(Ausbaustandort auf den Gemarkungen Euscheid und Strickscheid)
(Alter Standort auf der Gemarkung Strickscheid)
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Aaronia AG“:
Der Planungsverband Sondergebiet Aaronia AG hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Aaronia AG“ gemäß § 2 BauGB einschließlich eines integrierten Umweltberichtes beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 15. Juli 2025 bis einschließlich 15. August 2025.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 15. Juli 2025 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich 15. August 2025 aufgefordert worden.
In den Sitzungen vom 29. April 2026 und 23. Juni 2026 hat Planungsverband Sondergebiet Aaronia AG über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der TöB-Beteiligung beraten und abgewogen, den Entwurf des Bebauungsplanes angenommen und die Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Aaronia AG“:
Die Aaronia AG betreibt am Standort Euscheid / Strickscheid in der Verbandsgemeinde Arzfeld eine gewerbliche Produktionsstätte, an der elektronische Anlagen gefertigt werden. Derzeit sind hier rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.
Die Produktionsanlagen befinden sich derzeit überwiegend in der Gemarkung Euscheid. Hier ist auch der Hauptfirmensitz mit dem Verwaltungsgebäude angesiedelt. Die Anbindung des Firmengeländes an die Kreisstraße K 117, die der Erschließung dient, liegt in der Gemarkung Strickscheid. Hier ist auch eine größere Lagerhalle vorhanden.
Da es sich bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Aaronia AG“ um ein gemarkungsübergreifendes Verfahren zweier Ortsgemeinden handelt, wurde ein gemeinsamer Planungsverband gegründet, an den die Planungshoheit zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes übertragen wurde. Er trägt die Bezeichnung „Planungsverband Sondergebiet Aaronia AG“ und besteht aus den Ortsgemeinden Euscheid und Strickscheid.
Aufgrund betrieblicher Erfordernisse ist die Aaronia AG nun gezwungen, ihren Betriebsstandort zu erweitern. Zu diesem Zweck wurde eine westlich an das bestehende Firmengelände angrenzende Fläche erworben, auf der sich früher eine Weihnachtsbaumplantage befand. Künftig sollen hier bis zu 150 neue Arbeitskräfte beschäftigt werden.
Das Plangebiet soll der Erweiterung eines bereits bestehenden High-Tech Gewerbebetriebs dienen, der vorwiegend elektronische Anlagen entwickelt und produziert. In den zurückliegenden Jahren hat sich der Betrieb zu einem der Weltmarktführer im Bereich von Anlagen zur Drohnenerkennung und Drohnenabwehr entwickelt. Die Aaronia AG ist daher für die Produktion von Anlagen zur Landesverteidigung von enormer Bedeutung und als sicherheitsrelevant einzustufen.
Aus diesem Grund wird ein entsprechendes Sondergebiet für zivile Anlagen der Landesverteidigung ausgewiesen. Der Betrieb ist aufgrund der ausschließlich innerhalb geschlossener Gebäude stattfindenden Tätigkeit bis auf den An- und Abfahrtsverkehr als nicht störend einzustufen. Die Aaronia AG benötigt aufgrund der o.g. Betriebstätigkeit zwingend eine periphere Lage im ländlichen Raum, der frei von Störeinflüssen (Funkmasten, Sendeanlagen usw.) ist.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) teilweise als Fläche für die Landwirtschaft – Acker, Grünland oder Sonderkulturen sowie gewerbliche Fläche dargestellt ist. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird daher nicht entsprochen.
Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes in eine Sonderbaufläche (S) erforderlich. Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens des Planungsverbandes Sondergebiet Aaronia AG ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld für den Bereich der Ortsgemeinden Euscheid und Strickscheid gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Im Rahmen der 45. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Aaronia AG“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V. m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Aaronia AG“:
Das Plangebiet umfasst sowohl den Altstandort in der Gemarkung Strickscheid sowie den neuen und bereits genutzten Betriebsstandort in der Gemarkung Euscheid und Strickscheid. Zur Abgrenzung dieser Standorte ist die Planzeichnung in den Teilbereich 1 und den Teilbereich 2 unterteilt.
Die genaue räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus den nachfolgenden Planzeichnungen:
| - | Umweltbericht (ISU 2026) |
| - | ISU (2025): Naturschutzfachliche Ersteinschätzung |
| - | Sachverständigengutachten ICP (2026): Untersuchung der Versickerungseignung |
| - | Sachverständigengutachten INGENIEURBÜRO H. BERG & PARTNER GMBH (2026): Entwässerungskonzept |
Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB
| - | Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel vom 18.08.2025 |
| (Sachbezug: Landwirtschaft, Agrarstruktur – keine Bedenken) |
| - | Forstamt Prüm vom 07.08.2025 |
| (Sachbezug: Waldbelange, LWaldG) |
| - | Generaldirektion Kulturelles Erbe, Außenstelle Trier vom 21.07.2025 |
| (Sachbezug: Archäologie – nicht berührt) |
| - | Generaldirektion Kulturelles Erbe, Mainz vom 23.07.2025 |
| (Sachbezug: Belange des Denkmalschutzes) |
| - | Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 13.08.2025 |
| (Sachbezug: Immissionskonflikte, Naturschutz und Landschaftspflege, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Artenschutz, Grünordnung, Wasserrecht, Gewässer, Starkregen-gefährdung, Entwässerung, Sturzfluten) |
| - | Landesamt für Geologie und Bergbau vom 15.08.2025 |
| (Sachbezug: kein Bergbau, Boden und Baugrund, Geologie) |
| - | Landwirtschaftskammer vom 13.08.2025 |
| (Sachbezug: Landwirtschaft, Grenzabstände bei Anpflanzungen, Emissionen, Kompensations-Maßnahmen) |
| - | Landesbetrieb Mobilität Gerolstein vom 22.07.2025 |
| (Sachbezug: Entwässerung) |
| - | SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom 23.07.2025 |
| (Sachbezug: Immissionsschutz) |
| - | SGD Nord, Regionalstelle Abwasser-Wasser-Boden vom 20.08.2025 |
| (Sachbezug: Starkregenvorsorge, Abwasserbeseitigung, Entwässerung, Wasserhaushaltsbilanz, Oberflächengewässer) |
| - | Westnetz GmbH vom 25.07.2025 |
| (Sachbezug: Anpflanzungen) |
| - | VGV Arzfeld vom 24.07.2025 |
| (Sachbezug: Abwasserbeseitigung, Schmutzwasser, Niederschlagswasserbeseitigung, Versickerungsfähigkeit des Untergrundes) |
| - | Generaldirektion Kulturelles Erbe, Koblenz vom 15.07.2025 |
| (Sachbezug: Landesarchäologie / Erdgeschichtliche Denkmalpflege – keine Bedenken) |
Die o.a. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht (ISU – 2026) dokumentiert sind:
| - | Analyse / Berücksichtigung planungsrelevanter Umweltvorgaben, u.a.: |
| - NATURA 2000 |
| - Landschaftsplanung Verbandsgemeinde Arzfeld |
| - Flächen- und Objektschutz |
| - Schutzwürdigkeiten |
| - ‚Rote Liste – Biotoptypen’ |
| - Planung vernetzter Biotopsysteme |
| - Biotopschutz |
| - Wasserrechtliche Vorgaben / Gewässerschutz |
| - Biotopkataster |
| - Kulturdenkmale / Archäologische Fundstellen / Bodendenkmale |
| - LANIS-Daten |
| - | Vorgaben des rechtsgültigen Bebauungsplans (insb. zur Grünordnung) |
| - | Vorgaben der landesplanerischen Stellungnahme |
| - | Beurteilung des Besonderen Artenschutzes / Artenschutzprüfung |
| - | (ausschließende) Angaben zu Bodenbelastungen / Altlasten / Altablagerungen |
| - | Angaben zur Natur und Landschaft (Grundlagenermittlung der Grünordnungsplanung) |
| - | Biotop- und Nutzungstypen(kartierung) |
| - | Biotopverbund |
| - | Wechselwirkungen |
| - | Landespflegerische Zielvorstellungen zur Planung |
| - | Angaben zum Immissionsschutz |
| - | Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes |
| - | Beschreibung von Umweltmaßnahmen: |
| - Vermeidung von Emissionen / Immissionen (nicht erforderlich) |
| - Abwasserbehandlung / Entwässerungskonzeption |
| - Abfallwirtschaft |
| - (keine) Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung der Folgen von Störfällen |
| - Starkregenvorsorge |
| - Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie |
| - | Angaben zur Eingriffsregelung / Grünordnerische Maßnahmen |
| - Bewertung des Eingriffsrisikos |
| - Festlegen von Verboten (Nachrichtliche Übernahme geschützter Biotoptypen) |
| - Prüfen von Vermeidungsmaßnahmen |
| - Ausgleich- / Ersatzmaßnahmen |
| - Vorhabenbezogene Maßnahmen / Maßnahmen auf den privaten Baugrundstücken |
| - Pflanzenlisten / Pflanzqualitäten |
| - Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung |
| - | Maßnahmen zum Besonderen Artenschutz |
| - | Diskussion möglicher Umweltauswirkungen: |
| - Immissionen / Emissionen |
| - Kulturgüter und sonstige Sachgüter |
| - Klima / Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels / Klimaresilienz |
| - Starkregengefährdung |
| - | Aufzeigen anderweitiger Planungsmöglichkeiten |
| - | Beschreibung der geplanten Maßnahmen der späteren Umweltüberwachung |
| - | Angaben zu angewandten Umweltverfahren / Umwelttechniken |
| - | Verbleibende Umweltrisiken (voraussichtlich keine) |
Der Planungsverband Sondergebiet Aaronia AG hat in seinen Sitzungen am 29. April 2026 und 23. Juni 2026 die Beschlüsse gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Aaronia AG“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht inkl. Umweltprüfung, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
25. August 2026 bis einschließlich 25. September 2026
im Bürger- und Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:
https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6
Des Weiteren liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Aaronia AG“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht inkl. Umweltprüfung, während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 57, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.
Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.
Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.
Außerdem können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Aaronia AG“ während der o. g. Frist elektronisch (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de) übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.