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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 34/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Mahnung

Allgemeine Abgaben (Grundsteuer und Nebenabgaben, Abwassergebühren) und

Gewerbesteuer

der Fälligkeit 15. August 2022

Wir bitten diese Forderungen bis spätestens

03. September 2022

an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen.

Nach Ablauf der vorgenannten Frist müssen die fälligen Beträge unter Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren eingezogen werden.

Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag an dem vorgenannten Tag bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen ist. Nur die Absendung bis zu dem Termin genügt nicht.

Zahlungen können nur bargeldlos auf eines der folgenden Konten der Verbandsgemeindekasse Arzfeld vorgenommen werden.

Kreissparkasse Bitburg-Prüm (BIC: MALADE51BIT)

IBAN: DE38 5865 0030 0050 0005 79

Raiffeisenbank Westeifel eG (BIC: GENODED1WSC)

IBAN: DE25 5866 1901 0000 0003 50.

Geben Sie bitte die in dem Steuerbescheid angegebene Kontonummer an, um eine ordnungsgemäße Verbuchung zu gewährleisten.

Diese öffentliche Mahnung erfolgt nach den Bestimmungen des Landesverwaltungvollstreckungsgesetzes von Rheinland-Pfalz.

Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
- Verbandsgemeindekasse als Vollstreckungsbehörde -