Titel Logo
Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 31/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates Arzfeld am 20. Juli 2022

(geplanter Standort Erweiterung Kindertagesstätte)

(Auszug aus dem Flächennutzungsplan)

(Ursprungs-FNP-Darstellung)

(8. Änderung FNP)

Einwohnerfragestunde

Es lagen keine Fragen vor.

Prozess der Verwaltungsdigitalisierung

- Sachstand und weitere Vorgehensweise

„Digitalisierung heißt „Sowohl als auch“, und nicht „Entweder, oder“, führte der Digitalisierungsbeauftragte der Verwaltung Dipl.-Kfm. Bodo Benner am Beginn seiner Präsentation aus.

Dies bedeute, dass alle Leistungen und Prozesse nach wie vor den Bürgerinnen und Bürgern real zur Verfügung stehen und zusätzlich digital ermöglicht werden.

Ausgehend von der Strategie, die den Rahmen, die Maßnahmen und das Gestalten der Digitalisierung festlegt, arbeite die Verbandsgemeindeverwaltung aktuell auf dem Stand der Technik und sei im Vergleich mit anderen Kommunen auf einem guten, soliden und bezahlbaren Weg.

Man arbeite bereits an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und Verwirklichung der Ziele, die die Verwaltung sich gemeinsam mit dem Eifelkreis Bitburg-Prüm gesetzt habe.

Virtuelle Server, Sensorüberwachung, Work-Flow-Manager und Enterprise Content Management seien keine Fremdworte, sondern das, womit täglich gearbeitet werde. Die Schwerpunkte lägen hier im Digitalpakt mit den Schulen - aktuell betreue das EDV-Team 144 iPads für die Kinder und 30 SmartBoards -, der IT-Sicherheit und der Verwirklichung der Online-Leistungen.

So habe der Gesetzgeber die Kommunen im Online-Zugangsgesetz verpflichtet, die 413 Leistungen der Verwaltung, die zurzeit durch die Verwaltung erbracht werden baldmöglichst digital anzubieten. Diese Prozesse werden bundeseinheitlich gestaltet und nach dem Prinzip „EfA -Einer für Alle“ sukzessive allen Verwaltungen zur Verfügung gestellt. Der Prozess des Bürger- und Unternehmensservices steht z.B. allen schon online auf der Website der Verbandsgemeinde zur Verfügung.

Es werden konkrete Pläne gemacht, wie man durch den Einsatz von moderner Sensortechnik (Schlagwort „Internet der Dinge“) zukünftige Hochwasser frühzeitig melden kann und es werden schon jetzt Geo-Daten zur Verfügung gestellt, damit Bürger und Bürgerinnen sich selbstständig und unabhängig von Öffnungszeiten informieren können.

Trotzdem seien die Mitarbeiter*innen nach wie vor „auf dem Amt“ erreichbar und stünden bei Fragen zur Verfügung - real, digital oder am Telefon.

Die Verwaltung wird den Digitalisierungsprozess weiterhin vorantreiben.

Auftragsvergaben Verbandsgemeindewerk Arzfeld

Zu den Punkten 3.1. bis 3.3 nahm Dipl.-Ing. Jürgen Neuß vom beauftragten Planungsbüro H. Berg & Partner, Aachen, an der Sitzung teil. Er erläuterte zunächst anhand einer PowerPoint-Präsentation das Gesamtprojekt zum Neubau der Kläranlage in Arzfeld und wies insbesondere auf die eingetretenen Kostensteigerungen seit Beginn der Planungsphase als Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges mit Unterbrechungen der bestehenden weltweiten Lieferketten hin.

Druckleitung und Zwischenpumpwerk Arzfeld

Es handelt sich hierbei um die Herstellung der Druckleitung vom Standort der alten Kläranlage zur neuen Anlage sowie um den baulichen Teil für das erforderliche Zwischenpumpwerk bei der Arzfelder Mühle.

Für die Verlegung der neuen Druckleitung und den Bau des Zwischenpumpwerkes lag nach einer ersten öffentlichen Ausschreibung im Frühjahr 2022 zum Submissionstermin am 16.03.2022 kein Angebot vor, sodass eine erneute Ausschreibung erforderlich wurde.

Zur zweiten Submission am 20.07.2022 (Sitzungstag vormittags) lagen 3 Angebote vor, eine Prüfung und Wertung konnte aber in der Kürze der Zeit nicht erfolgen. Die Submissionsergebnisse mit einem Vergleich zur Kostenberechnung wurden ohne Nennung der Bieternamen mit Bruttobeträgen.

Der Rat fasste folgenden Beschluss:

„Für die Verlegung einer Druckleitung und den Bau eines Zwischenpumpwerkes ermächtigt der Verbandsgemeinderat Arzfeld die Werkleitung des Verbandsgemeindewerkes, das - nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung - wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage der hierzu erfolgten öffentlichen Ausschreibung zu beauftragen.“

Tief-, Erd-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten bei der neuen Kläranlage Arzfeld

Es handelt sich um vorbereitende Arbeiten für den anschließend vorgesehenen Bau der verschiedenen Anlagenteile. Hierzu fand ebenfalls am Vormittag des Sitzungstages die Submission statt und auch hier konnte in der Kürze der Zeit keine Prüfung und Wertung der eingereichten 5 Angebote erfolgen, sodass lediglich die Brutto-Angebotsbeträge ohne Nennung der Bieternamen mit einem Vergleich zur Kostenberechnung genannt wurden.

Der Rat fasste folgenden Beschluss:

„Für die Durchführung von Tief-, Erd-, Rohrleitungs- und Straßenbauarbeiten bei der neuen Kläranlage Arzfeld ermächtigt der Verbandsgemeinderat Arzfeld die Werkleitung des Verbandsgemeindewerkes, das - nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung - wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage der hierzu erfolgten öffentlichen Ausschreibung zu beauftragen.“

Errichtung einer Trafostation bei der neuen Kläranlage Arzfeld

Zur Energieversorgung der neuen Kläranlage ist die bauseitige Errichtung einer Trafostation erforderlich. Aufgrund der momentan sehr langen Bestellfristen und Lieferzeiten für das Einrichtungsteil wurde diese Ausschreibung vorgezogen, damit der Auftragnehmer frühzeitig entsprechend disponieren kann.

Zum Submissionstermin am 15.07.2022 lag allerdings lediglich ein Angebot vor, das um 144 % über der Kostenberechnung und einem Richtpreisangebot vom März 2022 liegt. Seitens des Planungsbüros wird der Angebotspreis als unangemessen hoch angesehen.

Der Rat fasste folgenden Beschluss:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld ermächtigt die Werkleitung des Verbandsgemeindewerkes zur Aufhebung der Ausschreibung für die Lieferung eines Transformators und gegebenenfalls zur Nachverhandlung mit dem entsprechenden Bieter.“

Reparaturarbeiten an der Ortskanalisation in Lünebach infolge des Hochwassers 2021

Die beim Hochwasserereignis im Sommer 2021 zerstörte Kanalleitung im Prümfluss hinter dem Getränkehandel Bonefas muss wieder hergestellt werden. Eine umgehende Reparatur konnte seinerzeit wegen der Auslastung der Baufirmen und des anhaltend hohen Wasserstandes der Prüm nicht ausgeführt werden.

Das Ingenieurbüro IBS, Bernkastel-Kues, hat hierzu zwischenzeitlich ein Leistungsverzeichnis erstellt und die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 30.06.2022 haben zwei Angebote vorgelegen. Die Prüfung der Angebote ist erfolgt.

Der Rat fasste folgenden Beschluss:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt - entsprechend des Vergabevorschlages des Ingenieurbüros IBS-Ingenieure GbR, 54470 Bernkastel-Kues, - einer Beauftragung der Firma Wadle GmbH & Co.KG, 54634 Bitburg, zur Erneuerung einer Kanalhaltung durch das Gewässer „Prüm“ in offener Bauweise zu; die Angebotssumme beträgt 229.608,42 € (brutto).“

Reparaturarbeiten an der Kläranlage Dahnen

Ende Mai 2022 wurde eine größere Störung auf der Kläranlage in Dahnen festgestellt, die die Reinigungsleistung der Anlage erheblich beeinträchtigt und deshalb umgehend bei der Aufsichtsbehörde angezeigt wurde. Nach einer Entleerung des Kombibeckens zeigten sich Beschädigungen am Nachklärbecken, das aus Aluminium gefertigt und im Belebungsbecken eingehängt ist. Der vorübergehende weitere Betrieb konnte durch eine provisorische Reparatur sichergestellt werden.

Die Formteile sind nach einer Betriebszeit von mittlerweile 25 Jahren durch die permanente Anströmung von sandhaltigem Abwasser verschlissen und müssen ersetzt werden. Da es sich hierbei um dringende Instandhaltungsarbeiten handelt, wurde umgehend eine Aufnahme der erforderlichen Arbeiten veranlasst und ein entsprechendes Angebot eingeholt. Sollten Gewässerverunreinigungen durch Unterlassen eintreten, sind gemäß § 324 StGB strafrechtliche Folgen für Behörden- und Werkleitung zu erwarten.

Der stellvertretende Werkleiter Stefan Ziewers stellte das Schadensbild sowie die notwendigen Instandhaltungsarbeiten anhand einer Präsentation detailliert vor. Fragen aus dem Rat wurden umfassend beantwortet.

Der Rat fasste folgende Beschlüsse:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stellt die äußerste Dringlichkeit zur Erneuerung des innenliegenden Nachklärbeckens (bestehender Werkstoff Aluminium) der Kläranlage Dahnen, einschließlich angebundener Leitungsabschnitte und Armaturen sowie der Tauchrohre, fest.“

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld stimmt einer Beauftragung der Firma Zahnen Technik GmbH, 54687 Arzfeld, zur Erneuerung des innenliegenden Nachklärbeckens

(im Werkstoff Edelstahl) der Kläranlage Dahnen - einschließlich angebundener Leitungsabschnitte und Armaturen sowie der Tauchrohre - zu; die geprüfte Angebotssumme beträgt 158.105,79 € (brutto).“

Wegen Sonderinteresse gemäß § 22 GemO hatten die Ratsmitglieder Michael Horper und Herbert Zahnen während der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt im Zuhörerraum Platz genommen.

24. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich „Erweiterung Kindertagesstätte Lützkampen“, Ortsgemeinde Lützkampen

Die derzeit gültige Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte Lützkampen erlaubt die Aufnahme von insgesamt 60 Kindern.

Laut Bestätigung des Jugendamtes der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm besteht für das Kindergartenjahr 2021/2022 ein Bedarf an insgesamt 74 Plätzen.

Die Ortsgemeinde Lützkampen beabsichtigt die fehlenden Kindertagesplätze schnellstmöglich durch eine Erweiterung des vorhandenen Gebäudes dauerhaft zu gewährleisten.

Das zur Bebauung angedachte Grundstück befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und außerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilbereich Ortsgemeine Lützkampen.

Damit die geplante Erweiterung der Kindertagessätze am geplanten Standort baurechtlich ermöglicht werden kann, wird von Seiten der Ortsgemeinde Lützkampen ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet um die bauleitplanerischen Voraussetzungen hier zu schaffen.

Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist eine Erweiterung/Fortschreibung des Flächennutzungsplans notwendig

Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Lützkampen ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Flächennutzungsplanänderung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Die 24. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Kindertagesstätte Lützkampen“.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht zu erstellen.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld nimmt von der Notwendigkeit der 24. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Bezug auf den Bebauungsplan „.Erweiterung Kindertagesstätte Lützkampen“ der Ortsgemeinde Lützkampen zur Kenntnis.

Damit das Verfahren hinsichtlich des Bebauungsplanes der Gemeinde Lützkampen rechtlich aufgestellt werden kann, wird die Änderung/Ergänzung der 24. Teilfortschreibung des seit dem 12. Februar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches einzuleiten und eine landesplanerische Stellungnahme zu beantragen sowie eventuell erforderliche Gutachten in Auftrag zu geben.“

Beratung und Beschlussfassung zur 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich „Hauptstraße“, Ortsgemeinde Dahnen

Erneute Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der gemäß

- § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit

- § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 18. Juni 2020 ist die 11. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.

Anlass der 11. Fortschreibung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße“ und die zukünftige Ausweisung von weiteren Baustellen in der Ortsgemeinde Dahnen.

Der Änderungsbereich besteht aus zwei Geltungsbereichen östlich und westlich der Hauptstraße am nördlichen Ortsrand von Dahnen.

Für den Teilbereich „A“ erfolgt die 11. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Hauptstraße“.

Für den Teilbereich „B“ soll durch die Änderung des Flächennutzungsplans eine Vorprägung für die zukünftige Ausweisung von Bauflächen geschaffen werden.

Die aktuell im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld als Landwirtschaftsfläche dargestellte Fläche muss zur Einhaltung des gemäß § 8 Abs. 2 BauGB vorgeschriebenen Entwicklungsgebotes als neue „Wohnbaufläche“ ausgewiesen werden.

Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Dahnen ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Flächennutzungsplanteilfortschreibung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Die 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher für den Teilbereich „A“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Hauptstraße“ und im Teilbereich „B“ im Vorgriff auf den Erlass des späteren Bebauungsplanes.

In der Sitzung am 24. September 2020 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürgerbeteiligung und der TÖB-Beteiligung beraten und abgewogen, den Entwurf der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld angenommen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 20. Februar 2021, Ausgabe 7/2021, veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 02. März 2021 bis zum 09. April 2021 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 24. Februar 2021 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 09. April 2021 Anregungen geltend machen.

Diese Tabelle wurde den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates im Vorfeld zu dieser Sitzung bereitgestellt.

Ein entsprechender Abwägungsbeschluss wurde bereits in der Sitzung am 20.05.2021 vom Verbandsgemeinderat gefasst.

Seit dieser Beschlussfassung hat sich die Sach- und Rechtslage in der Form geändert, dass von Seiten des Rates ein neuerlicher Abwägungsbeschluss erforderlich ist.

Aufgrund der Vorprägung durch die bereits vorhandene Umgebungsbebauung des in der Aufstellung befindlichen Teilbereiches „B“, kann in Absprache mit der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm der Bebauungsplan „Verlängerung Birkenweg“ (Teilbereich B) im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden.

Im Zuge dieses Verfahrens ist lediglich eine spätere Beischreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ein förmliches, paralleles Änderungsverfahren müsste nicht durchgeführt werden.

Somit muss die 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes nur für den Teilbereich „A“ erfolgen.

Wegen der Einarbeitung dieser Änderung und Herausnahme des räumlichen Geltungsbereichs im Teilbereich „B“ aus dem Geltungsbereich der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes muss ein teilweise neuer Abwägungsprozess erfolgen.

Ebenfalls ist eine erneute Offenlage und erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und den aufgetretenen Änderungen zustimmend Kenntnis erhalten. Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt und die hierzu erforderlichen Beschlüsse nach Beratung gefasst.

Die erforderliche erneute Offenlage und erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB, sowie die Anpassung der ursprünglichen landesplanerischen Stellungnahme, wird beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte im Verfahren einzuleiten.“

Beratung und Beschlussfassung zur Erweiterung des Plangebietes der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich „Erweiterung Gewerbebetrieb Hurkes“, Ortsgemeinde Plütscheid

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der gemäß

- § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit

- § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 02. September 2021 ist die 8. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.

Anlass der 8. Fortschreibung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbebetrieb Hurkes“ in der Ortsgemeinde Plütscheid.

Zur Erweiterung des Gewerbebetrieb Hurkes Plütscheid-Gesotz muss die Ortslage im Ortsteil Gesotz mit einer geplanten Gemischten Baufläche (Wohn- / Mischbaufläche gemäß Legende FNP 2001) erweitert werden.

Die 8. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbebetrieb Hurkes“ der Ortsgemeinde Plütscheid

In der Sitzung am 07. April 2022 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 I BauGB und der TÖB-Beteiligung gemäß § 4 BauGB beraten und abgewogen, den Entwurf der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld angenommen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 07. Mai 2022, Ausgabe 18/2022, veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 17. Mai 2022 bis zum 17. Juni 2022 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 17. Mai 2022 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 17. Juni 2022 Anregungen geltend machen.

Vom Planungsbüro Högner, Minheim, wurden die eingegangenen Stellungnahmen inkl. der Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zusammengestellt und im Entwurf die Empfehlungen für die Abwägung in Form einer „Abwägungstabelle“ erstellt.

Diese Tabelle wurde den Ratsmitgliedern mit den Erläuterungen im Vorfeld zu dieser Sitzung zugstellt.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten. Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt und die hierzu erforderlichen Beschlüsse nach Beratung gefasst.

Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte im Verfahren zur In-Rechts-kraftsetzung der dritten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.“

Beratung und Beschlussfassung zur Einholung der gemeindlichen Zustimmung gemäß § 67 Absatz 2 GemO

Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der betroffenen Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der betroffenen Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Auf der Grundlage des unter Tagesordnungspunkt 6.1 gefassten Beschlusses ist die Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO einzuholen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Schritte einzuleiten.“

Beratung und Beschlussfassung zur 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld

- Teilbereich „Unterm Lambertsberg III“, Ortsgemeinde Lambertsberg

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der gemäß

- § 3 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Öffentlichkeit

- § 4 Absatz 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 18. Juni 2020 ist die 12. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.

Anlass der 12. Fortschreibung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Unterm Lambertsberg III“ in der Ortsgemeinde Lambertsberg.

Die aktuell im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld als Landwirtschaftsfläche dargestellte Fläche muss zur Einhaltung des gemäß § 8 Abs. 2 BauGB vorgeschriebenen Entwicklungsgebotes als neue „Misch- und Wohnbaufläche“ ausgewiesen werden.

Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Lambertsberg ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Flächennutzungsplanänderung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat in seiner Sitzung am 24. September 2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 04. Juni 2022, Ausgabe 22/2022, veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 14. Juni 2022 bis zum 15. Juli 2022 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 14. Juni 2022 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 15. Juli 2022 Anregungen geltend machen.

Vom Planungsbüro ISU, Bitburg, wurden die eingegangenen Stellungnahmen inkl. der Eingaben aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zusammengestellt und im Entwurf die Empfehlungen für die Abwägung in Form einer „Abwägungstabelle“ erstellt.

Diese Tabelle wurde den Ratsmitgliedern mit den Erläuterungen im Vorfeld zu dieser Sitzung zugestellt.

Parallel zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde selbiges Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Unterm Lambertsberg IV“ durchgeführt. Das Plangebiet befindet sich südlich angrenzend an das Plangebiet des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Unterm Lambertsberg III“. Der Bebauungsplan „Unterm Lambertsberg IV“ sollte ursprünglich im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt werden.

Da die Voraussetzung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB jedoch nach neuerlicher Rechtsprechung nicht erfüllt sind, muss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ein sogenanntes „Regelverfahren“ durchgeführt werden. Hierzu ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Folglich soll das Plangebiet der 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes um diese Erweiterungsfläche des Bebauungsplanes „Unterm Lambertsberg IV“ erweitert werden.

Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld soll daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplans „Unterm Lambertsberg IV“ erfolgen.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat von den Ergebnissen aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zustimmend Kenntnis erhalten. Soweit erforderlich, wurde den Beschlussvorschlägen des beauftragten Planungsbüros zu Einzelpunkten gefolgt. Dabei wurden die planungserheblichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.“

Die erforderliche erneute Offenlage und erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB, wird beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte im Verfahren einzuleiten.“

Barrierefreier Umbau des Verwaltungsgebäudes mit Parkflächen

- Sachstand, Kostenschätzung und weitere Vorgehensweise

Bereits seit längerem ist vorgesehen, eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit zum Verwaltungsgebäude zu schaffen.

Neben dem bestehenden Eingang soll ein neuer Zugang zwischen Parkplatz und Tourist-Information geschaffen werden, um barrierefrei ins Gebäude gelangen zu können. Darüber hinaus soll ebenfalls die im Erdgeschoss vorhandene Herren-WC-Anlage behindertengerecht umgebaut werden.

Bauingenieur Thorsten Wanken erläuterte den konkretisierten Planentwurf mit Kostenberechnung anhand einer Präsentation. Fragen aus dem Rat wurden umfassend beantwortet.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Die vorgestellte Planung wird angenommen. Auf dieser Grundlage sind Fördermöglichkeiten auszuloten und die Sicherstellung der Finanzierung einzuleiten.“

Bau eines Solarcarports mit Ladepunkten zur Elektromobilität am Parkplatz des Verwaltungsgebäudes

- Vorstellung einer Konzeptstudie, Kostenschätzung und weitere Vorgehensweise

Zur Erzeugung weiteren Solar-Stroms ist die Idee entstanden, die Parkflächen im rückwärtigen Bereich des Verwaltungsgebäudes mit Solar-Modulen zu überdachen.

Mit dem Büro KLE Energie GmbH in Hermeskeil wurden erste Gespräche geführt und ein Konzept entwickelt.

Neben der Herstellung des Solar-Carports sollen ebenfalls entsprechende Ladepunkte für Elektromobilität eingerichtet werden und ein hoher Selbstversorgungsgrad erreicht werden.

Fachbereichsleiter Klaus Theis stellte eine erste Konzeptstudie vor und unterbreitete Vorschläge zur Realisierung. Fragen aus dem Rat wurden umfassend beantwortet.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Die vorgestellte Planung wird angenommen. Nach Konkretisierung der Planung sind Fördermöglichkeiten auszuloten. Der Rat wird mit der Angelegenheit nochmals befasst.“

Erlass von Rechtsverordnungen über die Festlegung von Marktsonntagen in den Ortsgemeinden Arzfeld und Lambertsberg

a) Ortsgemeinde Arzfeld

In der Ortsgemeinde Arzfeld sind mehrere Marktsonntage zur Abhaltung eines Antik- und Trödelmarktes auf dem Ausstellungsgelände geplant. Zwei Marktsonntage haben hier bereits stattgefunden, wo Bürgermeister Johannes Kuhl im Benehmen mit den Beigeordneten im Wege der Eilentscheidung nach § 48 GemO seine Zustimmung gegeben hat.

Nunmehr sind damit noch die Marktsonntage am 21.08.2022, 18.09.2022 und 16.10.2022 durch den Erlass einer Rechtsverordnung festzusetzen.

b) Ortsgemeinde Lambertsberg

In der Ortsgemeinde Lambertsberg ist nach zwei Jahren Pause wiederum ein Marktsonntag zur Abhaltung des traditionellen Floh- und Trödelmarktes am 31.07.2022 geplant.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Arzfeld stimmt dem Erlass von Rechtsverordnungen zur Festlegung von Marktsonntagen in den Ortsgemeinden Arzfeld und Lambertsberg nach den vorliegenden Entwürfen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtsverordnungen öffentlich bekannt zu machen.“

Planungsvergaben

Neubau eines Feuerwehrhauses in Olmscheid

Das derzeitige Feuerwehrgerätehaus in Olmscheid befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Auch fehlen Toilettenanlagen sowie ein Besprechungsraum und der Umkleidebereich für die Feuerwehrkameraden ist viel zu klein. Es ist daher ein Neubau des Feuerwehrgerätehauses erforderlich.

Ursprünglich war geplant, dass sich die Ortsgemeinde Olmscheid an der Baumaßnahme beteiligt, um Räumlichkeiten für die Unterbringung von gemeindlichen Maschinen und Gerätschaften herzustellen.

Die Ortsgemeinde Olmscheid hat jedoch nunmehr Abstand von diesen Plänen genommen, weshalb nun ein eigenständiges Feuerwehrgerätehaus errichtet werden soll, welches den heutigen Anforderungen an ein solches Gebäude gerecht wird.

Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag für die Planung des Feuerwehrgerätehauses in Olmscheid an das Planungsbüro Manfred Berg, Waxweiler, zu vergeben.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Arzfeld erteilt dem Planungsbüro Manfred Berg, Waxweiler, den Auftrag für die Planung eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Olmscheid nach den derzeit gültigen Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr.

Nach Vorliegen einer ersten Kostenschätzung wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Fördermittel des Landes zu beantragen.“

Wegen Sonderinteresse gemäß § 22 GemO hatte Ratsmitglied Manfred Berg während der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt im Zuhörerraum Platz genommen.

Erweiterung des Feuerwehrhauses in Irrhausen

Die Anzahl der Feuerwehrangehörigen in der Freiwilligen Feuerwehr Irrhausen hat sich in den vergangenen Jahren erfreulicherweise erhöht, sodass die vorhandenen Räumlichkeiten sehr beengt sind. Erstmals hat die FFW Irrhausen auch weibliche Mitglieder, wobei allerdings derzeit keine nach Geschlechtern getrennten Toilettenanlagen vorhanden sind.

Für die Unterbringung des neuen Feuerwehrfahrzeuges müssen Änderungen am Eingangstor des Feuerwehrgerätehauses vorgenommen werden.

Die Verwaltung schlägt vor, das Technische Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld mit der Planung und Baubetreuung der notwendigen Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Irrhausen zu beauftragen.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Arzfeld erteilt dem Technischen Büro der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld den Auftrag für die Planung und Baubetreuung der notwendigen Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Irrhausen.“

Anschaffung Feuerwehrfahrzeuge

Im Jahr 2021 hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Arzfeld der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes bis zum Jahr 2025 zugestimmt.

In den vergangenen Jahren wurde immer wieder festgestellt, dass sich die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen bis zu 2 Jahren hinziehen kann. Daher strebt die Verwaltung in Absprache mit der Wehrleitung an, dass nunmehr von Seiten des Verbandsgemeinderates der Anschaffung der Fahrzeuge im Einzelnen zugestimmt wird und die Verwaltung damit die Förderanträge an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier stellen sowie nach Förderzusage die Beschaffung einleiten kann.

MZF 1 (Mehrzweckfahrzeug) für die FFW Dackscheid und Irrhausen

In der Verbandsgemeinde Arzfeld ist an den Standorten der FFW Dackscheid und Irrhausen jeweils ein Tragkraftspritzenanhänger (TSA) stationiert. Aufgrund der Einbindung in das Rollcontainerkonzept der Verbandsgemeinde Arzfeld und der dafür vorgesehenen Beladung für Umweltereignisse, ist die Anschaffung eines MZF 1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4.750 kg sowie eines neuen TSA mit einer 100 km/h Zulassung vorgesehen.

Wegen der vorgesehenen Verwendung des Fahrzeuges werden 4 Rollcontainer für den jeweiligen Einsatzbedarf angeschafft. Bzgl. des neuen TSA wurde ein Antrag für die pauschale Zuwendung in Höhe von 8.332,50 € bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gestellt.

Für beide Fahrzeuge hat die ADD Trier die Notwendigkeit der Beschaffung der Fahrzeuge grundsätzlich anerkannt und dem Kauf zugestimmt. Eine Landesförderung von 15.000,00 € wurde in Aussicht gestellt.

Bei erwarteten Gesamtanschaffungskosten von 160.000,00 € sowie einem Landeszuschuss von 30.000,00 € (2 x 15.000,00 €) und einem Kreiszuschuss von 16.665,00 € (2 x 8.332,50 €) verbleibt für die Verbandsgemeinde Arzfeld ein Eigenanteil von 113.335,00 €.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Arzfeld beauftragt die Verwaltung, die Beschaffung der beiden MZF 1 für die FFW Dackscheid und Irrhausen durchzuführen.“

TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank) für die FFW Üttfeld

Derzeit ist am Standort der FFW Üttfeld ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) stationiert. Auf diesem Fahrzeug ist jedoch kein Wassertank für Löschwasser verbaut. Zur Erstbekämpfung von kleineren Bränden ist es jedoch sinnvoll, dass am Standort der FFW Üttfeld ein Feuerwehrfahrzeug mit Löschwassertank zur Verfügung steht. Daher ist in Absprache mit der Wehrleitung und der FFW Üttfeld die Anschaffung eines TSF-W geplant.

Das vorhandene TSF soll am Standort der FFW Kesfeld stationiert werden und damit weitere Verwendung finden.

Die zu erwartenden Kosten für die Anschaffung eines TSF-W betragen ca. 180.000,00 €, wobei mit einem Landeszuschuss von 41.000,00 € zu rechnen ist. Der Eigenanteil der Verbandsgemeinde Arzfeld beträgt damit 139.000,00 €.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Arzfeld stimmt der Anschaffung eines

TSF-W für die FFW Üttfeld zu. Das dort vorhandene TSF soll nach der Anschaffung am Standort der FFW Kesfeld stationiert werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesförderung für die Anschaffung eines TSF-W für die FFW Üttfeld zu beantragen. Nach Vorliegen der Förderzusage wird die Verwaltung beauftragt, die Beschaffung des Fahrzeuges durchzuführen. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld für das Jahr 2023 zur Verfügung gestellt.“

MLF (Mittleres Löschfahrzeug) für die FFW Eschfeld

Derzeit ist am Standort der FFW Eschfeld ein Löschfahrzeug (LF) 8/6 stationiert, welches nun bereits fast 30 Jahre alt ist und damit eine Ersatzbeschaffung notwendig macht. In Absprache mit der Wehrleitung und der FFW Eschfeld ist geplant, am Standort Eschfeld ein MLF zu stationieren.

Die Wehrleitung geht für die Anschaffung dieses Fahrzeuges von Kosten in Höhe von 250.000,00 € aus. Es kann mit einem Landeszuschuss von 58.000,00 € gerechnet werden. Der Eigenanteil der Verbandsgemeinde Arzfeld liegt damit bei 192.000,00 €.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Arzfeld stimmt der Anschaffung eines MLF für die FFW Eschfeld zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesförderung für die Anschaffung eines MLF für die FFW Eschfeld zu beantragen. Nach Vorliegen der Förderzusage wird die Verwaltung beauftragt, die Beschaffung des Fahrzeuges durchzuführen. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld für das Jahr 2024 zur Verfügung gestellt.“

RW (Rüstwagen) für die FFW Arzfeld

Der derzeit am Standort der FFW Arzfeld stationierte Rüstwagen erreicht im Jahr 2025 die Altersgrenze, wo dann eine Neuanschaffung erforderlich wird. Die Verbandsgemeinde Arzfeld muss einen eigenen Rüstwagen stationieren, damit die maximal gültigen Einsatzzeiten eingehalten werden können.

Die Wehrleitung geht für die Anschaffung eines RW von Kosten in Höhe von 600.000,00 € aus. Nach derzeitigem Stand kann hier mit einem Landeszuschuss von 133.000,00 € und einem Kreiszuschuss von 104.000,00 € gerechnet werden. Der Eigenanteil der Verbandsgemeinde Arzfeld beträgt somit 363.000,00 €.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Arzfeld stimmt der Anschaffung eines RW für die FFW Arzfeld zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Landes- und Kreisförderung für die Anschaffung eines RW für die FFW Arzfeld zu beantragen. Nach Vorliegen der Förderzusagen wird die Verwaltung beauftragt, die Beschaffung des Fahrzeuges durchzuführen. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld für das Jahr 2025 zur Verfügung gestellt.“

Beschaffung digitale Sirenensteuerempfänger für die Freiwilligen Feuerwehren

- Information zur erfolgten Eilentscheidung nach § 48 GemO

Die Alarmierung der Feuerwehren soll in den kommenden Jahren auf Digitalfunk umgestellt werden. Für das Haushaltsjahr 2022 wurden bereits Haushaltsmittel für die Anschaffung der hierfür notwendigen Geräte und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 90.000 € eingestellt (Produktkonto: 12601.096.13009).

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) hat per Mail vom 21.06.2022 darüber informiert, dass die Firma Swissphone, mit der das Land Rheinland-Pfalz einen Rahmenvertrag für die Lieferung dieser Geräte abgeschlossen hat, ab dem 01.07.2022 eine Preissteigerung von 20 - 30 % geltend macht. Die ADD Trier hat daher empfohlen, kurzfristig die Beschaffung noch ausstehender Endgeräte zu prüfen.

Im Wege der Eilentscheidung nach § 48 GemO hat der Bürgermeister Johannes Kuhl im Benehmen mit dem Ältestenrat des Verbandsgemeinderates Arzfeld entschieden, nunmehr kurzfristig die digitalen Meldeempfänger für die Feuerwehrkameraden sowie die digitalen Sirenensteuerungen anzuschaffen.

Die Kosten hierfür betragen rd. 111.000 €; vom Land ist mit einem Zuschuss in Höhe von rd. 38.250 € zu rechnen. Die Finanzierung des Eigenanteiles von 72.750 € ist über die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gesichert.

Da vorliegend eine Kostensteigerung von 22.200 € - 33.300 € im Raum stand, waren die Voraussetzungen für eine Eilentscheidung gegeben.

Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wurde vom Rat anerkannt.

Anschaffung von Geräten für die Küche der Grundschule Waxweiler

Für die Ganztagsschule Waxweiler sowie das Haus 2 der Kindertagesstätte (KiTa) Waxweiler erfolgt derzeit die Essenslieferung für die Schul- und KiTa-Kinder durch das Alten- und Pflegeheim Waxweiler. Durch die gestiegene Anzahl an benötigten Essen kann die Lieferung der Mittagessen durch das Alten- und Pflegeheim mit Beginn des neuen Schuljahres 2022/2023 nicht mehr sichergestellt werden.

In Absprache mit der Schul- und KiTa-Leitung sowie der Ortsgemeinde ist es das gemeinsame Ziel, in der vorhandenen Küche im Schulgebäude ab dem neuen Schuljahr für die über 60 Kinder ein selbst zubereitetes Mittagessen anzubieten. Hierfür sind jedoch noch verschiedene Geräte anzuschaffen, wie z. B. ein Kombidämpfer sowie mehrere Kühl- und Lagermöglichkeiten. Ob die Anschaffung weiterer Geräte notwendig wird, ist noch mit der Lebensmittelkontrolle der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm abzusprechen.

Da die Problematik erst jetzt bekannt wurde und der Gesprächstermin mit Schul- und KiTa-Leitung sowie Ortsgemeinde am 19.07.2022 stattgefunden hat, konnten noch nicht alle notwendigen Gespräche mit der Lebensmittelkontrolle geführt und auch keine Kostenangebote eingeholt werden. Für die Anschaffung eines Kombidämpfers ist jedoch schon jetzt mit Kosten von rund 10.000 € zu rechnen.

Die KiTa Waxweiler ist in Trägerschaft der Ortsgemeinde Waxweiler, weshalb evtl. Kosten für die Anschaffung von weiteren Geräten für die Küche entsprechend der Kinderzahlen zwischen Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde aufzuteilen sind.

Er wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Arzfeld ermächtigt Bürgermeister Johannes Kuhl die für die Zubereitung des Mittagessens an der Grundschule und Kindertagesstätte Waxweiler erforderlichen Geräte anzuschaffen. Die hierfür entstehenden Kosten sind entsprechend den durchschnittlichen Essen auf die Ortsgemeinde Waxweiler und Verbandsgemeinde Arzfeld aufzuteilen. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, mögliche Fördermöglichkeiten für die Anschaffung der Küchengeräte zu prüfen.“

Anträge und Anfragen

Sporthalle Daleiden

Mit den Bauarbeiten Sporthalle Daleiden wird am 22.08.2022 begonnen. Ab dann muss die Halle geschlossen werden.

Grundschule Daleiden, mögliche „Mischnutzung“

Auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie werden derzeit weitere Abstimmungen mit möglichen künftigen Nutzern durchgeführt.

Stand Flüchtlinge

Zurzeit leben 139 Flüchtlinge aus der Ukraine in der Verbandsgemeinde Arzfeld. 12 Kinder besuchen die KiTa Daleiden, 2 Kinder die KiTa Waxweiler. Aufnahmekapazitäten in der KiTa Lützkampen sind erschöpft. 44 Kinder sind im schulpflichtigen Alter. Mehrere Flüchtlinge befinden sich in einem Arbeitsverhältnis.

Digitale Alarmierung Feuerwehr

Der Auftrag zur Beschaffung von 400 digitalen Meldeempfängern, 31 digitalen Sirenensteuerempfängern und 1 digitalen Alarmgeber für die Einsatzzentrale wurde erteilt.

Mitteilungen / Verschiedenes

Feuerwehrgerätehaus Arzfeld

Der Auftrag Fliesenarbeiten im Feuerwehrgerätehaus wurde erteilt. Die Auftragssumme lag unter den kalkulierten Kosten.