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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 31/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

21. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld Bereich: Ortsgemeinde Lünebach

Teilbereich: Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hahnengasse“

Beteiligung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz-buch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 07. April 2022 beschlossen, das Verfahren der 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Lünebach, Teilbereich Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hahnengasse“, zu betreiben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 12. September 2023 bis einschließlich 13. Oktober 2023.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 22. August 2023 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich 13. Oktober 2023 aufgefordert worden.

In der Sitzung vom 14. Dezember 2023 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der TöB-Beteiligung beraten und abgewogen, den Entwurf der 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld angenommen und die Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel der 21. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hahnengasse“:

Die Firmen „Natursteine Naumann“ und „Prümtaler Mühlenbäckerei“ betreiben seit vielen Jahren in Lünebach ihre Betriebsstätten. Die Firma „Natursteine Naumann“ beabsichtigt nun, ihren Firmenstandort durch den Bau einer neuen Halle zu ergänzen. Ebenfalls beabsichtigt die Firma „Eifeler Landbrot“ am Standort eine betriebliche Erweiterung durch eine zusätzliche Aufstockung der vorhandenen Gebäude. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans das Gewerbegebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Gewerbegebiet, den Fortbestand der beiden Betriebe und mögliche künftige Erweiterungen geschaffen werden. Dabei sollen die beiden Firmengrundstücke beider Firmen, dessen endgültige Abgrenzung sich aus einem laufenden Flurbereinigungsverfahren ergibt, überplant werden.

Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB), ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 für das Gelände der Firma „Natursteine Naumann“ (die Betriebsfläche Firma „Prümtaler Mühlenbäckerei“ ist bereits als Gewerbefläche im Flächennutzungsplan dargestellt) erforderlich.

Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hahnengasse“.

Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 21. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hahnengasse“:

Das Plangebiet der 21. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hahnengasse“, liegt innerhalb der Gemarkung Lünebach am nördlichen Ortsrand von Lünebach.

Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von rund 3,5 ha und bietet sich aufgrund seiner guten Erreichbarkeit, seiner Erschließung über die Straße „Hahnengasse“ an die B410, zur Standortsicherung der beiden Firmen an.

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes ist in der nachfolgenden unmaßstäblichen Abbildung dargestellt:

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen öffentlich aus:

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:

- Umweltbericht (ISU – März 2025), inkl. Grünordnungsplan

- Sachverständigengutachten:

o Entwässerungskonzept (Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH, Oktober 2024)

o Geotechnischer Bericht (ICP, April 2024)

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB (‚Scoping‘) (Zeitraum 22.08.2023 - 13.10.2023):

- Deutscher Wetterdienst vom 09.10.2023

(Sachbezug: keine Standorte des DWD)

- Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Eifel vom 23.08.2023

(Sachbezug: Aus flurbereinigender Sicht keine Bedenken)

- Deutsche Telekom AG vom 07.09.2023

(Sachbezug: Keine Einwände gegen die Planung)

- Finanzamt Bitburg-Prüm vom 22.08.2023

(Sachbezug: Es wurden keine umweltbezogenen Themen genannt)

- Forstamt Prüm vom 28.08.2023

(Sachbezug: Aus forstwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken)

- Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP, Trier (Landesmuseum) vom 18.10.2023

(Sachbezug: Keine archäologischen Fundstellen bekannt bzw. durch die Planung gefährdet)

- Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP, Koblenz (Erdgeschichte) vom 24.08.2023

(Sachbezug: Keine Bedenken gegen die Planung)

- Handwerkskammer vom 28.08.2023

(Sachbezug: Keine Bedenken gegen die Planung)

- Industrie- und Handelskammer vom 09.10.2023

(Sachbezug: Keine Bedenken gegen die Planung)

- Kreisverwaltung des Eifelkreise Bitburg-Prüm vom 05.10.2023

(Sachbezug: Aus naturschutzrechtlicher keine Bedenken, Die naturschutzrechtlichen Belange werden im Detail im parallellaufenden B-Plan Verfahrenen abgehandelt; Die Überschneidung des Plangebietes mit einem Vorbehaltsgebiet für Biotopschutz wird in der Planung berücksichtigt Wasserrecht: kein berührtes Wasserschutzgebiet, Umgang mit Gewässern/ Überschwemmungsgebiet, Umgang mit der naheliegenden „Prüm“, Entwässerung muss sichergestellt sein; Löschwassermengen müssen in ausreichender Menge vorhanden sein: Dies wird im parallelen Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.)

- Landesbetrieb Mobilität (LBM) vom 28.08.2023

(Sachbezug: Ausreichende Sichtflächen werden gefordert, der Aufstellung des BPlanes wird zugestimmt)

- Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung vom 07.09.2023

(Sachbezug: Es sind keine Liegenschaften des Landes, des Bundes oder der Gaststreitkräfte betroffen)

- Landwirtschaftskammer vom 21.09.2023

(Sachbezug: Keine Bedenken gegen die Planung; Hinweis: Im Rahmen der möglichen Ausgleichsmaßnahmen wird auf den § 15 BNatSchG verwiesen. Insbesondere bei der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen soll au agrastrukturelle Belange Rücksicht genommen werden.)

- Westnetz GmbH vom 12.09.2023

(Sachbezug: Schutzstreifen und Abstände um die bestehenden Leitungen und Stationen (Bestand und Planung) wird gefordert; Ansonsten keine Bedenken)

- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Abwasser-Wasser-Boden) vom 29.09.2023

(Sachbezug: Gewässerrandstreifen entlang des Seifenberger Mühlgrabens (Wasserrechtliche Bestimmungen des § 31 LWG); Starkregenvorsorge, Umgang mit Schmutz- und Regenwasser: Forderung nach einem Entwässerungskonzept auf Bauleitplanungsebene)

- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Gewerbeaufsicht) vom 09.10.2023

(Sachbezug: Aus Sicht des anlagenbezogenen Immissionsschutzes keine Bedenken)

- Vermessungs- und Katasteramt Westeifel vom 29.09.2023

(Sachbezug: Keine Bedenken gegen die Planung)

- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 22.08.2023

(Sachbezug: Keine Einwände gegen die Planung, Verteidigungsbelange sind nicht beeinträchtigt)

- Verbandsgemeindeverwaltung Prüm vom 23.09.2023

(Sachbezug: Keine Bedenken gegen die Planung)

- Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Fachbereich 3 vom 18.10.2023 und vom 30.10.2023

(Sachbezug: Löschwasserversorgung im Plangebiet, Abschließend im parallelen Bebauungsplanverfahren geklärt)

- Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Fachbereich 4 vom 11.10.2023

(Sachbezug: Abwasserbeseitigung, Niederschlagswasserbeseitigung Abschließend im parallelen Bebauungsplanverfahren geklärt))

Von der Öffentlichkeit bzw. der Bevölkerung wurden keine Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgegeben.

Die o.a. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht (ISU – März 2025) dokumentiert sind:

- Analyse / Berücksichtigung planungsrelevanter Umweltvorgaben, u.a.:

- NATURA 2000 (FFH-Gebiet „Schneifel“ - Nähe zu externer Kompensation)

- Vorbereitende Landschaftsplanung

- Flächen- und Objektschutz/ Schutzwürdigkeit

- Externe Kompensation (Waldfläche Sellerich)

- ‚Rote Liste – Biotoptypen’, Bspw. Graben, uferrandstreifen, Hecken

- Planung vernetzter Biotopsysteme

- Waldrechtliche / -fachliche Vorgaben

- Biotopschutz

- Wasserrechtliche Vorgaben / Gewässerschutz

- Biotopkataster

- Kulturdenkmale / Archäologische Fundstellen / Bodendenkmale

- Angaben zu Natur und Landschaft:

- Boden

- Gewässer / Oberflächenwasser

- Grundwasser

- Klima / Luft

- Arten- und Biotopschutz

- Heutige potentielle natürliche Vegetation

- Biotop- und Nutzungstypen (reale Vegetation)

- Fauna/ Besonderer Artenschutz

- Orts- und Landschaftsbild / Erholung

- Externe Kompensation (Gemarkung Sellerich, Gewann „Höhedell“, Flur 13, Flurstück 149)

- Auswirkungen auf Mensch und Sonstiges sowie Wechselwirkungen zwischen den einzelnen

Belangen des Umweltschutzes / Biotopverbund

- Landespflegerische Zielvorstellungen

- Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes

- Beschreibung von Umweltmaßnahmen, u.a.:

Grünordnerische Maßnahmen:

Verbots- /Vermeidungsmaßnahmen

- Nachrichtliche Übernahme geschützter Biotoptypen

- Schutz von Gewässern (Prüm/ Mühlgraben)

- Erhalt von Gehölzstrukturen

Ausgleichs- /Ersatzmaßnahmen

Maßnahmen auf privaten Baugrundstücken

- Randliche Eingrünung

Externe Kompensation (Gemarkung Sellerich, Gewann „Höhedell“, Flur 13, Flurstück 149)

- Entwicklung eines naturnahen Buchenmischwads (ca. 1,1 ha)

Maßnahmen für den besonderen Artenschutz

- Keine speziellen Maßnahmen zum Artenschutz erforderlich

Mensch/ Sonstiges

- Immissionsschutzrechtliche Vorgaben (detaillierte Prüfung der immissionsschutzrechtlichen belange spätesten im Rahmen des baurechtlichen Genehmigungsverfahren)

- Sachgerechter Umgang mit Abwässern, Regenwasser, Schmutzwasser; Umgang bei Hochwasser

- Sachgerechter Umgang mit Abfällen

Empfehlungen / Hinweise

- Maßnahmen, die der Vermeidung oder Minderung der Folgen von Störfällen dienen –

Vegetationsschutz

- Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie –

Verwendung von Erd- und Bodenaushub

- Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Umweltauswirkungen

- Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

- Potentielle Auswirkung auf und durch Mensch/ Sonstiges

- Planungsalternativen

Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 14. Dezember 2023 den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der 21. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hahnengasse“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht inkl. Umweltprüfung, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

05. August 2025 bis einschließlich 05. September 2025

im Bürger- und Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6

eingesehen werden kann.

Des Weiteren liegt der Entwurf der 21. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hahnengasse“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht inkl. Umweltprüfung, während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Außerdem können während der o. g. Frist von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 21. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hahnengasse“ elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

54687 Arzfeld, 08. August 2025
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Johannes Kuhl
Bürgermeister