| Tagesordnung | |
| A. Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Mitteilungen |
| 2. | Beschlussfassung über die Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogrammes (RZN) |
| 3. | Auftragsvergaben im Rahmen RZN-Programm |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Projekt "Naturpark blüht" |
| 5. | 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Teilbereich: Bebauungspläne "Hauptstraße" und "Verlängerung Birkenweg" - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO - |
| 6. | 25. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -Teilbereich OG Daleiden; Bebauungsplan "Olmscheider Weg" |
| 7. | 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Teilbereich Windenergie - Rotor-out-Regelung - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO - |
| 8. | 30. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO - |
| 9. | 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld "Teilräumliche Fortschreibung Windenergie in den Bereichen Krautscheid und Arzfeld/Lauperath" - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO - |
| 10. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 11. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. | Mitteilungen |
Die Vorsitzende informierte über:
Zu Punkt 2. | Beschlussfassung über die Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogrammes (RZN) |
Das Regionale Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz (RZN-Förderprogramm) dient der finanziellen Unterstützung kommunaler und regionaler Investitionsmaßnahmen zur Stärkung strukturschwächerer Räume. Gefördert werden insbesondere Projekte zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur, der Daseinsvorsorge sowie der nachhaltigen Entwicklung.
Die RZN-Förderung erfolgt im Rahmen festgelegter Programmrichtlinien insbesondere hinsichtlich Fördergegenstand (u. a. Maßnahmenkatalog), Förderquote und Bewilligungszeitraum. Die Maßnahmen sind bis Ablauf des Jahres 2028 abzuschließen. Anhand eines festgelegten Schlüssels wurden die Mittel auf die Gemeinden verteilt.
Mit Bescheid vom 01.12.2025 wurden der Verbandsgemeinde Arzfeld als zuwendungsberechtigter Kommune Fördermittel in voller Höhe von 1.552.921,88 EUR bewilligt.
Die Bewilligung umfasst unter anderem Maßnahmen der Gemeinde Dasburg mit den jeweils beantragten Zuwendungshöhen.
Zur fristgerechten Umsetzung der Maßnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraumes (Abschluss bis spätestens 31.12.2028) ist die Durchführung entsprechender Vergabeverfahren erforderlich. Da die einzelnen Ausschreibungen zeitgleich gestaffelt erfolgen werden, soll durch einen Grundsatzbeschluss die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen bestätigt sowie der Ortsbürgermeister ermächtigt werden, die jeweiligen Aufträge nach Durchführung der Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Die Ermächtigung dient der Verfahrensbeschleunigung und stellt sicher, dass die Maßnahmen fristgerecht umgesetzt und die bewilligten Fördermittel vollständig in Anspruch genommen werden können.
Folgende Maßnahmen wurden beantragt und bewilligt:
| Neue Holzeingangstüren DGH | 11.000,00 € |
| Fensterdichtungen DGH, auch auf Empfehlung Denkmalpflege | 1.300,00 € |
| Mobiliar DGH | 22.486,80 € |
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen.
2. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Über die erteilten Aufträge ist in der nächstfolgenden Ratssitzung zu informieren.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
| Zu Punkt 3. | Auftragsvergaben im Rahmen RZN-Programm |
Die Auftragsvergaben für die neuen Holzeingangstüren sowie die Fensterdichtungen im DGH wurden bereits in der vorherigen Sitzung im Januar beschlossen.
Hinsichtlich des Mobiliars liegen der Ortsgemeinde mehrere Angebote für eine neue Bestuhlung des DGH vor.
Aufgrund der im Zusammenhang mit den verschiedenen Angeboten aufgekommenen Fragen wurde kein Auftrag vergeben. Auf die in TOP 2 erteilte Ermächtigung der Ortsbürgermeisterin wird verwiesen.
Weiterhin wird die Vorsitzende zusätzlich eine Stuhlkarre anfragen und Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen, um die Handhabung möglicher verbleibender Fördermittel zu klären.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
| Zu Punkt 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Projekt "Naturpark blüht" |
Im Rahmen des Projektes „Naturpark blüht“ werden Maßnahmen zur Schaffung, Entwicklung und zum Erhalt wichtiger Lebensräume für Insekten umgesetzt. Ziel ist die ökologische Aufwertung von öffentlichen Grünflächen und insbesondere von Wegrändern entlang von Wirtschaftswegen durch die Entwicklung artenreicher Blühstreifen und Gehölzstrukturen.
Durch die Anlage und Pflege von Blühstreifen sollen die Artenvielfalt und insbesondere die Insektenfauna gefördert, natürliche Bodenfunktionen gestärkt sowie ein Beitrag zum natürlichen Klimaschutz geleistet werden. Darüber hinaus können bewachsene Wegraine bei Starkregenereignissen die Verschlammung von Wirtschaftswegen durch Bodenerosion aus angrenzenden Flächen reduzieren und tragen gleichzeitig zur Aufwertung des Landschaftsbildes bei.
Im Rahmen des Projektes werden durch ein Grünflächenpflegekonzept in Abstimmung mit der Ortsgemeinde konkrete Vorschläge für die Gestaltung der Flächen erarbeitet. Die Umsetzung der Maßnahmen wird anschließend ausgeschrieben.
Durch das vorgesehene Grünflächenpflegekonzept wird eine reduzierte Mahd angestrebt. Hierdurch ist langfristig mit einem geringeren Pflegeaufwand gegenüber der bisherigen Bewirtschaftung zu rechnen.
Nach Ablauf der Projektphase entscheidet die Ortsgemeinde eigenständig, ob gegebenenfalls erneute Ansaaten erfolgen sollen. Hierdurch können künftig freiwillige Folgekosten entstehen.
Sollten Pflanzungen oder Ansaaten innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht erfolgreich anwachsen und eine Neuanlage erforderlich werden, erfolgt die Wiederherstellung im Rahmen der Projektgewährleistung.
Für die Beschaffung erforderlicher Geräte können Fördermittel beantragt werden. Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 50 % der förderfähigen Kosten. Für finanzschwache Kommunen kann die Förderung bis zu 80 % der förderfähigen Kosten betragen, sofern eine entsprechende Haushaltsnotlage nachgewiesen wird.
Die aktuelle Projektlaufzeit endet am 09.03.2028. Der Naturpark Südeifel beabsichtigt, bei positiver Entwicklung des Projektes die Förderung von Pflanzungen und Ansaaten auch darüber hinaus fortzuführen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Die Ortsgemeinde Dasburg begrüßt die Ziele des Projektes „Naturpark blüht“ und beschließt die Teilnahme an diesem Projekt. Die Ortsbürgermeisterin wird beauftragt, die weiteren Schritte mit dem Naturpark Südeifel abzustimmen.“
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
| Zu Punkt 5. | 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Teilbereich: Bebauungspläne "Hauptstraße" und "Verlängerung Birkenweg" - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO - |
Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 18.06.2020 ist die 11. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.
Ziel der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Die Ortsgemeinde Dahnen möchte mit der Aufstellung der Bebauungspläne „Hauptstraße“ und „Verlängerung Birkenweg“ der konstant hohen Nachfrage nach Wohnbauflächen in ihrem Gemeindegebiet Rechnung tragen und neue Bauflächen ausweisen. Diese werden sich räumlich an bereits bestehende Siedlungsfläche anschließen.
Bei den gewählten Standorten handelt es sich um Bereiche, die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft – Acker, Grünland oder Sonderkulturen dargestellt sind. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans in eine Wohnbaufläche notwendig. Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wurde somit seitens der Ortsgemeinde Dahnen ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Flächennutzungsplanteilfortschreibung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Die 11. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgte daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung der Bebauungspläne „Hauptstraße“ und „Verlängerung Birkenweg“.
Die Fläche in ihrer derzeitigen Planungssituation wird nachfolgend dargestellt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 20.02.2021 veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 02.03.2021 bis zum 09.04.2021 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 24.02.2021 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 09. April 2021 Anregungen geltend machen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erfolgte vom 16.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB wurden mit Schreiben vom 11.07.2024 gebeten bis einschließlich 16.08.2024 zum Entwurf der 11. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes eine Stellungnahme abzugeben.
Mit Beschluss vom 26.September 2024 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Dasburg stimmt der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
| Zu Punkt 6. | 25. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO - Teilbereich OG Daleiden; Bebauungsplan "Olmscheider Weg" |
Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 15. Dezember 2022 ist die 25. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.
Ziel der 25. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes:
In der Ortsgemeinde Daleiden beabsichtigt der bestehende EDEKA-Markt ihren Lebensmittelmarkt in der Kirchstraße aufgrund mangelnder räumlicher Kapazitäten an den südlichen Ortseingang zu verlagern und dort zu erweitern.
Nach dem aktuellen Planungskonzept soll dabei die bestehende Filiale innerhalb der Ortslage aufgegeben werden und angrenzend an das Mischgebiet am „Falkenaueler Weg“ ein neuer Markt bis zu einer Verkaufsfläche von weniger als 800 m² errichtet werden.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt wird.
Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots wurde daher eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes in „gewerbliche Bauflächen“ notwendig.
Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erfolgte daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Olmscheider Weg“ der Ortsgemeinde Daleiden.
(unmaßstäbliche Darstellung „vor der Änderung“)
(unmaßstäbliche Darstellung „nach der Änderung“)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 28. Juni 2025 veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 01. Juli 2025 bis zum 01. August 2025 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 01. Juli 2025 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 01. August 2025 Anregungen geltend machen.
Mit Beschluss vom 25. September 2025 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 25. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Dasburg stimmt der 25. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
| Zu Punkt 7. | 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Teilbereich Windenergie - Rotor-out-Regelung - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO - |
Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 18. April 2024 ist die 27. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.
Ziel der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Ziel der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld im Teilbereich „Windenergie“ ist die Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Insbesondere soll die bisher geltende eingeschränkte „Rotor-Out-Regelung“ in eine uneingeschränkte Regelung überführt werden, sodass Rotoren von Windenergieanlagen künftig generell Flächen außerhalb der ausgewiesenen Sondergebiete überstreichen dürfen.
Durch diese Anpassung wird sichergestellt, dass die bestehenden Sondergebiete für Windenergienutzung vollständig auf die gesetzlich geforderten Flächenbeitragswerte angerechnet werden können. Die räumlichen Abgrenzungen der Sondergebiete sowie die zugrunde liegenden Planungskriterien bleiben dabei unverändert, sodass die Grundzüge der bisherigen Planung nicht berührt werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 03. Februar 2024 veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 07. Februar 2024 bis zum 08. März 2024 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 01. Februar 2024 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 08. März 2024 Anregungen geltend machen.
Mit Beschluss vom 18. April 2024 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Dasburg stimmt der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
| Zu Punkt 8. | 30. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO - |
Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 14. Dezember 2023 ist die 30. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.
Ziel der 30. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes:
Anlass für die vorliegende Fortschreibung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Dahnen“ in der Ortsgemeinde Dahnen.
In der Ortsgemeinde Dahnen soll auf mehreren bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Photovoltaik-Freiflächenanlage bauleitplanerisch entwickelt werden.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt wird.
Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots wurde daher eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes in „Sondergebiet Photovoltaik“ notwendig.
Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erfolgte daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Dahnen“.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 26. Juli 2025 veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 29. Juli 2025 bis zum 29. August 2025 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 29. Juli 2025 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 29. August 2025 Anregungen geltend machen.
Mit Beschluss vom 05. Februar 2026 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 30. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Dasburg stimmt der 30. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
| Zu Punkt 9. | 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld "Teilräumliche Fortschreibung Windenergie in den Bereichen Krautscheid und Arzfeld/Lauperath" - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO - |
Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 10. April 2025 ist die 44. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.
Ziel der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes:
In der VG Arzfeld gilt seit 2016 die Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplans. In diesem Plan sind auf der Grundlage eines gesamträumlichen Standortkonzeptes für das Gebiet der Verbandsgemeinde insgesamt 340 ha Sondergebiete für Windenergienutzung dargestellt. Im Plan ist außerdem festgelegt, dass außerhalb der Sondergebiete die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) nicht zulässig ist.
Ziel dieser Fortschreibung ist es, durch eine isolierte Positivplanung zwei bestehende Altanlagen durch moderne Windenergieanlagen zu ersetzen (Repowering), wobei die neuen Standorte außerhalb bisheriger Sondergebiete liegen. Die neuen Sondergebiete umfassen eine Fläche von insgesamt ca. 3,8 ha. Damit bleibt die zulässige Höchstgrenze von 25 % zusätzlicher Sondergebietsfläche gemäß § 245e BauGB gewahrt.
Gleichzeitig wird eine ca. 3,4 ha große Fläche nördlich von Krautscheid, die bisher keine Festlegung zur Windenergienutzung im Flächennutzungsplan aufwies, ausdrücklich als Ausschlussfläche dargestellt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 31. Januar 2026 veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 03. Februar 2026 bis zum 06. März 2026 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 03. Februar 2026 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 06. März 2026 Anregungen geltend machen.
Mit Beschluss vom 26. März 2026 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Dasburg stimmt der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
| Zu Punkt 10. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 10.1. | Restarbeiten Westnetz |
Die Vorsitzende informierte, dass die zwischen der Westnetz und der Ortsgemeinde Dasburg abgestimmten Restarbeiten bislang noch nicht vollständig durch die Firma ARAS ausgeführt wurden.
Darüber hinaus wurden im Zuge der Versetzung bzw. Neuaufstellung von Strommasten offenbar Grenzsteine entfernt, sodass mögliche Unklarheiten in Grenzangelegenheiten bisher noch nicht geklärt werden konnten.
Die Vorsitzende hat sich diesbezüglich bereits per E-Mail mit Herrn Sachs von der Westnetz in Verbindung gesetzt.
| 10.2. | Kaufverträge |
Die Vorsitzende informierte über die seit der letzten Ortsgemeinderatssitzung abgeschlossenen Kaufverträge innerhalb der Ortsgemeinde Dasburg.
| 10.3. | Gemeldete Wegeschäden |
Ortsbürgermeisterin Nelles informierte über eine eingegangene Mitteilung, wonach Wirtschaftswege im Zuge von Holzrückearbeiten beschädigt worden sein sollen.
Die Ortsgemeinde wird die betroffenen Wege vor Ort in Augenschein nehmen. Sofern Schäden festgestellt werden, wird zunächst Kontakt mit den Verursachern aufgenommen. Sollte hierbei keine einvernehmliche Lösung erzielt werden können, wird dann die Verwaltung eingeschaltet.
| Zu Punkt 11. | Verschiedenes |
Geschwindigkeitsmessanlage
Aus der Mitte des Rates wurde die Frage gestellt, ob die Anschaffung eines Sockels für die Geschwindigkeitsmessanlage sinnvoll wäre, da die derzeitige Befestigung an den Lampenmasten mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Da an vielen Standorten in Dasburg kein Platz für die Aufstellung eines solchen Sockels vorhanden sind, wird von einer Anschaffung abgesehen.
Darüber hinaus wurden mögliche neue Standorte für die vorhandene Geschwindigkeitsmessanlage diskutiert. Hierbei wurden unter anderem der Ortseingang aus Richtung Dahnen sowie der Neuenweg als mögliche Standorte genannt.