| Tagesordnung | |
| A. Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Mitteilungen |
| 2. | Auftragsvergaben |
| 3. | Aufstellung des Bebauungsplanes "Bornwiese, 6. Änderung" |
| 3.1 | Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung, den Entwurf und die Bezeichnung |
| 3.2 | Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeitgemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB |
| 3.3 | Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 3 BauGBi.V.m. § 4 Absatz 2 BauGB |
| 4. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 5. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Mitteilungen
| - | Es wurde über Kaufverträge informiert. | |
| - | Der Rat wurde über die Förderzusage von Westenergie zur Umrüstung des Flutlichtes am Sportplatz auf LED informiert. Die Fördersumme beträgt 3.500, - EUR. | |
| - | Die Grillhütte wurde nach dem Hochwasser saniert. Die Arbeiten sind soweit fertig und die Grillhütte wurde bereits einmal vermietet. Es stehen lediglich noch Prüfungen der Einrichtung aus. | |
| - | Durch die Ausschüttung von Geldern aus dem Hofswaldzweckverband wurden zum einen Sitzbänke von den Westeifelwerken angeschafft, zum anderen wurde die Tischtennisplatte am Spielplatz repariert. | |
| - | Folgende Veranstaltungen haben stattgefunden: | |
| • | Seniorennachmittag in der Gaststätte „Beim Denzer“ |
| • | Kirmes in Lünebach |
| • | Dämmerschoppen der FFW Lünebach |
| • | Inselfest des Musikvereins |
| • | Sportfest |
Der Ortsbürgermeister bedankte sich bei den Veranstaltern für Ihr Engagement und hofft, dass die zukünftigen Veranstaltungen ebenso reibungslos ablaufen können.
Zu Punkt 2. Auftragsvergaben
2.1) Kita Lünebach
Der Ortsgemeinde liegt ein Angebot der Firma Metallelemente Hoffmann zur Reparatur der Rollläden in der Kita Lünebach (Haus 1) vor. Das Angebot beträgt 1.105,71 EUR.
„Der Auftrag zur Reparatur der Rollläden wird wie im Angebot beschrieben an die Firma Metallelemente Hoffmann aus Lünebach vergeben.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | - | - |
2.2 Neubaugebiet „Im Suttert“
Der Ortsgemeinde liegt ein Angebot der Firma Scheuch zur Planung des Endausbaus, 2. Bauabschnitt vor. Das Angebot beträgt 16.064,93 €.
„Der Auftrag zur Planung und Umsetzung des Endausbaus, 2. Bauabschnitt wird wie im Angebot beschrieben an die Firma Scheuch erteilt.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | - | - |
Zu Punkt 3. Aufstellung des Bebauungsplanes "Bornwiese, 6. Änderung"
Vorlage 2025/25LUE/002
Mit dem neuen Kita-Gesetz sind die Kommunen dazu verpflichtet, den neuen gesetzlichen Anforderungen (u. a. eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden gemäß der aktuellen Rechtsprechung) gerecht zu werden und die notwendigen Voraussetzungen zur Umsetzung des Gesetzes zu schaffen.
Daher hat sich die Ortsgemeinde Lünebach aufgrund fehlender Entwicklungsmöglichkeiten am aktuellen Standort der Kita dazu entschlossen, einen neuen Kita-Standort auf dem vorgesehenen Plangelände zu entwickeln.
Da das vorgesehene Plangebiet aktuell als Gewerbefläche im Bebauungsplan „Bornwiese“ festgesetzt ist, muss ein Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt und das Plangebiet in ein Sondergebiet geändert werden.
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung (wieder Nutzbarmachung von Flächen und die Nachverdichtung) handelt und das Plangebiet {{lt}} 20.000 m2 groß ist, womit die Anwendungsvoraussetzungen des § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) erfüllt werden, wird der vorliegende Bebauungsplan im sogenannten „beschleunigten Verfahren“ aufgestellt.
Zu Punkt 3.1. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung, den Entwurf und die Bezeichnung
Vorlage 2025/25LUE/003
Der Bebauungsplan „Bornwiese, 6. Änderung“ dient der Entwicklung von Maßnahmen der Innenentwicklung. Eine bestehende Brachfläche wird umgenutzt in eine Fläche für die Sondernutzung Kita und entsprechend wieder nutzbar gemacht.
Die Gesamtfläche des Planbereiches beträgt ca. 4470 m², entsprechend liegt auch die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs.2 BauNVO unter dem Maß von 20.000 m².
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 0,44 ha, befindet sich im südlichen Rand der Ortsgemeinde und umfasst folgendes Flurstück:
Gemarkung Lünebach:
Flur 12: Flurstück 83/1
Die genaue räumliche Ausdehnung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Bornwiese, 6. Änderung“ erhalten.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Rat stimmt der Aufstellung des Bebauungsplanes in der vorgestellten Form, dem Entwurf und der Bezeichnung zu.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | - | - |
Zu Punkt 3.2. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB
Vorlage 2025/25LUE/004
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat fasst den Beschluss, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2
Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Ergebnisse als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | - | - |
Zu Punkt 3.3. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Absatz 2 BauGB
Vorlage 2025/25LUE/005
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat fasst den Beschluss die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Ergebnisse als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 11 | - | - |
Zu Punkt 4. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Im Neubaugebiet „Im Suttert“ wurde ein verkauftes Grundstück bislang nicht bebaut. Der Käufer beabsichtigt nicht mehr das Grundstück zu bebauen und bietet nun an, das Grundstück zu gleichen Konditionen zurück an die Ortsgemeinde zu verkaufen.
Nach reger Diskussion wurde folgender Beschluss zur Abstimmung gebracht:
„Das Grundstück wird zu gleichen Konditionen zurückgekauft. Die Kosten für das Verfahren trägt der Verkäufer.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | 3 |
Der Ortsgemeinderat bittet darum, dass die Baustellen durch Mäh- und Pflegearbeiten erneut präsentierfähig gemacht werden sollen.
Zu Punkt 5. Verschiedenes
| - | Der Gemeindearbeiter bittet darum, dass neue Hinterreifen für den Gemeindetraktor angeschafft werden sollen. |
| - | Auch soll ein neuer Schneepflug angeschafft werden. Die Ortsgemeinde bittet um Mithilfe seitens der VGV Arzfeld, welche Möglichkeiten (Aufsatz Frontlader oder eigenständiges Gerät) umsetzbar sind. |
| - | Aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Aushilfskraft des Gemeindearbeiters wird ein Nachfolger gesucht. Die Vergütung erfolgt nach Stundenumfang im Minijob-Verhältnis. |