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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses des Verbandsgemeinderates Arzfeld

am Dienstag, 28.11.2023, 16:00 Uhr,

im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Neubau einer Niederschlagswasserleitung in Lichtenborn Ortslage und im Ortsteil Eulenbruch

Vorstellung der Entwurfsplanung

2.

Erschließung des Neubaugebietes "Unterm Lambertsberg III und IV"

Vorstellung der Entwurfsplanung

3.

Beratung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024

3.1

Festsetzung der Gebühren- und Beitragssätze für das Wirtschaftsjahr 2024

3.2

Erfolgsplan

3.3

Vermögensplan

3.4

Finanzplan

3.5

Stellenübersicht

4.

Zwischenbericht zum Wirtschaftsplan 2023 gem. § 21 EigAnVO

5.

Mitteilungen / Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1.

Neubau einer Niederschlagswasserleitung in Lichtenborn Ortslage und im Ortsteil Eulenbruch

Vorstellung der Entwurfsplanung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Johannes Kuhl Herrn Stefan Morbach vom Ingenieurbüro IBS-Ingenieure GbR aus Bernkastel-Kues.

Im Rahmen des anstehenden Straßenausbaus der K 122 müssen im Bereich der Ortslage Lichtenborn und im Ortsteil Eulenbruch neue Einrichtungen zur ordnungsgemäßen Niederschlagswasserbeseitigung für die Straßenflächen und die angrenzenden Privatgrundstücke geschaffen werden. Die ursprünglich vorgesehene Umsetzung des Projektes in den Vorjahren wurde aus verschiedenen Gründen mehrfach vom federführenden Projektpartner, dem Landesbetrieb Mobilität Gerolstein, verschoben. Nunmehr soll auskunftsgemäß die Bauausführung im kommenden Jahr 2024 erfolgen.

Der Werkausschuss wurde zuletzt am 20.11.2018 über den Stand der Planungen informiert. Zwischenzeitlich haben sich einige Änderungen und Abweichungen hierzu ergeben.

Herr Morbach stellte anhand einer PowerPoint-Präsentation die aktuelle Entwurfsplanung vor. Im Zuge der Ortsstraße „Im Bungert“ ist die Verlegung eines neuen Regenwasserkanals auf einer Länge von ca. 230 m und der Neubau eines Regenrückhaltebeckens mit ca. 100 m³ Volumen vorgesehen. Im Ortsteil „Eulenbruch“ sollen vorhandene Regenwasserkanäle auf einer Länge von ca. 155 m erneuert und weitere ca. 150 m neue Kanäle gebaut werden.

Insgesamt wird für das Projekt mit Kosten in Höhe von rund 800.000 Euro brutto ohne Baunebenkosten gerechnet.

Nach Beantwortung verschiedener Fragen der Ausschussmitglieder wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Werkausschuss stimmt der vom beauftragten Planungsbüro IBS Ingenieure GbR, Bernkastel-Kues vorgestellten Entwurfsplanung zu.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 2.

Erschließung des Neubaugebietes "Unterm Lambertsberg III und IV"

Vorstellung der Entwurfsplanung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Hendrik Irkens vom beauftragten Planungsbüro igr Gmbh aus Bitburg.

Zur Deckung des anhaltenden Baulandbedarfs in der Ortsgemeinde Lambertsberg soll die bauliche Erschließung des Neubaugebietes „Unterm Lambertsberg III und IV“ im kommenden Jahr 2024 durchgeführt werden.

Die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis für die Anpassung der vorhandenen Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung liegt zwischenzeitlich vor.

Herr Irkens stellte anhand einer PowerPoint-Präsentation den aktuellen Planungsstand vor.

Für das Projekt werden Baukosten von rund 430.000 Euro erwartet.

Nach Beantwortung der Fragen der Ausschussmitglieder wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Werkausschuss stimmt der vom beauftragten Planungsbüro igr AG Ingenieurbüro, Bitburg vorgestellten Entwurfsplanung zu.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zu Punkt 3.

Beratung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024

Gemäß § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) hat der Eigenbetrieb für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht, aufzustellen. Außerdem ist als Anlage ein fünfjähriger Finanzplan beizufügen. Die Feststellung erfolgt nach der Vorberatung im Werkausschuss durch den Verbandsgemeinderat gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1 EigAnVO.

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes war der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Hierin sind weitergehende ausführliche Erläuterungen zum Geschäftsverlauf und zu einzelnen Planansätzen sowie die Festsetzung der Gebühren- und Beitragssätze enthalten.

Werkleiter Herbert Gierenz erläuterte anhand einer PowerPoint-Präsentation die wesentlichen Punkte des Planentwurfs im Vergleich zum Vorjahr und ging auf die Fragen der Ausschussmitglieder ein.

Zu Punkt 3.1.

Festsetzung der Gebühren- und Beitragssätze für das Wirtschaftsjahr 2024

Im Haushaltsjahr 2024 ist keine Anpassung der laufenden Gebühren- und Beitragssätze geplant.

Folgende laufende Entgeltssätze sind im Wirtschaftsplan vorgesehen:

Kanalbenutzungsgebühr (pro m³ Frischwasserbezug)  —  4,00 EUR

Wiederkehrender Beitrag SW (pro m² Grundstücksfläche)  —  0,07 EUR

Grundgebühr SW (pro genutzten Hausanschluss)  —  60,00 EUR

Wiederkehrender Beitrag NW

(pro m² mögliche Abflussfläche)  —  0,24 EUR

Benutzungsgebühr NW

(pro m² tatsächlich Anschlussfläche)  —  0,23 EUR

Mobile Entsorgung aus geschlossenen Gruben

(pro m³ abgefahrener Menge)  —  30,00 EUR

Mobile Entsorgung aus Kleinkläranlagen

(pro m³ abgefahrener Menge)  —  65,00 EUR

Abwasserabgabe Kleineinleiter (je Einwohner)  —  17,90 EUR

Werkleiter Gierenz wies darauf hin, dass in den kommenden Jahren die Fertigstellung der verschiedenen Bauprojekte und insbesondere der neuen Kläranlage Arzfeld dazu führen wird, dass die jährlichen Abschreibungen in erheblichem Umfang steigen. Dadurch bedingt wird künftig eine deutliche Erhöhung der laufenden Entgelte unumgänglich werden.

Zur Festsetzung der einmaligen Beitragssätze wird auf die Beratungen unter TOP 6 verwiesen

Zu Punkt 3.2.

Erfolgsplan

Der Erfolgsplan schließt mit einem ausgeglichenen Ergebnis bei einem Umsatz von 3.500.000 EUR. Da keine Anpassung der Gebühren- und Beitragssätze vorgesehen ist, wird zum Haushaltsausgleich eine Erstattungsleistung der Windkraft Arzfeld GmbH in Höhe von 90.000 EUR eingeplant.

Hierbei wurde noch die gesetzliche Strompreisbremse, die bis Ende des ersten Quartals 2024 gelten sollte, einkalkuliert. Die aktuelle politische Lage hat sich allerdings so weiterentwickelt, dass die Strompreisbremse voraussichtlich zum Ende des Jahre 2023 ausläuft. In welchem Umfang sich dieser Umstand negativ auf das Ergebnis des Jahres 2024 auswirkt, bleibt abzuwarten.

Zu Punkt 3.3.

Vermögensplan

Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von 5.500.000 EUR eingestellt, wovon der größte Anteil mit 3,5 Mio. EUR auf den Neubau der Kläranlage Arzfeld entfällt. Zur Finanzierung sind neben den ordentlichen Abschreibungen auch Fördermittel des Landes in Form von Zuschüssen und zinslosen Darlehen vorgesehen.

Zu Punkt 3.4.

Finanzplan

Die Finanzplanung sieht bis 2027 mit einem Gesamtvolumen von 21.900.000 EUR die Fortführung der laufenden Maßnahmen und die Erschließung weiterer Neubaugebiete sowie Kanalsanierungen bzw. -erneuerungen im Rahmen verschiedener Gemeinschaftsmaßnahmen bei Straßenbauprojekten vor. Auch hier entfällt mit 7,5 Mio. EUR der größte Posten auf den Neubau der Kläranlage Arzfeld.

Zu Punkt 3.5.

Stellenübersicht

Für die Einstellung eines neuen Auszubildenden im technischen Bereich wurde eine zusätzliche Stelle im Stellenplan ausgewiesen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Arzfeld die Festsetzung des Wirtschaftsplanes entsprechend dem vorgelegten Entwurf.

Dies umfasst auch die Festsetzung der Entgeltssätze für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung des Eigenbetriebes „Verbandsgemeindewerk Arzfeld“ nach

§ 5 der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Arzfeld für das Haushaltsjahr 2024.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu Punkt 4.

Zwischenbericht zum Wirtschaftsplan 2023 gem. § 21 EigAnVO

Nach den Bestimmungen der §§ 4 Absatz 2 und 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) hat die Werkleitung den Bürgermeister und den Werkausschuss zum 30. September jeden Jahres schriftlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Erfolgsplan und über die Abwicklung des Vermögensplanes zu unterrichten.

Der Zwischenbericht zum 30.09.2023 war der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt und enthält alle erforderlichen Aussagen zur Ausführung des diesjährigen Wirtschaftsplanes.

Die infolge des Ukrainekrieges stark gestiegenen Energiekosten wurden durch die Einführung der gesetzlichen Strompreisbremse auf 40 Cent/KWh (Referenzpreis) begrenzt. Hierdurch kann voraussichtlich auf die im Wirtschaftsplan 2023 vorgesehene Erstattung durch die Windkraft Arzfeld GmbH verzichtet werden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird keine wesentliche Verschlechterung des Jahresergebnisses mit Auswirkungen auf die Haushaltslage der Verbandsgemeinde erwartet, so dass gemäß § 15 Absatz 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) auf den Erlass eines Nachtragsplanes verzichtet werden kann.

Der Werkausschuss nahm den Zwischenbericht zustimmend zur Kenntnis.

Zu Punkt 5.

Mitteilungen / Verschiedenes

Stellv. Werkleiter Stefan Ziewers informierte über folgende Punkte:

a. Resterschließung Gewerbegebiet Arzfeld

Der Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers in den Quobach wurde am 10.08.2023 an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Trier übersandt; eine entsprechende Genehmigung steht bislang noch aus.

b. Resterschließung NBG „Üttfeld-Bahnhof“

Die Kanalhaltungen und Grundstücksanschlussleitungen sind weitestgehend verlegt. Erforderliche Restarbeiten an den angelegten Rückhaltebecken, insbesondere Grundablass und Überlaufschwellen, können voraussichtlich erst im kommenden Jahr ausgeführt werden.

c. Abnahmen

Verschiedene Baumaßnahmen wurden zwischenzeitlich abgeschlossen.

Zu den Erschließungsmaßnahmen Daleiden, Resterschließung NBG „Weiherstraße“ und Daleiden, Erschließung NBG „Am Friedhof“ fanden die Abnahmen am 23.11.2023 statt.

Zu den Baumaßnahmen Plütscheid, Kanalsanierung in offener Bauweise im Zuge des Ausbaus der Gemeindestraße „Am Wehrbüsch“ und Plütscheid, Verbindungsleitung entlang L 33 fanden die Abnahmen am 26. Oktober statt.