Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 2. | Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s |
| 4. | Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes |
| 5. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten |
| 6. | Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses |
| 7. | Erlass einer Geschäftsordnung |
| 8. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 9. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der geschäftsführende Beigeordnete verpflichtete gemäß § 30 Absatz 2 GemO die neu gewählten Ratsmitglieder
| Kob | Hans-Dieter |
| Borghardt | Christian-Hans |
| Müller | Ivonne |
| Müller | Lothar |
| Bartz | Rainer |
| Müller | Roland |
im Namen der Gemeinde durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten.
Auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Absatz 1 GemO wurde besonders hingewiesen.
Bürgermeister Johannes Kuhl sprach den gewählten Ratsmitgliedern Dank für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ratsmandats aus. Es sei immer wieder wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger bereit seien, Verantwortung zu übernehmen.
Dem scheidenden Ortsbürgermeister Ewald Hermes sprach er Dank und Anerkennung für sein Engagement zum Wohle der Ortsgemeinde aus.
Zu Punkt 2. Wahl/Bildung eines Wahlvorstandes
Für die vom Gemeinderat durchzuführenden Wahlen ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Absatz 5 GemO).
Der Wahlvorstand besteht aus
- dem Vorsitzenden,
- zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und
- dem Schriftführer.
Beschluss:
Der Wahlvorstand wird durch Handzeichen gewählt.
Es wurden gewählt:
- als Vorsitzender Ortsbürgermeister
Hans-Dieter Kob
- als Beisitzer die Ratsmitglieder
Ivonne Müller und Christian-Hans Borghardt
- als Schriftführer der Vertreter der Verwaltung
Karl-Heinz Kellen
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
Zu Punkt 3. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Ortsbürgermeisterin/s
Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.
Zur Wahl einer/s Ortsbürgermeisterin/s wurde das Ratsmitglied
Lothar Müller
vorgeschlagen.
Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:
| Abgegeben wurden: | 5 Stimmen |
| Enthaltungen: | 0 Stimmen |
| gültig somit: | 4 Stimmen |
| Von den gültigen Stimmen entfielen auf | |
| Lothar Müller: | 4 Stimmen |
Damit war Lothar Müller zum Ortsbürgermeister gewählt. Er nahm die Wahl an.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
Zu Punkt 4. Eventuelle Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes
Mit der Wahl und Ernennung des gewählten Ratsmitgliedes Lothar Müller zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister scheidet dieser automatisch aus dem Gemeinderat als gewähltes Ratsmitglied aus (§ 5 Abs. 4 Satz 2 KWG).
Als Ersatzperson wurde gemäß § 45 KWG bereits Bastian Tautges benachrichtigt und nach der Bereitschaft zur Annahme des Ratsmandats vorsorglich auch zur heutigen Sitzung einberufen.
Der Ortsbürgermeister nahm gemäß § 30 Abs. 2 GemO die Verpflichtung vor und wies auf die Einhaltung der Pflichten gemäß §§ 20, 21, 22 und 30 Abs. 1 GemO hin.
Zu Punkt 5. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s Beigeordneten
Bürgermeister Johannes Kuhl gab den Wortlaut der §§ 40 und 53 Absatz 3 und 4 sowie § 53 a GemO bekannt und informierte eingehend über das Wahlverfahren.
Nach der Hauptsatzung ist/sind 1 Beigeordneter zu wählen.
Zur Wahl des 1. Beigeordneten wurde das Ratsmitglied
Hans-Dieter Kob
vorgeschlagen.
| Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis: | |
| Abgegeben wurden: | 6 Stimmen |
| Enthaltungen: | 0 Stimmen |
| gültig somit: | 6 Stimmen |
| Von den gültigen Stimmen entfielen auf | |
| Hans Dieter Kob | 6 Stimmen |
Damit war Hans Dieter Kob zum 1. Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.
Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.
Sodann wurde der Beigeordneten Hans-Dieter Kob durch Ortsbürgermeister Lothar Müller ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter wurde ausgehändigt.
Zu Punkt 6. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses
In den Rechnungsprüfungsausschuss wurden gewählt:
• Yvonne Müller
• Christian-Hans Borghardt
• Roland Müller
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
Zu Punkt 7. Erlass einer Geschäftsordnung
Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen, deren Geltung auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt ist.
Der Entwurf entspricht der Mustergeschäftsordnung des Ministeriums des Inneren und für Sport.
Der Rat fasste folgenden Beschluss:
„Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 6 | - | - |
Zu Punkt 8. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Nach Aufforderung durch Ortsbürgermeister Lothar Müller informierte der anwesende Zuhörer Thilo Stobbe über den Sachstand des geplanten Neubaugebietes im Ortsteil „Manderscheiderhof“.
Der Ortsgemeinderat nahm die Mitteilungen zur Kenntnis.
Zu Punkt 9. Verschiedenes
Zu diesem Beratungspunkt lagen Wortmeldungen nicht vor.