Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 15.07.2024 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt 2024 — (Euro)
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 8.800.934
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 9.017.397
der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf — -216.463
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 8.452.014
die ordentlichen Auszahlungen auf — 8.221.824
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 230.190
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 261.500
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.052.500
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -1.791.000
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 2.390.210
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 829.400
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 1.560.810
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf — 11.103.724
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf — 11.103.724
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
— 2024
— (Euro)
verzinste Kredite auf — 1.791.000,00
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt
für 2024 auf — 0,00 Euro
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätzssicherung wird festgesetzt
für 2024 auf — 20.000.000,00 Euro
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt
für 2024 auf — 9.500.000,00 Euro
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für das VG-Werk werden festgesetzt auf
— 2024
— (Euro)
1. Gesamtbetrag der Kredite
zinslose Landeskredite (VG-Werk) — 1.800.000
als Kapitalmarktmittel (VG-Werk) — 600.000
2. Verpflichtungsermächtigungen — 2.600.000
Die Verbandsgemeindeumlagesätze werden wir folgt festgesetzt:
— 2024
— (v. H.)
| 1. | Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A — 43,9 |
| 2. | Steuerkraftzahlen der Grundsteuer B — 43,9 |
| 3. | Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer — 43,9 |
| 4. | Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer — 43,9 |
| 5. | Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer — 43,9 |
| 6. | Steuerkraftzahlen der Ausgleichsleistung nach § 21 LFAG — 43,9 |
| 7. | Schlüsselzuweisung — 43,9 |
Die Gebühren- und Beitragssätze werden für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
I. Laufende Entgelte
Die Entgeltsätze der Gebühren und Wiederkehrenden Beiträge für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung "Abwasserbeseitigung" des Eigenbetriebes "Verbandsgemeindewerk Arzfeld" nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175) - in der geltenden Fassung – in Verbindung mit der hierzu erlassenen Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
A. Schmutzwasser
Von den gemäß § 12 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Arzfeld (ESA) ermittelten entgeltsfähigen Kosten der leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung, die auf das Schmutzwasser entfallen, werden 20 v. H. als Wiederkehrender Beitrag (§ 13 ESA), 10 v. H. als Grundgebühr (§ 20 ESA) und 70 v. H. als Benutzungsgebühr (§ 18 ESA) erhoben.
Es werden folgende Entgelte festgesetzt:
| 1. | Kanalbenutzungsgebühr (pro m³ Frischwasserverbrauch) — 4,00 € |
| 2. | Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser (pro m² Grundstücksfläche) — 0,07 € |
| 3. | Grundgebühr (pro genutzten Schmutzwasserhausanschluss) — 60,00 € |
Die Gebühren für die mobile Entsorgung nach § 25 ESA werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | aus geschlossenen Gruben (pro m³ abgefahrener Menge) — 30,00 € |
| 2. | aus Kleinkläranlagen (pro m³ abgefahrener Menge) — 65,00 € |
B. Niederschlagswasser
Von den gemäß § 12 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Arzfeld (ESA) ermittelten entgeltsfähigen Kosten der leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung, die auf das Niederschlagswasser entfallen, werden 70 v. H. als Wiederkehrender Beitrag (§ 13 ESA) und 30 v. H. als Benutzungsgebühr (§ 18 ESA) erhoben.
Es werden folgende Entgelte festgesetzt:
| 1. | Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser (pro m² mögliche Abflussfläche) — 0,24 € |
| 2. | Benutzungsgebühr (pro m² tatsächlich bebaute, befestigte und angeschlossene Fläche) — 0,23 € |
C. Abwasserabgabe
Die Abwasserabgabe wird von den Abwassereinleitern nach der ESA erhoben.
Für Kleineinleiter beträgt die Abwasserabgabe nach
§ 33 ESA für 2023 je Einwohner — 17,90 €
D. Straßenentwässerung
Die Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden als Straßenbaulastträger für die gemeindlichen Flächen wird nach tatsächlichem Aufwand erhoben.
E. Erhebung von Vorausleistungen
Für laufende Entgelte (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) werden gemäß §§ 15 und 27 ESA.
Vorausleistungen nach dem voraussichtlichen Entgelt für das laufende Jahr erhoben.
II. Einmalige Entgelte
Entsprechend der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Arzfeld (ESA) sowie den §§ 7 und 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) werden die Einmalbeitragssätze für die Abwasserbeseitigung wie folgt festgesetzt:
A. Erstmalige Herstellung
| 1. | der Beitragssatz für das Schmutzwasser beträgt |
|
| • pro qm Grundstücksfläche mit Zuschlag für Vollgeschosse — 4,30 € |
| 2. | der Beitragssatz für das Niederschlagswasser beträgt |
|
| • pro qm mögliche Abflussfläche — 3,60 € |
B. Ausbau (räumliche Erweiterung)
| 1. | der Beitragssatz für das Schmutzwasser beträgt |
|
| • pro qm Grundstücksfläche mit Zuschlag für Vollgeschosse — 6,10 € |
| 2. | der Beitragssatz für das Niederschlagswasser beträgt |
|
| • pro qm mögliche Abflussfläche — 28,80 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung liegen vor, wenn im Einzelfall ein Betrag von — 5.000,00 Euro
überschritten wird.
— (Euro)
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Vorvorjahres 2022 — 5.468.863,80
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Vorjahres 2023 — 6.189.654,80
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des 1. Haushaltsjahres 2024 — 5.973.191,80
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Haushaltsfolgejahres 2025 — 5.902.752,80
Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 05.08.2024 bis 14.08.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.