Die Eigentümerinnen / Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Arzfeld - Kickeshausen gehören, werden hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossenschaft für
Dienstag, 26. September 2023, 20:00 Uhr,
in den Jugendraum des Gemeindehauses Arzfeld eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Informationen über die Einnahmen und Ausgaben der gesamten Jagdgenossenschaft des Jahres 2022 mit gleichzeitiger Entlastung des Jagdvorstandes |
| 2. | Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Arzfeld - Kickeshausen inkl. Wahl neuer Jagdvorstände, Erlass der Satzungen für die Jagdgenossenschaften sowie Vereinbarungen zur Übertragung der Verwaltungsaufgaben an die Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld |
| 3. | Verschiedenes |
Gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft kann sich jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigten Person, oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in einer Person vereinigen.
Das Jagdgenossenschaftskataster liegt in der Zeit vom 11. September 2023 bis 25. September 2023 in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus.
Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Jagdkatasters sind von den Grundstückseigentümern während der Offenlegungsfrist vorzubringen. Spätere Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden.