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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großkampenberg

am Mittwoch, 05.07.2023, 19:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Großkampenberg

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes

2.

Mitteilungen

3.

Auftragsvergabe

4.

Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen

(Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)

5.

Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Vertragsverlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge mit der Westenergie AG, Essen.

6.

Erweiterung der Straßenbeleuchtung "Dackscheider Weg" und "Bergstraße"

7.

Dachsanierung ehemalige Schule

-Photovoltaik und Material Dacheindeckung

8.

Hausnummerierung "Dackscheider Weg"

9.

Beetgestaltung Verkehrsinseln

10.

Aufstellung eines Biogutcontainers

11.

Anschaffung einer Fertiggarage als Geräteraum

12.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

13.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1.

Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes

Das bisherige Ratsmitglied Brigitte Flachs hat wegen Wegzug ihr Ratsmandat niedergelegt. Als nachrückendes Ratsmitglied wurde Herr Winfried Horper zur Sitzung eingeladen.

Der Vorsitzende verpflichtete gem. § 30 Abs. 2 GemO Herrn Horper im Namen der Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Auf die Einhaltung der Pflichten gem.

§ 20 GemO (Schweigepflicht), § 21 GemO (Treuepflicht), § 22 GemO (Ausschließungsgründe) und

§ 30 Abs. 1 GemO (Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder) wurde besonders hingewiesen.

Zu Punkt 2.

Mitteilungen

Der Vorsitzende informierte über folgende Punkte:

-

Die Fassadensanierung der ehemaligen Schule ist abgeschlossen.

-

Die Sanierung der Außenfassade der Leichenhalle wird zurzeit durch Fa. Platz durchgeführt.

-

Dem Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2022 (Grunderwerb Baugebiet Gretheneskreuz) wurde durch die Kommunalaufsicht zugestimmt. Der Kauf der Grundstücke für das Baugebiet Gretheneskreuz ist erfolgt.

-

Der Antrag an die Kreissparkassenstiftung für einen Zuschuss zur Spielplatzsanierung wurde angenommen. Die Spendenübergabe erfolgt am 10.07.2023 im Kundenzentrum der Kreissparkasse in Bitburg.

-

Die Gemeinde ist nach den vorliegenden Berechtigungsunterlagen nicht berechtigt, an der „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ teilzunehmen, weil die Gemeinde unter dem Sockelbetrag von 167,00 € pro Einwohner liegt.

-

Die Vermessungsarbeiten und Gutachten im Baugebiet Gretheneskreuz sind in Arbeit.

-

Die Schulwohnung ist auf längere Sicht nicht bewohnbar. Um Kosten zu sparen wird der gesonderte Stromzähler demontiert und kann bei Bedarf wieder beantragt werden.

-

Die Einweisung zur Wegesanierung der Starkregenschäden findet am 13.07.2023 um 8:30 Uhr statt.

-

Die Baumpflegearbeiten auf dem Friedhof werden ab dem 08.07.2023 durchgeführt.

-

Die nächste Spielplatzprüfung findet am 13.09.2023 ab 15:20 Uhr statt.

Zu Punkt 3.

Nachträgliche Zustimmung zu einer Auftragsvergabe im Rahmen Hochwasser

Aufgrund der Starkregenereignisse vom 14. und 15. Juli 2021 kam es im Bereich der Gemarkung Großkampenberg zu zahlreichen Schäden an Wirtschafts- und Waldwegen.

Das technische Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld hat alle Schäden zusammengefasst und dokumentiert. Zur Schadensbeseitigung wurde eine Förderung mit Bewilligungsbescheid vom 16.03.2023 i. H. v. 74.920,13 € durch die ADD zugesagt.

Die für die Ortsgemeinde entstehenden Kosten sind somit über eine öffentliche Förderung durch den Wiederaufbaufonds des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gedeckt.

Durch das technische Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld wurde eine öffentliche Ausschreibung zusammen mit den Schäden in den Ortsgemeinden Kesfeld und Leidenborn durchgeführt.

Die Kosten für die Schadensbeseitigung werden jeweils nach den gebildeten Losen auf die Ortsgemeinden verteilt. Lediglich die Baustelleneinrichtung stellt ein gemeinsames Los dar.

Zum Submissionstermin lagen insgesamt vier Angebote vor. Die Eignung konnte für alle anbietenden Unternehmen bestätigt werden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Auftrag zur Schadensbeseitigung soll an die mindestfordernde Firma, Weiland HTS, Irrhausen, auf Grundlage ihres Angebotes i. H. v. 195.095,92 € erteilt werden. Hiervon entfallen auf die Ortsgemeinde Großkampenberg 72.964,52 €. Die Verwaltung wird zur Auftragserteilung ermächtigt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

-

Zu Punkt 4.

Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)

Der Ortsgemeinderat Großkampenberg hat mit Datum vom 31.08.2007 eine Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen erlassen.

Zwischenzeitlich hat das Land Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der der Erhebung einmaliger Beiträge für Verkehrsanlagen (sog. Einzelabrechnung) abgeschafft und das System der wiederkehrenden Beiträge flächendeckend eingeführt.

Die maßgeblichen Bestimmungen für wiederkehrende Beiträge ergeben sich aus § 10a KAG. Dort ist im Wesentlichen bestimmt, dass von den Gemeinden durch Satzung einheitliche öffentliche Einrichtungen festgelegt werden, die durch das Zusammenfassen mehrerer, in einem abgrenzbaren und räumlich zusammenhängenden Gebietsteil liegender Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes gebildet werden.

Der von der Verwaltung erarbeitete Satzungsentwurf basiert auf der aktuellen Fassung der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, wobei die in der bisherigen Satzung bereits enthaltenen und in der Verbandsgemeinde Arzfeld üblichen Gegebenheiten berücksichtigt wurden.

Nach Information über den Sachverhalt durch den Vertreter der Verwaltung war der Rat der Auffassung, dass ohne die heute nicht anwesenden Ratsmitglieder nicht über die Satzung entschieden werden sollte.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Die Entscheidung über den Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) wird auf die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates vertagt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

-

Zu Punkt 5.

Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Vertragsverlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge mit der Westenergie AG, Essen

Bei der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung der VG Arzfeld wurden durch Vertreter der Westenergie die Möglichkeiten einer Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten vorgestellt.

Diese Umstellung ist jedoch an eine Verlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge geknüpft, um seitens Westenergie geeignete Finanzierungsmöglichkeiten anbieten zu können.

„Diese Zusatzvereinbarung dient der Vertragsverlängerung in Verbindung mit einer Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter.

Darüber hinaus bietet diese Vereinbarung den Vertragspartnern die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm zu vereinbaren. Dieses Sanierungsprogramm kann im Rahmen der ersten vier Jahre – bis 30.06.2027 – über eine separate Finanzierungsvereinbarung – mit an die Restlaufzeit des Vertrages angepasster Finanzierungslaufzeit – separat vereinbart werden.

Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung, Solarbeleuchtung auf Wunsch der Gemeinde beratend tätig zu werden.

Die vereinbarten Vertragsgegenstände des bestehenden Vertrages beziehen sich – sofern hier nicht anders beschrieben – ebenfalls auf diese Zusatzvereinbarung.“

Dabei wird eine Vertragsverlängerung wie folgt vorgsehen:

„6. Vertragslaufzeit

-

Die neuen Vertragsbestandteile dieser Vereinbarung gelten ab 01.07.2023.

-

Die Vertragslaufzeit des Licht & Service-Vertrages und dieser Zusatzvereinbarung verlängert sich bis 30.06.2035.“

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Die Ortsgemeinde stimmt der Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag mit der Westenergie wie im beigefügten Entwurf vorgelegt, zu.

Die neue Vereinbarung gilt ab dem 01.07.2023, die Vertragslaufzeit des Licht- und Servicevertrages und dieser Zusatzvereinbarung verlängern sich bis zum 30.06.2035.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

-

Zu Punkt 6.

Erweiterung der Straßenbeleuchtung "Dackscheider Weg" und "Bergstraße"

Zu diesem Tagesordnungspunkt nahmen Jagdvorsteher Alwin Hack und Beisitzer Winfried Horper (gleichzeitig Ratsmitglied) an der Sitzung teil.

Auf Anregung der Anwohner soll die Straßenbeleuchtung im „Dackscheider Weg“ zwischen den Anwesen Candels Stefan und Candels Franz, sowie in der „Bergstraße“ gegenüber dem Feuerwehrhaus um je eine Leuchte erweitert werden. Die Kosten für LED-Leuchten betragen jeweils netto ca. 2.500,00 €.

Der Jagdvorstand wurde gebeten, zur Vermeidung der Erhebung von Ausbaubeiträgen die Finanzierung der zusätzlichen Straßenleuchten aus dem verfügbaren Reinerlös der Jagdgenossenschaft zu übernehmen. Die anwesenden Mitglieder des Jagdvorstandes stimmten diesem Vorschlag zu.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Die Straßenbeleuchtung im „Dackscheider Weg“ und in der „Bergstraße“ wird um je eine Leuchte erweitert. Die Finanzierung erfolgt durch eine Zuweisung der Jagdgenossenschaft.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

-

Zu Punkt 7.

Dachsanierung ehemalige Schule

-Photovoltaik und Material Dacheindeckung

Das Dach der ehemaligen Schule ist undicht und muss dringend saniert werden. Eine Eindeckung mit Schiefer wäre sehr teuer, weil dann der Dachstuhl komplett erneuert werden müsste. Zudem wäre dann die Installation einer PV-Anlage nicht sinnvoll.

Als Alternative bestünde die Möglichkeit, das Dach mit Alublech neu einzudecken. Hierbei müsste der Dachstuhl lediglich nachgebessert werden. Bei dieser Eindeckung wäre die Installation einer PV-Anlage sinnvoll.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat beschließt, das Dach der ehemaligen Schule mit Alublech einzudecken und evtl. eine PV-Anlage zu installieren.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

-

Zu Punkt 8.

Hausnummerierung "Dackscheider Weg"

Die Hausnummerierung im „Dackscheider Weg“ ist nicht nachvollziehbar. Zudem wurden nicht alle Baustellen berücksichtigt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der „Dackscheider Weg“ soll mit neuen Hausnummern beginnend aus Richtung „Bergstraße“ in Richtung „Dackscheid“ versehen werden.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

-

Zu Punkt 9.

Beetgestaltung Verkehrsinseln

Die Beete in den Verkehrsinseln an der L1 machen einen insgesamt sehr ungepflegten Eindruck. Künftig sollen die Beete auf möglichst pflegeleichte Art gestaltet werden. Hierzu wurde die Anlage von Schotter-/Steinbeeten diskutiert. Eine Bepflanzung mit Rosen wurde von der Mehrheit der Ratsmitglieder als zu pflegeaufwendig angesehen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Die Beete in den Verkehrsinseln sollen künftig als Steinbeet gestaltet werden.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

2

-

Zu Punkt 10.

Aufstellung eines Biogutcontainers

Dem Vorsitzenden wurde seitens der A.R.T. die Aufstellung eines Biogutcontainers angeboten. Als Standort käme der Bereich beim Glascontainer in Frage. Der Container würde wöchentlich geleert und in den Sommermonaten ebenfalls wöchentlich gereinigt.

Der Rat sah hierzu noch weiteren Diskussionsbedarf.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Die Entscheidung über die Aufstellung eines Biogutcontainers wird vertagt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

-

Zu Punkt 11.

Anschaffung einer Fertiggarage als Geräteraum

Die vorhandene Blechgarage auf dem ehemaligen Schulhof ist in einem desolaten Zustand und sollte erneuert werden. Als Alternative könnte die Anschaffung einer Fertiggarage in Frage kommen.

Aus der Mitte des Rates wurde darauf hingewiesen, dass bei Fertiggaragen Feuchtigkeitsprobleme entstehen können und die gemeindlichen Gerätschaften bzw. aus dem DGH zwischengelagerte Möbel der Schimmelgefahr ausgesetzt würden.

Da in naher Zukunft noch Umbaumaßnahmen an der ehemaligen Schule bzw. am DGH anstehen, sollte überlegt werden, ob in diesem Zusammenhang der Anbau eines Geräteraumes möglich ist.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Auf die Anschaffung einer Fertiggarage als Geräteraum wird verzichtet.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

-

Zu Punkt 12.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Neubau eines Einfamilienwohnhauses Gemarkung Großkampenberg, Flur 52, Nr. 56

Der zur Bebauung vorgesehene Standort befindet sich innerhalb der Ergänzungssatzung „Dackscheider Weg“ der Ortsgemeinde Großkampenberg. Es handelt sich damit um eine Bebauung im Innenbereich, sodass sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB beurteilt. Die Zustimmungserklärung der Ortsgemeinde wurde bereits vom Ortsbürgermeister unterzeichnet.

Der Rat nahm dies zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

-

Zu Punkt 13.

Verschiedenes

Bebauungsplan „Gretheneskreuz“

Auftragsvergabe Bodengutachten zum Entwässerungskonzept

Derzeit wird zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gretheneskreuz“ durch das Ingenieurbüro Berg & Partner, Aachen, ein Entwässerungskonzept ausgearbeitet. Dort wird u. a. der Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser geprüft. Zur Beurteilung, ob im Plangebiet eine Versickerungs-fähigkeit des Bodens gegeben ist, muss ein Bodengutachten erstellt werden. Dieses Gutachten ist in jedem Entwässerungskonzept Bestandteil der Konzeption.

Vom Ingenieurbüro Berg & Partner, Aachen, wurde bei verschiedenen Ingenieurbüros die Erstellung eines Bodengutachtens angefragt. Zum Sitzungstermin lagen insgesamt zwei Angebote vor. Bei beiden anbietenden Büros konnte die Eignung festgestellt werden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Auftrag zur Durchführung eines Bodengutachtens soll an das mindestfordernde Ingenieurbüro ICP mbH, Bitburg, auf Grundlage des eingereichten Angebotes vom 15.06.2023

i. H. v. 3.280,24 € (brutto) erteilt werden. Die Verwaltung wird zur Auftragsvergabe ermächtigt.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

-

-