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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Rechtsverordnung über die Festlegung von Marktsonntagen in der Ortsgemeinde Arzfeld

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 3. April 2014 (GBBl. Rheinland-Pfalz Nr. 5, S. 40) wird für die Ortsgemeinde Arzfeld folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Für die Ortsgemeinde Arzfeld wird der Sonntag am

  • 21. August 2022
  • 18. September 2022
  • 16. Oktober 2022

als Marktsonntag festgelegt.

§ 2

(1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG, sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

(2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Arzfeld durchgeführt werden.

(3) Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.

§ 3

(1) Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.

(2) Auf die Vorschriften der Gewerbeordnung und des Landesgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte wird verwiesen.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.

54687 Arzfeld, 25. Juli 2022
Verbandsgemeindeverwaltung
Arzfeld
Örtliche Ordnungsbehörde
Johannes Kuhl, Bürgermeister