 Absatz 3 GemO |
| 3.3 | Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO |
| 4. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten | |
| 5. | Verschiedenes | |
| 5.1 | Information zum Jahresabschluss 2022 der Islek Energie AöR(gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung) |
Abwicklung der Tagesordnung:
| Zu Punkt 1. | Mitteilungen |
| Es lagen keine Mitteilungen vor. | |
| Zu Punkt 2. | Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilunggemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2022 |
Der nach § 110 Absatz 1 GemO gebildete Rechnungsprüfungsausschuss hat die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 112 GemO wahrgenommen und insbesondere den Jahresabschluss 2022 sowie die Anlagen dazu geprüft. Es gab keine Beanstandungen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
a) Feststellung Jahresabschluss 2022:
Der Ortsgemeinderat hat durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2022 erhalten. Es gab keine Beanstandungen.
Der geprüfte Jahresabschluss 2022 wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 1 GemO festgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 3 | - | - |
b) Entlastungserteilung:
Dem / Der Ortsbürgermeister/in, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wird gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 3 | - | - |
Bei der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt haben der Ortsbürgermeister und der Beigeordnete nicht mitgewirkt. Den Vorsitz führte das an Jahren älteste Ratsmitglied.
| Zu Punkt 3. | Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO |
| Zu Punkt 3.1. | Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO |
Die Ortsgemeinde Hargarten erhält eine Spende in Höhe von 250,00 Euro zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Diese Spende wurde zunächst als vorläufige Spende gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende zu.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | - |
| Zu Punkt 3.2. | Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO |
Die Ortsgemeinde Hargarten erhält eine Spende in Höhe von 150,00 Euro zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Diese Spende wurde zunächst als vorläufige Spende gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende zu.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | - |
| Zu Punkt 3.3. | Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO |
Die Ortsgemeinde Hargarten erhält eine Spende in Höhe von 325,00 Euro zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Diese Spende wurde zunächst als vorläufige Spende gebucht, bis alle Formalitäten (Anzeige KV und Beschluss) erledigt sind.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende zu.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | - |
| Zu Punkt 4. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
Die OG Hargarten hält an dem Glasfaserausbau fest.
Im Frühjahr 2024 beginnt die neue Verkabelung der OG Hargarten im Boden. Hier müssen wir die Synergien nutzen und das Glasfasernetz mit verlegen. Zudem ist die Straßenreparatur der Ortslage noch nicht ausgeführt, hier können Kosten eingespart werden. Ein späteres Aufreißen der Straßen würde unnötige Kosten verursachen und wäre auch für der Straßenerhalt bzw. die Lebensdauer nicht förderlich. Außerdem werden so die Belastungen, bedingt durch die Bauarbeiten, für die Anwohner auf eine einmalige Bauphase beschränkt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | - |
| Zu Punkt 5. | Verschiedenes |
| Zu Punkt 5.1. | Information zum Jahresabschluss 2022 der Islek Energie AöR (gemäß § 11 Absatz 1 der Anstaltssatzung) |
Es wurde über den Jahresabschluss 2022 der ISlek Energie AöR informiert.
Der gesamte Netto-Auszahlungsbetrag liegt bei EUR 47.671,62, der Anteil der Ortsgemeinde Hargarten beträgt EUR 259,89.