Der Ortsgemeinderat Arzfeld hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994, (GVBl. S. 153), in der zurzeit geltenden Fassung, folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
§ 16 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Der Ortsgemeinderat Arzfeld bildet zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung folgende Ausschüsse:
• Haupt- und Finanzausschuss
• Planungs- und Bauausschuss
• Rechnungsprüfungsausschuss
§ 16 Absatz 2 Satz 3 erhält folgende Fassung:
Der Planungs- und Bauausschuss besteht aus 9 Mitgliedern und 9 Stellvertretern; davon werden 5 Ausschussmitglieder und -stellvertreter aus dem Ortsgemeinderat gewählt.
§ 16 Absatz 2 Sätze 6 und 7 werden gestrichen.
Die Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis gemäß § 24 Absatz. 6 der Gemeindeordnung (GemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.