(Grundsteuer und Nebenabgaben, Abwassergebühren)
Wir bitten diese Forderungen bis spätestens
29. August 2026
an die Verbandsgemeindekasse zu überweisen.
Nach Ablauf der vorgenannten Frist müssen die fälligen Beträge unter Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren eingezogen werden.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag an dem vorgenannten Tag bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen ist. Nur die Absendung bis zu dem Termin genügt nicht.
Zahlungen können nur bargeldlos auf eines der folgenden Konten der Verbandsgemeinde Arzfeld vorgenommen werden.
| Kreissparkasse Bitburg-Prüm (BIC: MALADE51BIT) | VR Bank EifelLand eG (BIC: GENODED1SLE) |
| IBAN: DE38 5865 0030 0050 0005 79 | IBAN: DE05 3706 9720 3100 0280 17 |
Geben Sie bitte die in dem Steuerbescheid angegebene Kontonummer an, um eine ordnungsgemäße Verbuchung zu gewährleisten.
Diese öffentliche Mahnung erfolgt nach den Bestimmungen des Landesverwaltungvollstreckungsgesetzes von Rheinland-Pfalz.