Titel Logo
Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 35/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Niederschrift

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hargarten

am Donnerstag, 02.07.2026, 19:00 Uhr,

im Mehrzweckgebäude Hargarten

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Beschlussfassung über die Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogrammes (RZN)

3.

12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

Teilbereich OG Lambertsberg - Bebauungspläne "Unterm Lambertsberg III + IV"

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

4.

27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

Teilbereich Windenergie - Rotor-out-Regelung

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

5.

44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld "Teilräumliche Fortschreibung Windenergie in den Bereichen Krautscheid und Arzfeld/Lauperath"

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

6.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

7.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1. Mitteilungen

-

Bei der letzten Hiebmaßnahme im Gemeindewald - Geweberhof, ist eine Kleinmenge von ca. 10 Rm. liegen geblieben. Diese wurde für die private Nutzung zum Verkauf angeboten.

-

Der neu gegründete Verein „Lebendiges Hargarten“ wurde erfolgreich im Vereinsregister eingetragen.

Zu Punkt 2.  Beschlussfassung über die Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogrammes (RZN)

Das Regionale Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz (RZN-Förderprogramm) dient der finanziellen Unterstützung kommunaler und regionaler Investitionsmaßnahmen zur Stärkung strukturschwächerer Räume. Gefördert werden insbesondere Projekte zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur, der Daseinsvorsorge sowie der nachhaltigen Entwicklung.

Die RZN-Förderung erfolgt im Rahmen festgelegter Programmrichtlinien insbesondere hinsichtlich Fördergegenstand (u. a. Maßnahmenkatalog), Förderquote und Bewilligungszeitraum. Die Maßnahmen sind bis Ablauf des Jahres 2028 abzuschließen. Anhand eines festgelegten Schlüssels wurden die Mittel auf die Gemeinden verteilt.

Mit Bescheid vom 01.12.2025 wurden der Verbandsgemeinde Arzfeld als zuwendungsberechtigter Kommune Fördermittel in voller Höhe von 1.552.921,88 EUR bewilligt.

Die Bewilligung umfasst unter anderem Maßnahmen der Gemeinde Hargarten mit den jeweils beantragten Zuwendungshöhen.

Zur fristgerechten Umsetzung der Maßnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraumes (Abschluss bis spätestens 31.12.2028) ist die Durchführung entsprechender Vergabeverfahren erforderlich. Da die einzelnen Ausschreibungen zeitgleich gestaffelt erfolgen werden, soll durch einen Grundsatzbeschluss die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen bestätigt sowie der Ortsbürgermeister ermächtigt werden, die jeweiligen Aufträge nach Durchführung der Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Die Ermächtigung dient der Verfahrensbeschleunigung und stellt sicher, dass die Maßnahmen fristgerecht umgesetzt und die bewilligten Fördermittel vollständig in Anspruch genommen werden können.

Folgende Maßnahmen wurden beantragt und bewilligt:

Erneuerung Deckendämmung Gemeinschaftsraum MZG

4.420,57 €

Alten Rutschturm ersetzen, Spielgeräte erneuern

10.000,00 €

E-Bike-Reparatur-Ladestation

3.000,00 €

Autarke Solar-Straßenlaterne für den Wanderweg

1.000,00 €

Erwerb einer überdachten Möblierung im

Außenbereich des DGH

2.000,00 €

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen.

2. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Über die erteilten Aufträge ist in der nächstfolgenden Ratssitzung zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

-

-

Zu Punkt 3. 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

Teilbereich OG Lambertsberg - Bebauungspläne "Unterm Lambertsberg III + IV"

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 18.06.2020 ist die 12. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.

Ziel der 12. Fortschreibung des FNP, Teilbereich Bebauungspläne „Unterm Lambertsberg III und IV“:

In der Ortsgemeinde Lambertsberg, Verbandsgemeinde Arzfeld, wurden durch den Ortsgemeinderat die Bebauungspläne „Unterm Lambertsberg III“ (Satzungsbeschluss vom 09.08.2022) und „Unterm Lambertsberg IV“ (Satzungsbeschluss vom 30.01.2024) aufgestellt.

Mit der Aufstellung der beiden Bebauungspläne möchte die Ortsgemeinde zum einen der konstant hohen Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen und zum anderen die der Wohnbauflächen in ihrem Gemeindegebiet Rechnung tragen. Zudem soll ein neben einem neuen Wohngebiet auch ein Mischgebiet ausgewiesen werden.

Das Baugebiet „Unterm Lambertsberg III“ soll sich räumlich an bereits bestehende Bebauung im Nor den anschließen. Weiterhin soll „Unterm Lambertsberg IV“ zukünftig an das Baugebiet „Unterm Lambertsberg III“ angrenzen. Da beide Bebauungspläne im sogenannten Regelverfahren aufgestellt wurden – das beinhaltet ein zweistufiges Verfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im förmlichen Verfahren – hat sich die Notwendigkeit ergeben, für beide Teilbereiche den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld fortzuschreiben.

Bei dem gewählten Standort handelt es sich um einen Bereich, der im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft in extensivem Dauergrünland dargestellt ist. Dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, wonach ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, wird somit nicht entsprochen. Vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebots ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplans in eine gemischte Baufläche sowie eine Wohnbaufläche notwendig. Zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist somit seitens der Ortsgemeinde Lambertsberg ein Bebauungsplanverfahren und parallel dazu eine Flächennutzungsplanänderung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen. Die 12. Fortschreibung des FNP erfolgt daher gemäß § 8 Abs. 3 im Parallelverfahren zu der Aufstellung der Bebauungspläne „Unterm Lambertsberg III und IV“.

Der Änderungsbereich befindet sich am südlichen Ortsrand von Lambertsberg in der Gemarkung Greimelscheid.

Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt:

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 03.06.2023 veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 14.06.2022 bis zum 15.07.2022 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 14.06.2022 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 15.07.2022 Anregungen geltend machen.

Die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB wurde in der Zeit 13.06.2023 bis einschließlich 14.07.2023 durchgeführt.

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB parallel mit Schreiben vom 12.06.2023beteiligt und um die Abgabe einer Stellungnahme bis zum 14.07.2023 gebeten.

Mit Beschluss vom 21.09.2023 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.

Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Hargarten stimmt der 12. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

-

-

Zu Punkt 4. 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld

Teilbereich Windenergie - Rotor-out-Regelung

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 18. April 2024 ist die 27. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.

Ziel der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes

Ziel der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld im Teilbereich „Windenergie“ ist die Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Insbesondere soll die bisher geltende eingeschränkte „Rotor-Out-Regelung“ in eine uneingeschränkte Regelung überführt werden, sodass Rotoren von Windenergieanlagen künftig generell Flächen außerhalb der ausgewiesenen Sondergebiete überstreichen dürfen.

Durch diese Anpassung wird sichergestellt, dass die bestehenden Sondergebiete für Windenergienutzung vollständig auf die gesetzlich geforderten Flächenbeitragswerte angerechnet werden können. Die räumlichen Abgrenzungen der Sondergebiete sowie die zugrunde liegenden Planungskriterien bleiben dabei unverändert, sodass die Grundzüge der bisherigen Planung nicht berührt werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 03. Februar 2024 veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 07. Februar 2024 bis zum 08. März 2024 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 01. Februar 2024 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 08. März 2024 Anregungen geltend machen.

Mit Beschluss vom 18. April 2024 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.

Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Hargarten stimmt der 27. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

1

-

Zu Punkt 5. 

44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld "Teilräumliche Fortschreibung Windenergie in den Bereichen Krautscheid und Arzfeld/Lauperath"

- Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO -

Durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Arzfeld vom 10. April 2025 ist die 44. Fortschreibung des seit dem 12. Januar 2002 rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld eingeleitet worden.

Ziel der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes:

In der VG Arzfeld gilt seit 2016 die Teilfortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplans. In diesem Plan sind auf der Grundlage eines gesamträumlichen Standortkonzeptes für das Gebiet der Verbandsgemeinde insgesamt 340 ha Sondergebiete für Windenergienutzung dargestellt.

 

Im Plan ist außerdem festgelegt, dass außerhalb der Sondergebiete die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) nicht zulässig ist.

Ziel dieser Fortschreibung ist es, durch eine isolierte Positivplanung zwei bestehende Altanlagen durch moderne Windenergieanlagen zu ersetzen (Repowering), wobei die neuen Standorte außerhalb bisheriger Sondergebiete liegen. Die neuen Sondergebiete umfassen eine Fläche von insgesamt ca. 3,8 ha. Damit bleibt die zulässige Höchstgrenze von 25 % zusätzlicher Sondergebietsfläche gemäß § 245e BauGB gewahrt.

Gleichzeitig wird eine ca. 3,4 ha große Fläche nördlich von Krautscheid, die bisher keine Festlegung zur Windenergienutzung im Flächennutzungsplan aufwies, ausdrücklich als Ausschlussfläche dargestellt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 31. Januar 2026 veranlasst. Die Entwurfsplanung hat vom 03. Februar 2026 bis zum 06. März 2026 zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 03. Februar 2026 eingeleitet. Die Beteiligten konnten bis zum 06. März 2026 Anregungen geltend machen.

Mit Beschluss vom 26. März 2026 hat der Verbandsgemeinderat Arzfeld der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld nach Abwägung der Ergebnisse aus den durchgeführten Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB zugestimmt.

Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächen-nutzungsplanes bedarf gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Änderung zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner aller Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Arzfeld wohnen.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat Hargarten stimmt der 44. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

-

-

Zu Punkt 6. Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Beratungsgegenstände vor.

Zu Punkt 7.  Verschiedenes

Vor einigen Jahren wurde das „Islek-Pfädchen“ angelegt. Hier liegt ein nennenswerter Teil auf der Gemarkung Hargarten. Wie bei allen Wanderwegen fallen auch hier Pflege-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an. Hier ist für die Zukunft zu klären, wie neben den ehrenamtlichen Helfern auch mit den anfallenden Kosten (z.B. Baumaterialien, Pflegemittel, …) umgegangen wird.