Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hahnengasse“:
Der Ortsgemeinderat Lünebach hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hahnengasse“ gem. § 2 BauGB einschließlich eines integrierten Umweltberichtes beschlossen.
Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht.
Zweck der Aufstellung der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hahnengasse“:
Die Firmen „Natursteine Naumann“ und „Eifler Landbrot“ betreiben seit vielen Jahren in Lünebach ihre Betriebsstätten.
Die Firma „Natursteine Naumann“ beabsichtigt nun ihren Firmenstandort durch den Bau einer neuen Halle zu ergänzen.
Ebenfalls beabsichtigt die Firma „Eifler Landbrot“ am Standort eine betriebliche Erweiterung durch eine zusätzliche Aufstockung der vorhandenen Gebäude.
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Gewerbegebiet, den Fortbestand der beiden Betriebe und mögliche künftige Erweiterungen geschaffen werden. Dabei sollen die beiden Firmengrundstücke beider Firmen, dessen endgültige Abgrenzung sich aus einem laufenden Flurbereinigungsverfahren ergibt, überplant werden.
Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von ca. 3,5 ha und bietet sich aufgrund seiner guten Erreichbarkeit, seiner Erschließung über die Straße „Hahnengasse“ an die B410, zur Standortsicherung der beiden Firmen an.
Der Bebauungsplan wird im sogenannten „Regelverfahren“ aufgestellt. Geplant ist ein Gewerbegebiet (GE) i.S.d. § 8 BauNVO.
Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB) ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 für das Gelände der Firma „Natursteine Naumann“ (die Betriebsfläche Firma „Eifler Landbrot“ ist bereits als Gewerbefläche im Flächennutzungsplan dargestellt) erforderlich.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hahnengasse“.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V.m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hahnengasse“:
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Lünebach. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hahnengasse“ grenzt im nördlichen und westlichen Bereich an Grünland, im östlichen Bereich an das Gewässer „Prüm“ und im südlichen Bereich an bestehende Wohnbebauung in Form von Einfamilienwohnhäusern an.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Gesamtfläche von circa 3,5 ha und umfasst in der Ortsgemeinde Lünebach folgende Flurstücke:
Nach der Flurbereinigung werden die Flurstücke zum Flurstück 83 und Flurstück 6 zusammengefasst.
Die Lage und die Abgrenzung des Plangebiets sind in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt:
(unmaßstäbliche Darstellung des Plangebietes)
(unmaßstäbliche Darstellung des Plangebietes)
Beteiligung der Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Der Ortsgemeinderat Lünebach hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2023 den Beschluss gefasst, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hahnengasse“ einschließlich der dazugehörigen Begründung liegt in der Zeit vom
12. September 2023 bis einschließlich 13. Oktober 2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.
Während der Auslegungszeiten kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Außerdem können von jedermann Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache zur Niederschrift vorgebracht werden.
Des Weiteren kann der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hahnengasse“ einschließlich der dazugehörigen Begründung während des Auslegungszeitraums auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:
https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung
eingesehen werden.
Gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.