Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Dahnen“:
Der Ortsgemeinderat Dahnen hat in seiner Sitzung am 30. November 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Dahnen“ gemäß § 2 BauGB einschließlich eines integrierten Umweltberichts beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 07. Februar 2024 bis einschließlich 08. März 2024.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 01. Februar 2024 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich 08. März 2024 aufgefordert worden.
In der Sitzung vom 29. April 2024 hat die Ortsgemeinde Dahnen über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der TöB-Beteiligung beraten und abgewogen, den Entwurf des Bebauungsplanes angenommen und die Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Dahnen“:
Der Investor beabsichtigt auf den landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Dahnen, Flur 53, Flurstück-Nrn.: 78 (tlw.), 148 (tlw.), 478 (tlw.) und 155 (tlw.), eine erdgebundene Photovoltaikanlage zu errichten.
Vorgesehen sind aufgeständerte Anlagen.
Die maximale Höhe der baulichen Anlagen, sowohl der Solarmodule als auch der Nebenanlagen wird auf 3,50 m begrenzt. Die Mindesthöhe der Module von 0,8 m dient der ausreichenden Belichtung der Vegetation unterhalb der Modultische.
Der Unterwuchs soll als Extensivgrünland genutzt und mit Schafen beweidet oder gemäht werden. Das Gelände wird eingezäunt.
Die Gehölze werden zum Erhalt festgesetzt, wodurch Habitate für Vögel und Insekten erhalten bleiben.
Aufgrund von Abständen zwischen den Modulreihen sowie dem Abstand zwischen den Modulreihen und dem Zaun wird die eingezäunte Fläche nicht vollständig durch PV-Module überdeckt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Dahnen“ sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaikanlage geschaffen werden. Zur Umsetzung der Planung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Dahnen“
Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Solarpark Dahnen“, liegt innerhalb der Gemarkung Dahnen, nördlich bzw. nordwestliche vom Siedlungskörper der Ortsgemeinde Dahnen.
Die Erschließung der Fläche ist über die K 148 sowie gemeindliche Wirtschaftswege sichergestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 18,4 ha (mit einer Modulbelegungsfläche von maximal 15 ha), welcher als Sondergebiet für Photovoltaikfreiflächenanlagen mit zugehörigen naturschutzrechtlichen Maßnahmen festgesetzt ist.
Der Geltungsbereich setzt sich wie folgt zusammen:
| • | Teilfläche D1: | Gemarkung Dahnen, Flur 53, Flurstück Nr. 78 (teilweise), |
| • | Teilfläche D2. | Gemarkung Dahnen, Flur 53, Flurstück Nr. 78 (teilweise), 148 (teilweise), 478 (teilweise), |
| • | Teilfläche D3. | Gemarkung Dahnen, Flur 53, Flurstück Nr. 155 (teilweise). |
Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist in dem nachstehenden nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt:
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen öffentlich aus:
| Umweltbericht | |
| • | Umweltbericht zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Dahnen „Solarpark Dahnen“ mit Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile; darauf aufbauend Aussagen zu den Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden/Fläche (Baugrundverhältnisse, Versiegelung, Altablagerungen), Wasser (Grund- und Oberflächengewässer, Sturzflutgefahren und Abflusskonzentrationen), Klima/Luft, Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt (Biotope, Artenschutz, NATURA-2000-Gebiete, geschützte Biotope gem. §30 BNatSchG/§15 LNatSchG), Landschaft und Erholung (Visuelle Wirkung, Landschaftsbild, Auswirkungen auf Wander- und Radwege), Mensch/menschliche Gesundheit (Geräusch-, Geruchs- und Lichtimmissionen), Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Darlegung möglicher Maßnahmen zur Minimierung, Vermeidung und zum Ausgleich, insbesondere Konzept externer Maßnahmen für die Vorkommen von Feldlerche. |
| • | Biotoptypenkartierung |
| • | Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit (FFH-VP) – Flora-Fauna-Habitat-Gebiet 7000-059 Ourtal |
| • | Fachgutachten zur Brutvogelkartierung |
| • | Fachgutachten zur Blendwirkung |
| Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB | |
| • | Hinweise zu Waldabständen (Forstamt Neuerburg); Hinweise zu Abständen zu Ortslagen und Außenbereichssiedlungen; Hinweis zur Berücksichtigung des Schutzstatus und Erhaltung des Naturhaushalts der Schutzgebiete; Forderung eines Blendgutachtens (Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Landesbetrieb Mobilität); Hinweise zur Eingrünung und Prüfung der Beeinträchtigung der erholungswirksamen landschaftlichen Eigenart und touristischen Entwicklung (Kreisverwaltung Bitburg-Prüm; Planungsgemeinschaft Region Trier); Forderung von Maßnahmen wegen klimaökologischem Problemraum in Fläche D1; Hinweise zur Biotopkartierung, Anregung zur Durchführung der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung; Hinweise zur Brutvogelkartierung und deren Maßnahmen; Hinweis zur Sicherung externer Kompensationsflächen, Reduzierung der Grundflächenzahl; Forderung zur Ergänzung/Änderung der Textfestsetzungen zur Maßnahme M1 – Extensive Wiesennutzung, M2 – Heckenpflanzung, M3 – Extensive Wiesennutzung, M4 – Zaunanlagen; Hinweis zur Eintragung des Eingriffs und der Maßnahmen ins Kompensationskataster (Kreisverwaltung Bitburg-Prüm); Hinweise zur Starkregenvorsorge (Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz); Hinweise zu Boden und Baugrund, Bergbau/Altbergbau, mineralische Rohstoffe, Geologiedatengesetz (Landesamt für Geologie und Bergbau); Hinweise zur Bepflanzung an der K148 und L1 (LBM Trier); Bedenken gegenüber der Bebauung landwirtschaftlicher Flächen (Landwirtschaftskammer); Hinweise zur Anpflanzung von Gehölzen im Schutzstreifen der Freileitung (Westnetz GmbH) |
Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Der Ortsgemeinderat Dahnen hat am 29. April 2024 den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Dahnen“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht inkl. Umweltprüfung, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
29. Juli 2025 bis einschließlich 29. August 2025
im Bürger- und Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:
https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6
eingesehen werden kann.
Des Weiteren liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Dahnen“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht inkl. Umweltprüfung, während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 57, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.
Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.
Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.
Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Dahnen“ elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.