(unmaßstäbliche Darstellung „vor der Änderung“)
(unmaßstäbliche Darstellung „nach der Änderung“)
| Bereich: | Ortsgemeinden Euscheid & Strickscheid |
| Teilbereich: | Bebauungsplan „Sondergebiet Aaronia AG“ |
Beteiligung der Öffentlichkeit nebst öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 03. Juli 2025 beschlossen, das Verfahren der 45. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinden Euscheid & Strickscheid, Teilbereich Bebauungsplan „Sondergebiet Aaronia AG“, zu betreiben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 15. Juli 2025 bis einschließlich 15. August 2025.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 15. Juli 2025 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich 15. August 2025 aufgefordert worden.
In der Sitzung vom 25. September 2025 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der TöB-Beteiligung beraten und abgewogen, den Entwurf der 45. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld angenommen und die Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der 45. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Sondergebiet Aaronia AG“:
Anlass für die vorliegende 45. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Aaronia AG“ in den Ortsgemeinde Euscheid und Strickscheid.
Die Aaronia AG betreibt am Standort Euscheid / Strickscheid in der Verbandsgemeinde Arzfeld eine gewerbliche Produktionsstätte, an der elektronische Anlagen gefertigt werden. Derzeit sind hier rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.
Aufgrund betrieblicher Erfordernisse ist die Aaronia AG gezwungen, ihren Betriebsstandort zu erweitern. Zu diesem Zweck wurde eine westlich an das bestehende Firmengelände angrenzende Fläche erworben, auf der sich früher eine Weihnachtsbaumplantage befand. Künftig sollen hier bis zu 150 neue Arbeitskräfte beschäftigt werden.
Im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde (VG) Arzfeld ist das Plangebiet derzeit als Außenbereich mit Flächen für die Landwirtschaft, Grünflächen und Wald dargestellt.
Aufgrund der speziellen Anforderungen der Aaronia AG, die mittlerweile hauptsächlich verteidigungstechnische Anlagen, insbesondere zur Drohnenabwehr, produziert und hier mittlerweile eine führende Stellung am Weltmarkt besitzt, ist es erforderlich, die planungsrechtlichen Festsetzungen des aufzustellenden Bebauungsplans hierauf abzustimmen.
Daher soll vorliegend ein Sondergebiet für die Landesverteidigung festgesetzt werden, in dem Gebäude und sonstige Anlagen für die Entwicklung und Herstellung elektronischer Einrichtungen / Anlagen / Produkte, Anlagen für die Landesverteidigung, zugehörige Büro- und Verwaltungsgebäude, zugehörige Wohnungen für Betriebsinhaber und -mitarbeiter, Nebeneinrichtungen wie z.B. Kantine, Cafeteria usw. zulässig sind. Im Zuge der Bauleitplanung werden die zulässigen Nutzungen im Einzelnen definiert.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Aaronia AG“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V.m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 45. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Sondergebiet Aaronia AG“:
Die Ortsgemeinden Euscheid und Strickscheid gehören der Verbandsgemeinde Arzfeld im Nord-Westen des Eifelkreises Bitburg-Prüm an. Das Plangebiet des neuen Standortes der Aaronia AG, der geplanten Erweiterung sowie der alte Standort umfasst folgende Flurstücke:
| Gemarkung Euscheid, Flur 10 | |
| • | Flurstück 54 |
| • | Flurstück 55 |
| Gemarkung Strickscheid, Flur 5 | |
| • | Flurstück 16 |
| • | Flurstück 48/1 |
| • | Flurstück 48/2 |
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt:
| Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen öffentlich aus: | |
| - | Umweltbericht (ISU 2026) |
| - | ISU (2025): Naturschutzfachliche Ersteinschätzung |
| - | Sachverständigengutachten ICP (2026): Untersuchung der Versickerungseignung |
| - | Sachverständigengutachten INGENIEURBÜRO H. BERG & PARTNER GMBH (2026): Entwässerungskonzept |
| Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB | |
| - | Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel vom 18.08.2025 |
| (Sachbezug: Landwirtschaft, Agrarstruktur – keine Bedenken) |
| - | Generaldirektion Kulturelles Erbe, Außenstelle Trier vom 21.07.2025 |
| (Sachbezug: Archäologie) |
| - | Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 13.08.2025 |
| (Sachbezug: allgemeine Hinweise zur Umweltprüfung, Immissionsschutz, naturschutzfachliche Einschätzung, Naturschutz und Landschaftspflege, landesplanerische Stellungnahme, Wasserrecht) |
| - | Landesamt für Geologie und Bergbau vom 15.08.2025 |
| (Sachbezug: Geologie) |
| - | Landwirtschaftskammer vom 13.08.2025 |
| (Sachbezug: Landwirtschaft, Grenzabstände bei Anpflanzungen, Emissionen, Kompensations-Maßnahmen) |
| - | Landesbetrieb Mobilität Gerolstein vom 23.07.2025 |
| (Sachbezug: Verkehr, Abstandsregelungen) |
| - | SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom 23.07.2025 |
| (Sachbezug: Immissionsschutz) |
| - | SGD Nord, Regionalstelle Abwasser-Wasser-Boden vom 12.08.2025 |
| (Sachbezug: kein Wasserschutzgebiet, keine Bodenschutzkatasterflächen, Starkregenvorsorge, Oberflächengewässer) |
| - | VGV Arzfeld vom 24.07.2025 |
| (Sachbezug: Abwasserbeseitigung, Schmutzwasser, Niederschlagswasserbeseitigung, Entwässerungskonzept) |
| - | Generaldirektion Kulturelles Erbe, Koblenz vom 15.07.2025 |
| (Sachbezug: Landesarchäologie / Erdgeschichtliche Denkmalpflege – keine Bedenken) |
Die o.a. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht (ISU – 2026) dokumentiert sind:
| - | Analyse / Berücksichtigung planungsrelevanter Umweltvorgaben, u.a.: |
| - | NATURA 2000 |
| - | Landschaftsplanung Verbandsgemeinde Arzfeld |
| - | Flächen- und Objektschutz |
| - | Schutzwürdigkeiten |
| - | ‚Rote Liste – Biotoptypen’ |
| - | Planung vernetzter Biotopsysteme |
| - | Biotopschutz |
| - | Wasserrechtliche Vorgaben / Gewässerschutz |
| - | Biotopkataster |
| - | Kulturdenkmale / Archäologische Fundstellen / Bodendenkmale |
| - | LANIS-Daten |
| - | Vorgaben des rechtsgültigen Bebauungsplans (insb. zur Grünordnung) |
| - | Vorgaben der landesplanerischen Stellungnahme |
| - | Beurteilung des Besonderen Artenschutzes / Artenschutzprüfung |
| - | (ausschließende) Angaben zu Bodenbelastungen / Altlasten / Altablagerungen |
| - | Angaben zur Natur und Landschaft (Grundlagenermittlung der Grünordnungsplanung) |
| - | Biotop- und Nutzungstypen(kartierung) |
| - | Biotopverbund |
| - | Wechselwirkungen |
| - | Landespflegerische Zielvorstellungen zur Planung |
| - | Angaben zum Immissionsschutz |
| - | Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes |
| - | Beschreibung von Umweltmaßnahmen: |
| - | Vermeidung von Emissionen / Immissionen (nicht erforderlich) |
| - | Abwasserbehandlung / Entwässerungskonzeption |
| - | Abfallwirtschaft |
| - | (keine) Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung der Folgen von Störfällen |
| - | Starkregenvorsorge |
| - | Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie |
| - | Angaben zur Eingriffsregelung / Grünordnerische Maßnahmen |
| - | Bewertung des Eingriffsrisikos |
| - | Festlegen von Verboten (Nachrichtliche Übernahme geschützter Biotoptypen) |
| - | Prüfen von Vermeidungsmaßnahmen |
| - | Ausgleich- / Ersatzmaßnahmen |
| - | Vorhabenbezogene Maßnahmen / Maßnahmen auf den privaten Baugrundstücken |
| - | Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung |
| - | Maßnahmen zum Besonderen Artenschutz |
| - | Diskussion möglicher Umweltauswirkungen: |
| - | Immissionen / Emissionen |
| - | Kulturgüter und sonstige Sachgüter |
| - | Klima / Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels / Klimaresilienz |
| - | Starkregengefährdung |
| - | Aufzeigen anderweitiger Planungsmöglichkeiten |
| - | Beschreibung der geplanten Maßnahmen der späteren Umweltüberwachung |
| - | Angaben zu angewandten Umweltverfahren / Umwelttechniken |
| - | Verbleibende Umweltrisiken (voraussichtlich keine) |
Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 25. September 2025 den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der 45. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Sondergebiet Aaronia AG“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht inkl. Umweltprüfung, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
25. August 2026 bis einschließlich 25. September 2026
im Bürger- und Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:
https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6
eingesehen werden kann.
Des Weiteren liegt der Entwurf der 45. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Sondergebiet Aaronia AG“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht inkl. Umweltprüfung, während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 57, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.
Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.
Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.
Außerdem können während der o. g. Frist von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 45. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Sondergebiet Aaronia AG“ elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.