| Tagesordnung | |
| A. Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Mitteilungen |
| 2. | Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Vertragsverlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge mit der Westenergie AG, Essen. |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung einer Satzung zur Begründung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechtes gemäß § 25 BauGB |
| 4. | Bau- und Grundstücksangelegenheiten |
| 4.1 | Sachstandsinformation Erweiterung Bebauungsplan "Auf dem Hock" |
| 5. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Mitteilungen
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungspunkte vor.
Zu Punkt 2. Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Vertragsverlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge mit der Westenergie AG, Essen.
Bei der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung der VG Arzfeld wurden durch Vertreter der Westenergie die Möglichkeiten einer Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten vorgestellt.
Diese Umstellung ist jedoch an eine Verlängerung der bestehenden Straßenbeleuchtungsverträge geknüpft, um seitens Westenergie geeignete Finanzierungsmöglichkeiten anbieten zu können.
„Diese Zusatzvereinbarung dient der Vertragsverlängerung in Verbindung mit einer Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter.
Darüber hinaus bietet diese Vereinbarung den Vertragspartnern die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm zu vereinbaren. Dieses Sanierungsprogramm kann im Rahmen der ersten vier Jahre – bis 30.06.2027 – über eine separate Finanzierungsvereinbarung – mit an die Restlaufzeit des Vertrages angepasster Finanzierungslaufzeit – separat vereinbart werden.
Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung, Solarbeleuchtung auf Wunsch der Gemeinde beratend tätig zu werden.
Die vereinbarten Vertragsgegenstände des bestehenden Vertrages beziehen sich – sofern hier nicht anders beschrieben – ebenfalls auf diese Zusatzvereinbarung.“
Dabei wird eine Vertragsverlängerung wie folgt vorgesehen:
| „6. Vertragslaufzeit | |
| - | Die neuen Vertragsbestandteile dieser Vereinbarung gelten ab 01.07.2023. |
| - | Die Vertragslaufzeit des Licht & Service-Vertrages und dieser Zusatzvereinbarung verlängert sich bis 30.06.2035.“ |
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Die Ortsgemeinde stimmt der Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag mit der Westenergie wie im beigefügten Entwurf vorgelegt zu.
Gemäß dem vorliegenden Angebot von Westenergie soll eine Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED erfolgen.
Die neue Vereinbarung gilt ab dem 01.07.2023, die Vertragslaufzeit des Licht- und Servicevertrages und dieser Zusatzvereinbarung verlängern sich bis zum 30.06.2035.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Zu Punkt 3. Beratung und Beschlussfassung einer Satzung zur Begründung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechtes gemäß § 25 BauGB
Den Ratsmitgliedern wurde ein Entwurf der Satzung der Ortsgemeinde Olmscheid zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes an einem bebauten Grundstückes nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB als Tischvorlage ausgehändigt.
Der Geltungsbereich ist in der unmaßstäblichen Karte dargestellt.
Gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB begründet die Ortsgemeinde Olmscheid an denen innerhalb der Grenzen des angedachten gemeindlichen städtebaulichen Entwicklungsgebietes gelegene Grundstück in der Gemarkung Olmscheid, Flur 3, Flurstücks-Nr.: 15/4, ihr gemeindliches besonderes Vorkaufsrecht, da sie in diesem Bereich eine bauleitplanerische Entwicklung plant und dieses Grundstück als Gemeinbedarfsfläche nutzen möchte.
Im Falle eines Erwerbs durch Dritte könnte diese angedachte Entwicklung eventuell ausgeschlossen sein.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Der Rat fasst den Beschluss, die vorliegende Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes auf der Parzelle Gemarkung Olmscheid, Flur 3, Flurstücks-Nr. 15/4, gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur bauleitplanerischen gemeindlichen Entwicklung in diesem Bereich (als Gemeinbedarfsfläche) zu erlassen“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Zu Punkt 4. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Zu Punkt 4.1. Sachstandsinformation Erweiterung Bebauungsplan "Auf dem Hock"
Vom Planungsbüro ISU, Bitburg, wurde zwischenzeitlich der erste Planentwurf zur geplanten Erweiterung des Bebauungsplanes „Auf dem Hock“ erstellt.
Dem Rat wurde der Plan vorgestellt und die weitere Vorgehensweise erläutert.
Ebenfalls wurde dem Rat die neuerliche Rechtsprechung in Bezug auf die Anwendung des§ 13 b BauGB und die daraus resultierenden möglichen rechtlichen Folgen erläutert.
Nach kurzer Diskussion fasste der Rat folgenden Beschluss:
„Der Rat fasste den Beschluss am bisherigen Verfahren nach § 13 b BauGB zur Erweiterung des Neubaugebietes „Auf dem Hock“ festzuhalten.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Zu Punkt 4.2 Schäden an Wirtschaftswegen
Durch den Abtransport von Holz wurden einige Wirtschaftswege stark beschädigt.
Die Finanzierung der Behebung diese Schäden erfolgt durch die Jagdgenossenschaft.
Der Vorsitzende stellte dem Rat ein Angebot der Fa. Junker vor. Diese bietet das Abschälen der Mittelrinne zu einem Preis von 0,50 Euro pro laufende Meter an.
Zwei weitere Wege sind noch zu besichtigen und sind daher im Angebot noch nicht berücksichtigt.
Nach kurzer Diskussion wurde vom Rat folgender Beschluss gefasst:
„Der Ortsgemeinderat Olmscheid stimmt der Ermächtigung für die Auftragserteilung zum Abschälen der Mittelrinne der betroffenen Wirtschaftswege bis zu einer Wegstrecke von ca. 10 km an Ortsbürgermeister Ingo Kleis zu. Die Feststellung der genauen Wegstrecke erfolgt in Absprache mit den Vertretern der Jagdgenossenschaft.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Zu Punkt 4.3 Erneuerung der Trag-/Deckschicht eines Wirtschaftsweges
Im Bereich der Wegeparzelle Flur 5, Nr. 92/2 in der Gemarkung Olmscheid muss für eine Teilfläche von ca. 400 m die Trag-/Deckschicht erneuert werden.
Die Finanzierung erfolgt über die Jagdgenossenschaft.
„Der Rat stimmt einer Ermächtigung an Ortsbürgermeister Ingo Kleis zu, in Abstimmung mit der Verwaltung Angebote einzuholen. Die Auftragsvergabe erfolgt nach Rücksprache mit dem Rat.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Zu Punkt 4.4 Bauantrag Az.: BA-BA-2023-062
Gemarkung Olmscheid, Flur 2, Flurstück 64/4
„Anbau eines Hobbyraumes an ein Wohnhaus“
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 I BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Zu Punkt 5. Verschiedenes
Zu Punkt 5.1 Errichtung eines Sendemastes
Der Vorsitzende informierte über eine Anfrage der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zur Errichtung eines Sendemastes durch den Mobilfunkanbieter.
Der Vorsitzende wird Kontakt zur Kreisverwaltung aufnehmen, um genauere Informationen zum Vorhaben einzuholen. Eine weitere Beratung wird erst bei Vorliegen weiterer Informationen erfolgen.
Zu Punkt 5.2 Versicherungsangelegenheit
Für die Ortsgemeinde Olmscheid bestehen verschiedene Versicherungsverträge bei der Allianz- Versicherung (Gebäude der Feuerwehr, Grillhütte und Leichenhalle).
Die Allianz beabsichtigt eine Anpassung dieser Verträge, wodurch mit einer Preissteigerung von
ca. 35 % zu rechnen ist. Ohne Umstellung sollen die Verträge von Seiten des Versicherers gekündigt werden.
Nach kurzer Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst.
„Der Ortsgemeinderat Olmscheid stimmt einer Umstellung der Versicherungsverträge durch die Allianz Versicherung nicht zu. Bei Kündigung sollen entsprechende Alternativangebote eingeholt werden.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Zu Punkt 5.3 Sachstand Sanierung Dorfgemeinschaftshaus
Der Vorsitzende berichtete über den Sachstand betreffend Verputz und Anstrich des Dorfgemeinschaftshauses in Olmscheid.
Seit dem 01.06.2019 besteht eine Gewährleistung mehr für die erledigten Arbeiten.
Der Rat sprach sich dafür aus, die betroffenen Stellen auszubessern. Die Verwaltung wird beauftragt ein entsprechendes Leistungsverzeichnis zu erstellen.
Zudem wurde über die Erneuerung des Dachs gesprochen. Hierzu soll zunächst von Seiten der Verwaltung geprüft werden, ob hierzu Förderungen möglich sind.
Zu Punkt 5.4 Solarpark Olmscheid
Aus der Mitte des Rates wurde auf die fehlenden Maßnahmen zur Pflege des Solarparks aufmerksam gemacht. Dies ist optisch nicht ansprechend, stellt aber vor allem im Rahmen des Brandschutzes eine Gefahr dar.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wer Betreiber des Solarparks ist und zu prüfen, ob ein Pflegeauftrag zur Anlage besteht.