Jeder Hundehalter ist nach der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer verpflichtet, sein Tier an- bzw. abzumelden. Hundehalter ist, wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat und einen Hund in seinem Haushalt, in seine Haushaltsgemeinschaft oder Betrieb aufgenommen hat.
Diese Verpflichtung wird nicht immer beachtet. Wir weisen daher alle Hundehalter auf Folgendes hin:
Verstöße gegen die Anzeigepflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Außerdem kann der Tatbestand der Steuerhinterziehung vorliegen. Es liegt daher im Interesse jedes Hundehalters, der vorstehenden Anzeigeverpflichtung nachzukommen. Hierfür sollte sich jeder Hundehalter der beigefügten Vordrucke bedienen.
Weitere Vordrucke und Auskünfte sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 29 (Frau Korres), Tel. 06550/ 974-129, erhältlich. Gerne nehmen wir Ihre Meldungen auch telefonisch oder per E-Mail (bettina.korres@vg-arzfeld.de) entgegen.