(Abgrenzung des Plangebietes, Maßstab 1:100)
| Tagesordnung | |
| A. Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Aaronia AG" |
| 1.1 | Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung, den Entwurf und die Bezeichnung |
| 1.2 | Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
| 1.3 | Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB |
| 2. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Aaronia AG"
Die Aaronia AG betreibt am Standort Euscheid / Strickscheid in der Verbandsgemeinde Arzfeld eine gewerbliche Produktionsstätte, an der elektronische Anlagen gefertigt werden. Derzeit sind hier rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Diese kommen aus der gesamten Region und darüber hinaus. Sie werden zum großen Teil mittels eines Shuttle-Dienstes an ihrem Wohnort abgeholt und nach der Arbeit wieder zurückgefahren.
Die Produktionsanlagen befinden sich derzeit überwiegend in der Gemarkung Euscheid. Hier ist auch der Hauptfirmensitz mit dem Verwaltungsgebäude angesiedelt. Die Anbindung des Firmengeländes an die Kreisstraße K 117, die der Erschließung dient, liegt in der Gemarkung Strickscheid.
Hier ist auch eine größere Lagerhalle vorhanden.
Aufgrund betrieblicher Erfordernisse ist die Aaronia AG gezwungen, ihren Betriebsstandort zu erweitern. Zu diesem Zweck wurde eine westlich an das bestehende Firmengelände angrenzende Fläche erworben, auf der sich früher eine Weihnachtsbaumplantage befand. Künftig sollen hier bis zu 150 neue Arbeitskräfte beschäftigt werden.
Zudem existiert ein Betriebsstandort in der Gemarkung Strickscheid, für den im Jahr 2004 ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt wurde, der für seinen Geltungsbereich ein Gewerbegebiet ausweist. Dieser Bereich wird nachfolgend als „Altstandort“ bezeichnet.
Von den im Bebauungsplan für den Altstandort ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen wird derzeit nur ein Teil (in obenstehender Abbildung 3 blau dargestellt) tatsächlich genutzt. Die westlich anschließenden violetten Flächen wurden bis heute nicht bebaut. Da die Betriebstätigkeit künftig am neuen Firmenstandort konzentriert und weiter ausgebaut werden soll, kann auf die zusätzlichen Flächen am Altstandort verzichtet werden. Lediglich der tatsächliche bauliche Bestand soll gesichert werden.
Im Zuge des Bauleitplanungsverfahrens ist der Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde (VG) Arzfeld im Bereich der Ortsgemeinden Euscheid und Strickscheid zu ändern. Der vorliegende Bebauungsplan umfasst alle Betriebsflächen der Aaronia AG einschließlich der geplanten Erweiterungsfläche und trifft notwendige Festsetzungen, die sich aus den geänderten Rahmenbedingungen der Firmenentwicklung der vergangenen Jahre ergeben. Dabei werden auch Änderungen des gültigen Bebauungsplans für den Altstandort sowie das jetzige Firmengelände vorgenommen.
Vorlaufend zur Bauleitplanung wurde eine Landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPlG) beantragt, deren Ergebnisse zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Vorentwurfs jedoch noch nicht vorlagen. Sie werden im Zuge der weiteren Planung gewürdigt und eingearbeitet.
Zu Punkt 1.1. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung, den Entwurf und die Bezeichnung
Vom Vorsitzenden wurde die Planung der Aaronia AG ausführlich dargelegt. So wurde u. a. erläutert, warum vorliegend ein Sondergebiet ausgewiesen wird. Zusätzlich wurde klargestellt, dass die Ausweisung eines solchen Gebietscharakters keinerlei Auswirkungen auf das Steueraufkommen der Gewerbesteuer hat.
Ebenfalls wurde ausführlich über die Problematik mit der Zuwegung des Firmengeländes gesprochen. Hier wurde insbesondere hervorgebracht, dass beim Zu- und Abgangsverkehr zum Firmenareal regelmäßig die vorherrschenden Geschwindigkeitsbeschränkungen massiv missachtet werden. Hier wird befürchtet, dass eine Vergrößerung des Betriebes eine Verschlimmerung dieser Problematik hervorbringt. Zur Beseitigung dieses Zustandes wurde eine erneute Verkehrsschau gefordert, wo erörtert werden soll, welche Maßnahmen noch realisiert werden können, damit sich dieser Zustand verbessert.
Von der Verwaltung wurde zudem dargelegt, dass im Monat Juli ein gemeinsamer Termin mit dem Landkreis, den Ortsgemeinden Euscheid und Strickscheid sowie der Verbandsgemeindeverwaltung vor Ort stattfinden soll, wo die verkehrliche Zuwegung erneut betrachtet werden soll.
Nach reger Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Planungsverband stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes wie vorgestellt zu.
Als Bezeichnung des Bebauungsplanes wird „Sondergebiet Aaronia AG“ festgelegt.
Der Entwurfsplan ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 4 | 3 | 1 |
Zu Punkt 1.2. Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Planungsverband fasst den Beschluss, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten und nach Eingang der Ergebnisse weitere Entscheidungen zu treffen.
Die Verwaltung soll alle erforderlichen Schritte einleiten.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | - |
Zu Punkt 1.3. Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Planungsverband fasst den Beschluss, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Das Ergebnis ist als Grundlage für die weitere Planung heranzuziehen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 8 | - | - |
Zu Punkt 2. Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.