Beschluss über die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Bornwiese“:
Der Ortsgemeinderat Lünebach hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2025 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Bornwiese“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht.
Zweck der Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Bornwiese“:
Mit dem neuen Kita-Gesetz sind die Kommunen dazu verpflichtet, den neuen gesetzlichen Anforderungen (u. a. eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden gemäß der aktuellen Rechtsprechung) gerecht zu werden und die notwendigen Voraussetzungen zur Umsetzung des Gesetzes zu schaffen.
Daher hat sich die Ortsgemeinde Lünebach aufgrund fehlender Entwicklungsmöglichkeiten am aktuellen Standort der Kita dazu entschlossen, einen neuen Kita-Standort auf dem vorgesehenen Plangelände zu entwickeln.
Da das vorgesehene Plangebiet aktuell als Gewerbefläche im Bebauungsplan „Bornwiese“ festgesetzt ist, hat die Gemeinde beschlossen, einen Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufzustellen und das Plangebiet in ein Sondergebiet zu ändern.
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung (wieder Nutzbarmachung von Flächen und die Nachverdichtung) handelt und das Plangebiet {{lt}} 20.000 m2 groß ist, womit die Anwendungsvoraussetzungen des § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) erfüllt werden, wird der vorliegende Bebauungsplan im sogenannten „beschleunigten Verfahren“ aufgestellt.
Demnach wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c wird nicht angewendet. Bei der Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Bornwiese“:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 0,44 ha, befindet sich im südlichen Rand der Ortsgemeinde und umfasst folgendes Flurstück:
Gemarkung Lünebach, Flur 12, Flurstück-Nr.: 83/1
Der genaue räumliche Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt:
Durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Bornwiese“ werden keine umweltrelevanten Änderungen verursacht.
Beteiligung der Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Der Ortsgemeinderat Lünebach hat am 21. Juli 2025 den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Bornwiese“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
29. Juli 2025 bis einschließlich 29. August 2025
im Bürger- und Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:
https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6
eingesehen werden kann.
Des Weiteren liegt der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Bornwiese“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.
Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.
Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.
Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Bornwiese“ elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.