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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Arzfeld für das Haushaltsjahr 2024 vom 23.07.2024

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 15.07.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt 2024 — (Euro)

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 8.800.934

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 9.017.397

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf  — -216.463

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  — 8.452.014

die ordentlichen Auszahlungen auf  — 8.221.824

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — 230.190

die außerordentlichen Einzahlungen auf —  0

die außerordentlichen Auszahlungen auf  — 0

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — 0

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  261.500

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 2.052.500

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  — -1.791.000

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 2.390.210

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 829.400

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  — 1.560.810

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf  — 11.103.724

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf  — 11.103.724

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 — 2024

 — (Euro)

verzinste Kredite auf —  1.791.000,00

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

für 2024 auf  — 0,00 Euro

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätzssicherung wird festgesetzt

für 2024 auf —  20.000.000,00 Euro

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

für 2024 au — f 9.500.000,00 Euro

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für das VG-Werk werden festgesetzt auf

 — 2024

 — (Euro)

1. Gesamtbetrag der Kredite

zinslose Landeskredite (VG-Werk) —  1.800.000

als Kapitalmarktmittel (VG-Werk — ) 600.000

2. Verpflichtungsermächtigungen —  2.600.000

§ 6 Umlagesätze

Die Verbandsgemeindeumlagesätze werden wir folgt festgesetzt:

 — 2024

 — (v. H.)

1.

Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A  — 43,9

2.

Steuerkraftzahlen der Grundsteuer B — 43,9

3.

Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer —  43,9

4.

Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an

der Einkommensteuer —  43,9

5.

Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils

an der Umsatzsteuer —  43,9

6.

Steuerkraftzahlen der Ausgleichsleistung

nach § 21 LFAG  — 43,9

7.

Schlüsselzuweisung  — 43,9

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Gebühren- und Beitragssätze werden für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

I. Laufende Entgelte

Die Entgeltsätze der Gebühren und Wiederkehrenden Beiträge für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung "Abwasserbeseitigung" des Eigenbetriebes "Verbandsgemeindewerk Arzfeld" nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175) - in der geltenden Fassung - in Verbindung mit der hierzu erlassenen Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

A. Schmutzwasser

Von den gemäß § 12 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Arzfeld (ESA) ermittelten entgeltsfähigen Kosten der leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung, die auf das Schmutzwasser entfallen, werden 20 v. H. als Wiederkehrender Beitrag (§ 13 ESA), 10 v. H. als Grundgebühr (§ 20 ESA) und 70 v. H. als Benutzungsgebühr (§ 18 ESA) erhoben. Es werden folgende Entgelte festgesetzt:

1.

Kanalbenutzungsgebühr

(pro m³ Frischwasserverbrauch)  — 4,00 EUR

2.

Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser

(pro m² Grundstücksfläche)  — 0,07 EUR

3.

Grundgebühr (pro genutzten

Schmutzwasserhausanschluss)  — 60,00 EUR

Die Gebühren für die mobile Entsorgung nach § 25 ESA werden wie folgt festgesetzt:

1.

aus geschlossenen Gruben

(pro m³ abgefahrener Menge)  — 30,00 EUR

2.

aus Kleinkläranlagen

(pro m³ abgefahrener Menge) —  65,00 EUR

B. Niederschlagswasser

Von den gemäß § 12 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Arzfeld (ESA) ermittelten entgeltsfähigen Kosten der leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung, die auf das Niederschlagswasser entfallen, werden 70 v. H. als Wiederkehrender Beitrag (§ 13 ESA) und 30 v. H. als Benutzungsgebühr (§ 18 ESA) erhoben. Es werden folgende Entgelte festgesetzt:

1.

Wiederkehrender Beitrag

(pro m² mögliche Abflussfläche) —  0,24 EUR

2.

Benutzungsgebühr (pro m² tatsächlich bebaute, befestigte

und angeschlossene Fläche)  — 0,23 EUR

C. Abwasserabgabe

Die Abwasserabgabe wird von den Abwassereinleitern nach der ESA erhoben.

Für Kleineinleiter beträgt die Abwasserabgabe nach § 33 ESA

für 2024 je Einwohner —  17,90 EUR.

D. Straßenentwässerung

Die Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden als Straßenbaulastträger für die gemeindlichen Flächen wird nach tatsächlichem Aufwand erhoben.

E. Erhebung von Vorausleistungen

Für laufende Entgelte (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) werden gemäß §§ 15 und 27 ESA Vorausleistungen nach dem voraussichtlichen Entgelt für das laufende Jahr erhoben.

II. Einmalige Entgelte

Bei den einmaligen Entgelten werden ab dem Jahr 2024 nur noch Beitragssätze für die erstmalige Herstellung festgesetzt. Für die Erschließung von Gebieten der räumlichen Erweiterung werden künftig Erschließungsverträge mit den Erschließungsträgern abgeschlossen.

Entsprechend der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Arzfeld (ESA) sowie den §§ 7 und 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) werden die Einmalbeitragssätze für die Abwasserbeseitigung wie folgt festgesetzt:

Erstmalige Herstellung

1.

der Beitragssatz für das Schmutzwasser beträgt:

• pro qm Grundstücksfläche mit Zuschlag

für Vollgeschosse  — 6,40 EUR

2.

der Beitragssatz für das Niederschlagswasser beträgt

• pro qm mögliche Abflussfläche  — 5,30 EUR

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung liegen vor, wenn im Einzelfall ein Betrag von 5.000,00 Euro überschritten wird.

§ 9 Eigenkapital

 — (Euro)

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Vorvorjahres 2022  — 5.468.863,80

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Vorjahres 2023  — 6.189.654,80

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des 1. Haushaltsjahres 2024 —  5.973.191,80

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsfolgejahres 2025  — 5.902.752,80

Arzfeld, 23.07.2024
Johannes Kuhl
Bürgermeister

Die Haushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 12.08.2024 bis 21.08.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan kann auch jederzeit auf der Internetseite vg-arzfeld.de eingesehen werden.

54687 Arzfeld, 23.07.2024
Johannes Kuhl
Bürgermeister