Titel Logo
Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 30/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Euscheid für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vom 17.07.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 03.07.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2024

2025

(Euro)

(Euro)

der Gesamtbetrag der Erträge auf

199.511 1

99.511

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

203.543

203.766

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf

-4.032

-4.255

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

191.720

191.720

die ordentlichen Auszahlungen auf

194.757

194.980

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

-3.037

-3.260

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

der Saldo der außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

0

0

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

0

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

11.000

0

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-11.000

0

die Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

14.795

5.268

die Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

58

2.008

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

14.037

3.260

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt

für verzinste Kredite für

2024 auf

11.000,00 EUR

2025 auf

0,00 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden für 2024 und 2025 nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Vebindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

für

2024 auf

73.000,00 EUR

für

2025 auf

83.000,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2024

2025

(v. H.)

(v. H.)

Grundsteuer A auf

400

400

Grundsteuer B auf

500

500

Gewerbesteuer auf

380

380

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2024

2025

(Euro)

(Euro)

für den ersten Hund

31

31

für den zweiten Hund

62

62

für jeden weiteren Hund

77

77

für den ersten gefährlichen Hund

250

250

für den zweiten gefährlichen Hund

300

300

für jeden weiteren gefährlichen Hund

350

350

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), in der derzeit gültigen Fassung werden für 2024 und 2025 neu festgesetzt:

1.

Der Anteil der Ortsgemeinde am nicht anderweitig gedeckten Investitionsaufwand und den Unterhaltungskosten für Feld- und Waldwege wird gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege auf 0 v. H. der beitragsfähigen Aufwendungen für die Jahre 2024 und 2025 festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Euscheid, 17.07.2024
Rainer Probst
geschäftsführender Ortsbürgermeister

Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 29.07.2024 bis 07.08.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.

54687 Arzfeld, 17.07.2024
Johannes Kuhl
Bürgermeister