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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 33/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderat Reipeldingen

am Mittwoch, 12.04.2023, 18:00 Uhr, in der Grillhütte Reipeldingen

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Bildung eines Wahlvorstandes

2.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s ersten Beigeordneten

3.

Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Vertragsverlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge mit der Westenergie AG, Essen.

4.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

5.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Bildung eines Wahlvorstandes

Für die vom Ortsgemeinderat durchzuführende Wahl einer/s Ersten Beigeordneten ist ein Wahlvorstand durch Wahl zu bilden, wobei die Wahl der Mitglieder des Wahlvorstandes auch durch Handzeichen erfolgen kann, sofern der Gemeinderat dies so beschließt (Abweichung vom Grundsatz der geheimen Abstimmung gemäß § 40 Abs. 5 GemO).

Vorsitzender: Bürgermeister Johannes Kuhl als Fürsorgebeauftragter

Beisitzer: Steffen Krüger und Manfred Keilen

Schriftführer: VG-Verwaltungsrat Walter Klar

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 2. Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung einer/s ersten Beigeordneten

Nach der Hauptsatzung ist ein Beigeordneter zu wählen.

Zur Wahl des ehrenamtlichen Beigeordneten wurde das Ratsmitglied Alexander Audrit vorgeschlagen.

Die anschließende Wahl hatte folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden: 6 Stimmen

Enthaltungen: 1 Stimmen

gültig somit: 5 Stimmen

Von den gültigen Stimmen entfielen auf Alexander Audrit 4 Stimmen.

Damit war Alexander Audrit zum ehrenamtlichen Beigeordneten gewählt. Er nahm die Wahl an.

Über die Wahlhandlung wurde eine Niederschrift gefertigt, die nach Unterschriftsleistung durch den Wahlausschuss zu den Akten genommen wurde.

Der ehrenamtliche Beigeordnete Alexander Audrit wurde vom Fürsorgebeauftragten Johannes Kuhl ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Die Ernennungsurkunde als Ehrenbeamter wurde ihm ausgehändigt.

Zu Punkt 3. Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Vertragsverlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge mit der Westenergie AG, Essen

Bei der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung der VG Arzfeld wurden durch Vertreter der Westenergie die Möglichkeiten einer Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten vorgestellt.

Diese Umstellung ist jedoch an eine Verlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge geknüpft, um seitens Westenergie geeignete Finanzierungsmöglichkeiten anbieten zu können.

„Diese Zusatzvereinbarung dient der Vertragsverlängerung in Verbindung mit einer Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter.

Darüber hinaus bietet diese Vereinbarung den Vertragspartnern die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm zu vereinbaren. Dieses Sanierungsprogramm kann im Rahmen der ersten vier Jahre - bis 30.06.2027 - über eine separate Finanzierungsvereinbarung - mit an die Restlaufzeit des Vertrages angepasster Finanzierungslaufzeit - separat vereinbart werden.

Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung, Solarbeleuchtung auf Wunsch der Gemeinde beratend tätig zu werden.

Die vereinbarten Vertragsgegenstände des bestehenden Vertrages beziehen sich - sofern hier nicht anders beschrieben - ebenfalls auf diese Zusatzvereinbarung.“

Dabei wird eine Vertragsverlängerung wie folgt vorgsehen:

„6. Vertragslaufzeit

-

Die neuen Vertragsbestandteile dieser Vereinbarung gelten ab 01.07.2023.

-

Die Vertragslaufzeit des Licht & Service-Vertrages und dieser Zusatzvereinbarung verlängert sich bis 30.06.2035.“

Verwaltungsseitig wird empfohlen die Zusatzvereinbarung abzuschließen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Die Ortsgemeinde stimmt der Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag mit der Westenergie wie im beigefügten Entwurf vorgelegt, zu.

Die neue Vereinbarung gilt ab dem 01.07.2023, die Vertragslaufzeit des Licht- und

Servicevertrages und dieser Zusatzvereinbarung verlängern sich bis zum 30.06.2035.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

-

-

Zu Punkt 4. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

4.1 Neubau Wartehalle

Im Herbst 2023 sollen die Planungen für den Neubau einer Wartehalle beginnen.

Zu Punkt 5. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungspunkte vor.