Titel Logo
Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 34/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung zur Wahl des Landrats

Am Sonntag, dem 30.08.2026 wird die Wahl des Landrats durchgeführt.

Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr.

I.

Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.

Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.

II.

Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis

Freitag, den 28.08.2026, 18 Uhr,

einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.

Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.

III.

Zur Wahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und des Wohnorts mit Postleitzahl aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen. Erhält bei der Wahl keine Bewerberin und kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am

Sonntag, dem 20.09.2026, von 8 bis 18 Uhr,

eine Stichwahl statt.

IV.

Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben. Die Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 KWG).

Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Stimmen abzugeben, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen und dies an Eides statt zu versichern. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erhält.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

V.

Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

Bitburg, den 16.07.2026
Michael Ludwig
MdL, Erster Kreisbeigeordneter als Wahlleiter
Anlage zur Wahlbekanntmachung

Stimmbezirk

Wahllokal

barrierefrei

Arzfeld

Gemeindehaus, Luxemburger Straße 5, 54687 Arzfeld

ja

Dackscheid-Eilscheid

Mehrzweckgebäude, Bergstraße 22, 54649 Dackscheid

ja

Dahnen

Dorfgemeinschaftshaus, Birkenweg 3, 54689 Dahnen

ja

Daleiden-Reipeldingen

Isleker Stuff, Hauptstraße 49, 54689 Daleiden

ja

Dasburg

Dorfgemeinschaftshaus, An der Burg 1, 54689 Dasburg

ja

Eschfeld - Sengerich

Dorfgemeinschaftshaus, Kirchweg 10, 54619 Eschfeld

ja

Euscheid

Mehrzweckgebäude, Dorfstraße 7, 54597 Euscheid

nein

Großkampenberg

Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 1, 54619 Großkampenberg

ja

Herzfeld

Wohnung OB Richarz, Dorfstraße 5, 54619 Herzfeld

nein

Irrhausen

Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 17, 54689 Irrhausen

ja

Jucken

Gemeindehaus, Auf der Huth 2, 54689 Jucken

ja

Kesfeld

Gemeindehaus, In der Bölz 2, 54619 Kesfeld

ja

Kickeshausen

Wohnung OB Zimmermann, Gemeindekern 4, 54689 Kickeshausen

nein

Kinzenburg

Wohnung OB Kandels, Dorfstraße 27, 54597 Kinzenburg

nein

Krautscheid

Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 3, 54673 Krautscheid

ja

Lambertsberg-Hargarten-Plütscheid

Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 4, 54649 Lambertsberg

ja

Lascheid

Dorfgemeinschaftshaus, Auf dem Hügel 13, 54597 Lascheid

nein

Lauperath

Dorfgemeinschaftshaus, Waxweiler Straße 4, 54649 Lauperath

ja

Leidenborn

Dorfgemeinschaftshaus Schulstraße 3, 54619 Leidenborn

ja

Lichtenborn

Dorfgemeinschaftshaus Schulstraße 3, 54619 Lichtenborn

ja

Lierfeld

Bürgerhaus, Lierfelder Mühle, 54597 Lierfeld

ja

Lünebach-Merlscheid-Strickscheid

Bürgerheim, Helenenberg 5, 54597 Lünebach

ja

Lützkampen-Harspelt

Dorfgemeinschaftshaus, Pfarrstraße 3, 54617 Lützkampen

ja

Manderscheid

Wohnung OB Müller, Manderscheiderhof 1, 54649 Manderscheid

nein

Mauel

Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 11, 54649 Mauel

nein

Niederpierscheid

Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 4, 54649 Niederpierscheid

ja

Oberpierscheid

Dorfgemeinschaftshaus Philippsweiler, 54649 Oberpierscheid

ja

Olmscheid

Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 39, 54689 Olmscheid

ja

Pintesfeld

Wohnung Ortsbürgermeister Wirtz, Dorfstraße 4c, 54649 Pintesfeld

nein

Preischeid

Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 3, 54689 Preischeid

ja

Reiff

Feuerwehrhaus, Dorfstraße, 54619 Reiff

ja

Roscheid

Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße, 54619 Roscheid

ja

Sevenig (Our)

Mehrzweckgebäude, Lambertsweg 2, 54617 Sevenig/Our

ja

Üttfeld

Dorfgemeinschaftshaus Binscheid, Mannertalstraße 8, 54619 Üttfeld

nein

Waxweiler

Dechant-Faber-Haus, Hauptstraße 51, 54649 Waxweiler

ja