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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Lichtenborn für das Haushaltsjahr 2021

Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO

Der Jahresabschluss 2021, bestehend aus der Ergebnis-, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang der Ortsgemeinde Lichtenborn wurde von dem nach § 110 GemO gebildeten Rechnungsprüfungsausschuss am 06.10.2022 gemäß § 112 und 113 GemO geprüft.

Danach wurde der Jahresabschluss 2021 der Ortsgemeinde Lichtenborn in Ordnung befunden.

Gemäß § 114 GemO hat der Ortsgemeinderat Lichtenborn in der Sitzung am 15.11.2022 dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2021 mit den Anlagen liegt gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom

31.07.2023 bis 08.08.2023

während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, 1. Obergeschoss, Zimmer 27/28, öffentlich aus.

Lichtenborn, 17.07.2023
Alois Leick
Ortsbürgermeister