Für die Wahl zur Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz am 01. Oktober 2023 wurde für den Wahlgang I nur ein Wahlvorschlag bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm eingereicht. Somit findet eine Wahl für diesen Wahlgang nicht statt.
Die Bekanntmachung über die Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahlgänge I, II und III, die im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld Nr. 32/2023 vom 12. August 2023 veröffentlicht wurde, findet somit keine Anwendung.