Titel Logo
Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Üttfeld für das Haushaltsjahr 2023 vom 31.07.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994) (GVBl. D. 153) in der derzeitig gültigen Fassung folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 20.06.2023 hiermit bekannt gemacht

wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

2023

2023

2023

2023

festgesetzt:

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

bisher

um

um

festgesetzt

EUR

EUR

EUR

auf EUR

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

585.498

0

0

585.498

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

616.092

25.000

-13.150

627.942

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf

-30.594

-25.000

-13.150

-42.444

2. im Finanzaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

553.395

0

0

553.395

die ordentlichen Auszahlungen auf

577.718

25.000

-13.150

589.568

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-24.323

-25.000

-13.150

-36.173

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

0

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

0

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

0

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

205.500

0

205.500

die Auszahlungen auf Investitionstätigkeit auf

0

755.700

0

755.700

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0

-550.200

0

-550.200

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

78.223

550.200

28.306

600.117

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

53.900

0

40.156

13.744

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

24.323

550.200

-11.850

586.373

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt von bisher 0,00 EUR auf 550.200,00 EUR.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigung werden nicht veranschlagt

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssischerung

entfällt

§ Stuersätze

werden nicht geändert.

§ 6 Gebühren und Beiträge

§ 6 Gebühren und Beiträge werden nicht verändert

§ 7 Eigenkapital

EUR

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres

136.948,70

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres

95.537,70

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres

53.093,70

54619 Üttfeld, 31.07.2023
Jutta Zils
Ortsbürgermeisterin

Die Nachtragshaushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 14.08.2023 bis 23.08.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

54687 Arzfeld, 31.07.2023
Johannes Kuhl
Bürgermeister