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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 35/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

21. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

Bereich: Ortsgemeinde Lünebach

Teilbereich: Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hahnengasse

Bekanntmachung der Planaufstellung (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)

und

frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) -

Beschluss über die Aufstellung der 21. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hahnengasse":

Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat am 07. April 2022 beschlossen, das Verfahren der 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Lünebach, Teilbereich Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hahnengasse“, zu betreiben.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates zur Verfahrenseinleitung (Aufstellungsbeschluss) wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel der 21. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hahnengasse“:

Die Firmen „Natursteine Naumann“ und „Eifler Landbrot“ betreiben seit vielen Jahren in Lünebach ihre Betriebsstätten.

Die Firma „Natursteine Naumann“ beabsichtigt nun ihren Firmenstandort durch den Bau einer neuen Halle zu ergänzen.

Ebenfalls beabsichtigt die Firma „Eifler Landbrot“ am Standort eine betriebliche Erweiterung durch eine zusätzliche Aufstockung der vorhandenen Gebäude.

Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Gewerbegebiet, den Fortbestand der beiden Betriebe und mögliche künftige Erweiterungen geschaffen werden. Dabei sollen die beiden Firmengrundstücke beider Firmen, dessen endgültige Abgrenzung sich aus einem laufenden Flurbereinigungsverfahren ergibt, überplant werden.

Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von ca. 3,5 ha und bietet sich aufgrund seiner guten Erreichbarkeit, seiner Erschließung über die Straße „Hahnengasse“ an die B410, zur Standortsicherung der beiden Firmen an.

Der Bebauungsplan wird im sogenannten „Regelverfahren“ aufgestellt. Geplant ist ein Gewerbegebiet (GE) i.S.d. § 8 BauNVO.

Da gemäß des Entwicklungsgebotes Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind (§ 8 Abs. 2 S.1 BauGB) ist zur Umsetzung der Planung eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Arzfeld aus dem Jahr 2001 für das Gelände der Firma „Natursteine Naumann“ (die Betriebsfläche Firma „Eifler Landbrot“ ist bereits als Gewerbefläche im Flächennutzungsplan dargestellt) erforderlich.

Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hahnengasse“.

Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.4, und § 2a BauGB i. V.m. Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a, 4c BauGB zu erstellen.

Lage und Geltungsbereich des Plangebietes der 21. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hahnengasse“:

Die Ortsgemeinde Lünebach liegt im Norden der Südeifel im Prümtal.

Der Änderungsbereich befindet sich am nördlichen Ortsrand von Lünebach.

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes sind in den nachfolgenden Abbildungen dargestellt:

(unmaßstäbliche Darstellung des Plangebietes)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden:

In der Sitzung am 07. April 2022 hat der Verbandsgemeinderat, nach Anerkennung eines ersten Planentwurfes, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB nebst den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Planentwurf zur 21. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hahnengasse“, einschließlich der dazugehörigen Begründung liegt in der Zeit vom

12. September 2023 bis einschließlich 13. Oktober 2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) nach Terminabsprache zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungszeiten kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Außerdem können von jedermann Anregungen zum Planentwurf der 21. Fortschreibung des FNP schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift nach Terminabsprache vorgebracht werden.

Des Weiteren kann der Planentwurf zur 21. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hahnengasse“, einschließlich der dazugehörigen Begründung während des Auslegungszeitraums auf der Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung

eingesehen werden.

Diese frühzeitige öffentliche Unterrichtung und Erörterung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Arzfeld, 22. August 2023
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld
Gerhard Kauth, 1. Beigeordneter