Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 1 ff. des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl. S. 227) in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 273.241 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 152.951 |
| der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf | 120.290 |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 273.200 |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 148.995 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 124.205 |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 |
| der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 124.205 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -124.205 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| verzinste Kredite für 2026 auf | 0,00 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden für 2026 nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt
| für 2026 auf | 0,00 EUR |
Eine Ausschüttung an die Verbandsmitglieder für das Haushaltsjahr 2026 findet nicht statt.
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| (Euro) |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres | 2024 | 3.550.464,63 |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres | 2025 | 3.630.354,63 |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres | 2026 | 3.750.644,63 |
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 19.01.2026 bis 28.01.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.