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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 35/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Irrhausen

Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 13a Abs.2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „1. Teiländerung In der Bringsmich“:

Der Ortsgemeinderat Irrhausen hat in seiner Sitzung am 31. Juli 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „1. Teiländerung In der Bringsmich“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Gemäß § 2 Absatz 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt gemacht.

Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes „1. Teiländerung In der Bringsmich“:

Hintergrund der Änderung des Bebauungsplanes ist der beabsichtigte Neubau einer privat genutzten Garage auf einem bebauten Grundstück, wobei das in der ursprünglichen Plankarte dargestellte Baufenster in nördlicher Richtung überschritten wird. Für den Neubau der Garage sind Anpassungen in den Textfestsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

Darüber hinaus beabsichtigt die Ortsgemeinde die Festsetzung bezüglich der Ausrichtung der Gebäude / Hauptfirstrichtung für den gesamten Geltungsbereich aufzulösen.

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung (wieder Nutzbarmachung von Flächen und die Nachverdichtung) handelt und das Plangebiet {{lt}} 20.000 m2 groß ist, womit die Anwendungsvoraussetzungen des § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) erfüllt werden, wird der vorliegende Bebauungsplan im sogenannten „beschleunigten Verfahren“ aufgestellt.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „1. Teiländerung In der Bringsmich“:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den Teilbereich a) sowie den Teilbereich b).

Der Teilbereich a) umfasst lediglich die Grundstücke der Gemarkung Irrhausen, Flur 3, Flurstücks-Nr.: 10/2 sowie Gemarkung Irrhausen, Flur 7, Flurstücks-Nrn.: 7/1 und 7/4.

Der Teilbereich b) umfasst die gesamten restlichen Flächen des Bebauungsplanes „In der Bringsmich“, sodass der ursprüngliche Bebauungsplan im Gesamten Gegenstand der 1. Änderung ist.

Der genaue räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der nachfolgenden nicht maßstäblichen Abbildung dargestellt:

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „1. Teiländerung In der Bringsmich“ werden keine umweltrelevanten Änderungen verursacht.

Beteiligung der Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der berührten Nachbargemeinden und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Der Ortsgemeinderat Irrhausen hat am 31. Juli 2025 den Beschluss gefasst, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs.2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c wird nicht angewendet.

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „1. Teiländerung In der Bringsmich“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02. September 2025 bis einschließlich 03. Okotober 2025 im Bürger- und Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Arzfeld unter dem Link:

https://vg-arzfeld.gremien.info/custom-page?id=6

eingesehen werden kann.

Des Weiteren liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „1. Teiländerung In der Bringsmich“ einschließlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Begründung, während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraums, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Dienststunden (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht nach Terminabsprache öffentlich aus.

Hierbei wird gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit nach Terminabsprache über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen.

Außerdem können während der o. g. Frist von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „1. Teiländerung In der Bringsmich“ elektronisch

(E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-arzfeld.de)

übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Anregungen auch schriftlich, oder während der Dienstzeiten nach Terminabsprache, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

54689 Irrhausen, 29.08.2025
Edgar Krings, Ortsbürgermeister