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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 32/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Plütscheid; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes „Krummenacker“:

Der Ortsgemeinderat Plütscheid hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Krummenacker“ gemäß § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 BauGB beschlossen.

Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung dieses Bebauungsplanes öffentlich bekannt gemacht.

Zweck der Aufhebung des Bebauungsplanes „Krummenacker“:

Die Ortsgemeinde Plütscheid hat am 16.06.1997 den Bebauungsplan „Krummenacker“ gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Mit diesem Bebauungsplan wurden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von drei Windenergieanlagen geschaffen. Diese Anlagen wurden im Jahr 2000 in Betrieb genommen. Aufgrund des Alters der Anlagen ist ein Austausch dieser Anlagen durch eine modernere sowie leistungsstärkere Anlage am gleichen bzw. nahegelegenen Standort im Rahmen eines Repowering angedacht.

Der Bebauungsplan „Krummenacker“ trifft insbesondere Festsetzungen zur Art. zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur überbaubaren Grundstücksfläche. Diese Festsetzungen stehen nicht im Einklang mit den Anlagetypen der heutigen Generation. Zur Realisierung des Repowerings an diesem Standort ist somit die Aufhebung des Bebauungsplanes notwendig.

Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Repowering-Vorhabens soll sich nach Aufhebung des Bebauungsplanes lediglich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB richten.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Krummenacker“:

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke der Gemarkung Plütscheid, Flur 2, Flurstücks-Nrn.: 48/2, 48/3, 48/4, 49, 113, 112, 45, 44, 117, 111, 46, 47, 110, 43, 109 und 104.

Die genaue räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus der nachfolgenden unmaßstäblichen Gebietsabgrenzung:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Der Ortsgemeinderat Plütscheid hat am 28. Mai 2025 den Beschluss gefasst, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Krummenacker“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

12. August 2025 bis einschließlich 12. September 2025

im Bürger- und Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link: https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6 eingesehen werden kann.

Des Weiteren liegt der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Krummenacker“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Krummenacker“ während der o. g. Frist elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.

54597 Plütscheid, 08.08.2025
Edmund Kockelmann
Ortsbürgermeister