Titel Logo
Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Rechtsverordnung über die Festlegung von Marktsonntagen in der Ortsgemeinde Lambertsberg am 31. Juli 2022

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 3. April 2014 (GBBl. Rheinland-Pfalz Nr. 5, S. 40) wird für die Ortsgemeinde Lambertsberg folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Für die Ortsgemeinde Lambertsberg wird der Sonntag am 31. Juli 2022 als Marktsonntag festgelegt.

§ 2

(1)

An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG, sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

(2)

An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Lambertsberg durchgeführt werden.

(3)

Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.

§ 3

(1)

Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.

(2)

Auf die Vorschriften der Gewerbeordnung und des Landesgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte wird verwiesen.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.

54687 Arzfeld, 25. Juli 2022
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Örtliche Ordnungsbehörde
Johannes Kuhl, Bürgermeister