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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Manderscheid

am Montag, 01.07.2024, 15:30 Uhr, in der Wohnung des ersten Beig. Hans-Dieter Kob

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

2.

Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes

3.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s

4.

Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes

5.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten

6.

Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

7.

Erlass einer Geschäftsordnung

8.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

9.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der geschäftsführende Beigeordnete verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die neu gewählten Ratsmitglieder

Kob

Hans-Dieter

Borghardt

Christian-Hans

Müller

Ivonne

Müller

Lothar

Bartz

Rainer

Müller

Roland

im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.

Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.

Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.

Dem scheidenden Ortsbürgermeister Ewald Hermes sprach er Dank und Anerkennung für sein Engagement zum Wohle der Ortsgemeinde aus.

Zu Punkt 2. Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes

Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).

Der Wahlvorstand besteht aus

- dem Vorsitzenden,

- zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und

- dem Schriftführer.

Beschluss:

Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt.

Es wurden gewählt:

- als Vorsitzender Ortsbürgermeister

Hans-Dieter Kob

- als Beisitzer die Ratsmitglieder

Ivonne Müller und Christian-Hans Borghardt

- als Schriftführer der Vertreter der Verwaltung

Karl-Heinz Kellen

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

-

-

Zu Punkt 3. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s

Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.

Zur Wahl einer/s Ortsbürgermeisterin/s wurde das Ratsmitglied

Lothar Müller

vorgeschlagen.

Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden:

5 Stimmen

Enthaltungen:

0 Stimmen

gültig somit:

4 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Lothar Müller:

4 Stimmen

Damit war Lothar Müller zum Ortsbürgermeister gewählt. Er nahm die Wahl an.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Zu Punkt 4. Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes

Mit der Wahl und Ernennung des gewählten Ratsmitgliedes Lothar Müller zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister scheidet dieser automatisch aus dem Gemeinderat als gewähltes Ratsmitglied aus (§ 5 Abs. 4 Satz 2 KWG).

Als Ersatzperson wurde gemäß § 45 KWG bereits Bastian Tautges benachrichtigt und nach der Bereitschaft zur Annahme des Ratsmandats vorsorglich auch zur heutigen Sitzung einberufen.

Der Ortsbürgermeister nahm gemäß § 30 Abs. 2 GemO die Verpflichtung vor und wies auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Abs. 1 GemO hin.

Zu Punkt 5. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten

Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.

Nach der Hauptsatzung ist/sind 1 Beigeordneter zu wählen.

Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied

Hans-Dieter Kob

vorgeschlagen.

Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden:

6 Stimmen

Enthaltungen:

0 Stimmen

gültig somit:

6 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

Hans Dieter Kob

6 Stimmen

Damit war Hans Dieter Kob zum 1. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Sodann wurde der Beigeordneten Hans-Dieter Kob durch Ortsbürgermeister Lothar Müller ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter wurde ausgehändigt.

Zu Punkt 6. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:

• Yvonne Müller

• Christian-Hans Borghardt

• Roland Müller

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

-

-

Zu Punkt 7. Erlass einer Geschäftsordnung

Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.

Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.

Der Rat fasste folgenden Beschluss:

„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

-

-

Zu Punkt 8. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Nach Aufforderung durch Ortsbürgermeister Lothar Müller informierte der anwesende Zuhörer Thilo Stobbe über den Sachstand des geplanten Neubaugebietes im Ortsteil „Manderscheiderhof“.

Der Ortsgemeinderat nahm die Mitteilungen zur Kenntnis.

Zu Punkt 9. Verschiedenes

Zu diesem Beratungspunkt lagen Wortmeldungen nicht vor.