Der Vorsitzende informierte über folgende in der Einwohnerversammlung angesprochene Aspekte:
| • | Defekter Straßenbelag in der Ortslage, als auch reparaturbedürftige Wirtschaftswege in Teer- oder Schotterausführung müssen begutachtet werden. Es wurde gefragt, ob im Haushalt Gelder für den Wegebau eingeplant sind. Dies ist zu klären. |
| • | Am 17.06. 2022 fand eine Begehung mit Herrn Mayer der VGV Arzfeld zur Begutachtung der Schäden in der Ortslage statt, die Angelegenheit wird weiterverfolgt. |
| • | Es wurde nach dem aktuellen Stand des Wanderwegs von Hargarten nach Lambertsberg gefragt. Diese Angelegenheit liegt zur Klärung bei der unteren Wasserbehörde der KV Bitburg vor. |
| • | Neuer Standort für die Glascontainer soll eventuell in der direkten Nähe des Trafos sein. Der Beigeordnete klärt mit ART die Entleerung, Zeitraum und Handling. |
| • | Es wurde gewünscht, dass bzgl. Baugrundstücken vorhandene und / oder neue Erschließungen vorangebracht werden. Es wurden Fragen zur Erweiterung der Ortslage und/oder Neubaugebiet aufgeworfen und über Möglichkeiten diskutiert, wie man neuen Wohnraum schaffen kann. |
| • | Es wurde angeregt, die Schutzhütte aufzuwerten, das vorhandene Toilettenhaus zu reparieren und die Wasserspülung zu erweitern. Die Zufahrtswege sollten reguliert und die Schranke repariert werden. |
| • | Aus Gründen des Insektenschutzes, der Nachthelligkeit und der Energieeinsparung sollte die Straßenbeleuchtung zwischen 00:00 und 05:00 ausgeschaltet sein. In der direkten Befragung stimmten alle Anwesenden diesem Vorschlag zu. Dies soll in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates angestoßen werden. |
| • | Das Gerüst der Gemeinde müsste erweitert und aufgewertet werden. Dies dient vor allem der Sicherheit der Benutzer. Ein noch zu bestimmender „ Gerüstwart“ soll für die fachgerechte und vollständige Einlagerung sorgen. |
| • | Der Beigeordnete wurde gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, in Hargarten einen Defibrillator zu installieren. |
| • | Am DGH wurde ein Schaukasten befestigt. Hierüber soll ein sinnvller und stetiger Informationsaustausch stattfinden. |
Teilnahme der Ortsgemeinde an der fünften Bündelausschreibung Strom 2023-2025 für den kommunalen Strombedarf
Der GStB ist derzeit dabei eine neue Bündelausschreibung für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz vorzubereiten. Die bestehende Vereinbarung aus dem Jahr 2018 läuft noch bis zum 31.12.2022.
Die Belieferung der kommunalen Verbrauchsstellen erfolgt derzeit durch die EWR AG, Lutherring 5, 67547 Worms.
Der GStB wird seinerseits die Durchführung der europaweiten Bündelausschreibung an die Gt-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetages Baden-Württemberg, Stuttgart, übertragen.
Der Lieferzeitraum umfasst die Zeitspanne 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 (Endet nach Ablauf automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf).
Der Ortsgemeinde wird empfohlen an der Bündelausschreibung teilzunehmen.
| Beschluss: | |
| „1. | Die Ortsgemeinde Hargarten nimmt an der Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf des GStB zum 01. Januar 2023 teil. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung zu beauftragen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat überträgt die Zuschlagsentscheidung für die Vergabeleistungen an den Gemeinde- und Städtebund, bzw. die GT-Service, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und zur Annahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten der den Zuschlag erhält, für die Dauer der Vertragslaufzeit. |
| 5. | Es soll für die Ortsgemeinde 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ausgeschrieben werden.“ |
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauantrag Az.: BA-BA-2021-170
Gemarkung Hargarten, Flur 51, Flurstück 74, „Umbau eines Geräteschuppens“
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 I BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Aufgrund von Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO wirkte der 1. Beigeordnete Eugen Theisen nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt mit. Den Vorsitz übernahm das älteste Ratsmitglied Arnold Hennes.
Bauvoranfrage Az.: BA-BA-2022-029
Gemarkung Hargarten, Flur 51, Flurstück 57
„Bauvoranfrage für einen Bewegungsplatz“
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 I BauGB wird erteilt.
Bauvoranfrage Az.: BA-BA-2022-042
Gemarkung Hargarten, Flur 51, Flurstück 101
„Antrag auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides hinsichtlich der Errichtung eines Bewegungsplatzes“
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 I BauGB wird erteilt.
Aufgrund von Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO wirkte das Ratsmitglied Ulrich Kockelmann nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt mit.
Bauleitplanerische Entwicklung
Der Vorsitzende informierte über eine durch die Verwaltung durchgeführte Vorprüfung zur bauleitplanerischen Entwicklung auf den Parzellen der Gemarkung Hargarten, Flur 51, Nrn. 17 und 55.
Die Grundstückseigentümer der Parzelle Nr. 55 möchten jedoch die zur Ausweisung gemeindlicher Baugrundstücke benötigen Teilflächen nicht an die Ortsgemeinde veräußern. Somit kommt eine räumliche Erweiterung der Ortslage in diesem Bereich nicht in Frage.
Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters am 04. September 2022 und einer evtl. stattfindenden Stichwahl am 18. September 2022 -
Wahl eines besonderen Wahlleiters und besonderen Stellvertreters für die Dauer des Wahlverfahrens
Für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters am 04. September 2022 und einer evtl. stattfindenden Stichwahl am 18. September 2022 ist gemäß § 59 Abs. Kommunalwahlgesetz ein besonderer Wahlleiter und ein besonderer Stellvertreter zu wählen, da sich der 1. Beigeordnete Eugen Theisen um das Amt des Ortsbürgermeisters bewirbt.
Zum besonderen Wahlleiter wurde vorgeschlagen und gewählt:
Arnold Hennes
Zum besonderen Stellvertreter wurde vorgeschlagen und gewählt:
Michael Tholl