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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eilscheid für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 05.01.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2026

2027

(Euro)

(Euro)

der Gesamtbetrag der Erträge auf

81.143

98.337

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

137.769

68.723

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf

-56.626

29.614

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

77.295

94.495

die ordentlichen Auszahlungen auf

133.225

64.185

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

-55.930

30.310

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

der Saldo der außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

0

0

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

0

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

9.000

0

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-9.000

0

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

64.930

0

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

30.310

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

64.930

-30.310

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

verzinste Kredite für

2026 auf

0,00 EUR

2027 auf

0,00 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden für 2026 und 2027 nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Vebindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

für 2026 auf

0,00 EUR

für 2027 auf

0,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

(v. H.)

(v. H.)

Grundsteuer A auf

300

300

Grundsteuer B auf

300

300

Gewerbesteuer auf

380

380

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2026

2027

(Euro)

(Euro)

für den ersten Hund

31

31

für den zweiten Hund

62

62

für jeden weiteren Hund

77

77

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), in der derzeit gültigen Fassung werden für 2026 und 2027 neu festgesetzt: 1. Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feld- und Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für die Jahre 2026 und 2027 festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres

2024

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres

2025

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres

2026

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 2. Haushaltsjahres

2027

Eilscheid, 05.01.2026
Lothar Pütz
Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 19.01.2026 bis 28.01.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus. Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.

54687 Arzfeld, 05.01.2026
Johannes Kuhl
Bürgermeister