Der Ortsgemeinderat Oberpierscheid hat in seinen Sitzungen am 16. Dezember 2021 und 28. Mai.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördliche Dorfstraße“ gem. § 2 BauGB einschließlich eines integrierten Umweltberichts beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 09. April 2024 bis einschließlich 10. Mai 2024.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 09. April 2024 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich 10. Mai 2024 aufgefordert worden.
In der Sitzung vom 28. Mai 2024 hat die Ortsgemeinde Oberpierscheid über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der TöB-Beteiligung beraten und abgewogen, den Entwurf des Bebauungsplanes angenommen und die Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
In der Sitzung vom 13.11.2024 wurde ergänzend zum Beschluss vom 28. Mai 2024 der Beschluss gefasst, das ursprünglich geplante Plangebiet zu teilen.
Im Zuge des weiteren Verfahrens hat sich gezeigt, dass die städtebauliche Entwicklung des Teilbereichs B „Südliche Dorfstraße“ baurechtlich durch eine sogenannte „Ergänzungssatzung“ nach § 34 Abs. 4 BauGB erfolgen kann. Die Ortsgemeinde hat daher beschlossen, die Verfahren zu trennen. Somit ist Teilbereich B „Südliche Dorfstraße“ nicht mehr Bestandteil der vorliegenden Planung.
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördliche Dorfstraße“:
Die Ortsgemeinde Oberpierscheid beabsichtigt, Grundstücke in einer Gesamtgröße von rund 5.000 m² einer aktiven Wohnnutzung zuzuführen.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) als Fläche für die Landwirtschaft – Acker, Grünland oder Sonderkulturen dargestellt ist. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird daher nicht entsprochen.
Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes in eine Wohnbaufläche (W) erforderlich. Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Oberpierscheid ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld für den Bereich der Ortsgemeinde Oberpierscheid gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Im Rahmen der 34. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Nördliche Dorfstraße“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördliche Dorfstraße“
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördliche Dorfstraße“ befindet sich nördlich der Ortslage von Oberpierscheid.
Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 5.000 m² und umfasst die Flurstücke der Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstücks-Nrn.: 8/7 (tlw.), 9 (tlw.), 169/18 (tlw.),
171 (tlw.).
Die genaue räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus der nachfolgenden unmaßstäblichen Planzeichnung:
In einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB mit einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wurden die Umweltbelange geprüft. Dabei wurde gem. § 1a Abs. 3 BauGB die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz berücksichtigt.
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:
| (1) Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB): | ||
| a) | Umweltbericht / Grünordnungsplan | ISU GmbH Bitburg, Juni 2025 | |
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| • | Umweltbericht (Teil 2 der Begründung) mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten |
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| • | Grünordnungsplan – Biotop- und Nutzungstypenplan inkl. Externe Kompensation | Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstück 8/7 |
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| Die o.a. Unterlagen enthalten Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht dokumentiert wurden, u.a.: | |
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| • | Umweltvorgaben |
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| - | Natura 2000-Gebiet nicht berührt |
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| - | Vorbereitende Landschaftsplanung |
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| - | Flächen- und Objektschutz – keine Betroffenheiten |
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| • | Umweltzustand |
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| - | Natur und Landschaft |
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| - | Boden / Wasser |
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| - | Bodenpotenzial |
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| - | Wasserhaushalt |
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| - | Klima / Luft |
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| - | Arten- und Biotopschutz |
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| - | Biotop- und Nutzungstypen |
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| - | Orts- und Landschaftsbild |
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| - | Wechselwirkungen |
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| - | Biotopverbund |
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| - | Landespflegerische Zielvorstellungen |
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| • | Umweltmaßnahmen |
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| - | Grünordnerische Maßnahmen |
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| - | Vermeidungsmaßnahmen |
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| - | Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen |
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| - | Angaben zur Externen Kompensationsfläche und -maßnahmen (Gemarkung Oberpierscheid, Flur 1, Flurstück 8/7 – Anlegen einer Streuobstwiese, ca. 1.380 m²) |
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| - | Zeitliche Umsetzung |
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| - | Pflanzlisten |
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| • | Umweltauswirkung |
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| - | Durchführung der Eingriffsregelung |
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| - | Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung |
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| - | Versiegelung |
| b) | Sachverständigengutachten | |
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| • | Entwässerungskonzept „Bebauungsplan Ortslage“ in Oberpierscheid (BERG & PARTNER 2022) |
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| • | Immissionsprognose (Geruch) im Rahmen der Bauleitplanung in Oberpierscheid (NORMEC UPPENKAMP 2025) |
| (2) Bisher eingegangene Stellungnahmen im Rahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 09.04.2024 bis 10.05.2024 mit umweltbezogenen Informationen | ||
| a) | Deutscher Wetterdienst vom 24.04.2024 | |
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| • | Keine Standorte des DWD betroffen |
| b) | Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel vom 06.05.2024 | |
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| • | Keine Betroffenheit |
| c) | Forstamt Neuerburg vom 12.04.024 | |
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| • | Keine Betroffenheit |
| d) | Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz vom 30.04.2024 | |
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| • | Keine Betroffenheit |
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| • | Verweis auf den Umgang mit potenziell archäologischen Funden |
| e) | Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Erdgeschichte vom 10.04.2024 | |
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| • | Keine Betroffenheit |
| f) | Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 28.02.2024 | |
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| • | Geltungsbereich „Nördliche Dorfstraße“ grenzt unmittelbar an „Naturpark Südeifel“ an |
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| • | Verweis auf (teilweise bereits entfallene) Bäume und Sträucher |
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| • | Verweis auf naturschutzfachliche Belange im Bereich „Südliche Dorfstraße“ (zwischenzeitlich nicht mehr Bestandteil der vorliegenden Planung) |
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| • | Verweis auf Lage im festgesetzten Wasserschutzgebiet |
| g) | Landesamt für Geologie und Bergbau vom 29.04.2024 | |
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| • | Kein Altbergbau dokumentiert |
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| • | Bezug auf Baugrund-Norme |
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| • | Verweis auf Geologiedatengesetz |
| h) | Landwirtschaftskammer Dienststelle Trier vom 16.05.2024 | |
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| • | Keine Betroffenheit |
| i) | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Abwasser-Wasser-Boden vom 06.05.2024 | |
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| • | Verweis auf Erstellung eines Entwässerungskonzeptes / Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung) |
| j) | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom 02.05.2024 | |
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| • | Verweis auf landwirtschaftliche Betriebe sowie die Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte für Lärm und Gerüche |
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| • | Potenzieller immissionsschutzrechtlicher Konflikt zwischen WA-Gebiet und den vorhandenen Nutzungen |
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| • | Verweis auf potenzielle Immissionsquellen wie Klima-, Kühl- und Lüftungsgeräte, Luft-Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerke |
| k) | VGV Arzfeld, Fachbereich 3 vom 15.04.2024 | |
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| • | Verweis auf Mindestlöschwassermenge nach den technischen Regeln des DVGW, Arbeitsblatt W 405 |
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| • | Verweis auf relevante Hydranten im Umkreis |
| l) | VGV Arzfeld, Fachbereich 4 vom 22.04.2024 | |
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| • | Verweis auf Schmutzwasserkanalisation |
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| • | Verweis auf Entwässerungskonzeptes |
| (3) Von der Öffentlichkeit bzw. der Bevölkerung wurden keine Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgegeben. | ||
Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Der Ortsgemeinderat Oberpierscheid hat am 28. Mai 2024 und 13. November 2024 den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Nördliche Dorfstraße“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht inkl. Umweltprüfung, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
29. Juli 2025 bis einschließlich 29. August 2025
im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link: https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6
eingesehen werden kann.
Des Weiteren liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Nördliche Dorfstraße“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht inkl. Umweltprüfung, während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.
Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.
Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.
Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Nördliche Dorfstraße“ elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.