Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulstraße“:
Der Planungsverband Schulstraße hat in seiner Sitzung am 16. August 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulstraße“ gemäß § 2 BauGB einschließlich eines integrierten Umweltberichtes beschlossen.
Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht.
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulstraße“:
Zur Legalisierung der gewerblich genutzten Gebäude auf dem sich teilweise im Außenbereich befindlichen Flurstück 264/3, Flur 1, Gemarkung Preischeid ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren erforderlich.
Es ist nicht vorgesehen, neue Gebäude zu errichten, lediglich für die bereits vorhandenen baulichen Anlagen soll Baurecht ermöglicht werden.
Es ist vorgesehen, die Bauflächen als Mischgebiet auszuweisen, da dies der aktuellen vorhandenen Nutzung entspricht.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) teilweise als Fläche für die Landwirtschaft – Acker, Grünland oder Sonderkulturen sowie gewerbliche Fläche dargestellt ist. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird daher nicht entsprochen.
Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes in eine gemischte Baufläche (M) erforderlich. Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Preischeid ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld für den Bereich der Ortsgemeinde Preischeid gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Im Rahmen der 48. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Schulstraße“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schulstraße“:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück der Gemarkung Preischeid, Flur 1, Flurstücks-Nr.: 264/3, komplett. Somit hat der Geltungsbereich eine Größe von 3.666 m².
Die genaue räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus der nachfolgenden Planzeichnung:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Die Ortsgemeinde Preischeid hat am 16. August 2022 den Beschluss gefasst, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Schulstraße“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
29. Juli 2025 bis einschließlich 29. August 2025
im Bürger- und Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:
https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6
eingesehen werden kann.
Des Weiteren liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Schulstraße“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.
Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.
Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.
Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Schulstraße“ elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.