| Bereich: | Ortsgemeinde Lützkampen |
| Teilbereich: | Bebauungsplan „Erweiterung Kindertagesstätte“ |
Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB) und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) -
Beschluss über die Aufstellung der 24. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Erweiterung Kindertagesstätte":
Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 20. Juli 2022 beschlossen, das Verfahren der 24. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Lützkampen, Teilbereich Bebauungsplan „Erweiterung Kindertagesstätte“, zu betreiben.
Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der 24. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Erweiterung Kindertagesstätte“:
Aufgrund des zunehmenden Bevölkerungswachstums und des damit einhergehenden steigenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen beabsichtigt die Ortsgemeinde Lützkampen die Anzahl an benötigten Kinderbetreuungsplätzen zu erhöhen und die derzeitige kommunale Kindertagesstätte St. Martin in der Grenzstraße zu erweitern. Die Kindertagesstätten-Erweiterung ist im Bereich des Außengeländes direkt angrenzend an den ehemaligen Anbau vorgesehen.
Durch die geplante KiTa-Erweiterung soll ein neuer Gruppenraum mit Nebenraum, ein Schlafraum, ein Elternraum, eine pädagogische Küche, ein Personalraum sowie Sanitärräume für das Personal und die Kinder realisiert werden.
Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft - Acker, Grünland oder Sonderkulturen dargestellt wird.
Damit die geplante Erweiterung der Kindertagesstätte am geplanten Standort baurechtlich ermöglicht werden kann, wird von Seiten der Ortsgemeinde Lützkampen ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet um die bauleitplanerischen Voraussetzungen hierzu schaffen.
Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans in eine „Gemeindebedarfsfläche - Zweckbestimmung Kindertagesstätte - notwendig.
Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Lützkampen ein Bebauungsplanverfahren und parallel bzw. im Vorfeld dazu eine Flächennutzungsplanteilfortschreibung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 24. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Erweiterung Kindertagesstätte“:
Der Änderungsbereich liegt nördlich der Grenzstraße im rückwärtigen Bereich der bestehenden Kindertagesstätte am nördlichen Ortsrand von Lützkampen.
Der Änderungsbereich „Erweiterung Kindertagesstätte“ wird gegenwärtig als Aufenthalts- und Spielbereich im Freien für die Kindertagesstätte genutzt. Die Umgebungsnutzung besteht aus Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern, der Grundschule „St. Willibord“ und weiteren Landwirtschaftsflächen.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden:
In der Sitzung am 20. Juli 2022 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines ersten Planentwurfes, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nebst den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Planentwurf zur 24. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Erweiterung Kindertagesstätte“, einschließlich der dazugehörigen Begründung liegt in der Zeit vom
13. September 2022 bis einschließlich 14. Oktober 2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) nach Terminabsprache zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungszeiten kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Außerdem können von jedermann Anregungen zum Planentwurf der 24. Fortschreibung des FNP schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Des Weiteren kann der Planentwurf zur 24. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Erweiterung Kindertagesstätte“, einschließlich der dazugehörigen Begründung während des Auslegungszeitraums auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:
https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung eingesehen werden.
Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.