Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
| 1. | Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Aaronia AG" gemäß § 2 BauGB |
| 1.1 | Erneute Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage |
| 2. | Verschiedenes |
Abwicklung der Tagesordnung:
Zu Punkt 1. Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Aaronia AG" gemäß § 2 BauGB
Bürgermeister Johannes Kuhl begrüßte die Mitglieder des Planungsverbandes sowie Herrn Zimmermann vom Büro ISU, Bitburg, an den er das Wort übergab.
Herr Zimmermann erläuterte die aktuelle Planung und gab Einblicke in notwendige Anpassungen.
In der am 29.04.2026 stattgefundenen Sitzung des Planungsverbandes wurde der Planentwurf anerkannt und darauf basierend die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Durch die Errichtung eines Schwimmbeckens samt Poolhaus und Saunabereich durch den Vorhabenträger ist eine Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen gemäß § 23 BauNVO im SO3 erforderlich. Die Bilanzierung der überbauten Flächen bleibt unberührt.
Die sich hieraus ergebenden Anpassungen sind aus der nachfolgenden Übersicht ersichtlich:
Diese Anpassung hat zur Folge, dass der Entwurf erneut vom Planungsverband anerkannt und beschlossen werden muss, damit die nächste Offenlage eingeleitet werden kann.
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Dem angepassten Planungsentwurf in der Form der geänderten überbaubaren Grundstücksfläche im Bereich des SO3 wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 5 | - | 2 |
Zu Punkt 1.1. Erneute Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage
Es wurde der folgende Beschluss gefasst:
„Die Mitglieder des Planungsverbandes fassen den Beschluss, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf Grundlage der angepassten Planung durchzuführen und die Ergebnisse als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen.“
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 7 | - | - |
Zu Punkt 2. Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.