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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 36/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Arzfeld für das Haushaltsjahr 2023 vom 28.08.2023

Der Ortsgemeinderat Arzfeld hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) in der derzeit gültigen Fassung, folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

2023

2023

2023

2023

gegenüber

bisher

EUR

erhöht

um

EUR

vermindert

um

EUR

nunmehr

festgesetzt

auf EUR

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.284.469

0

0

2.284.469

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.774.565

0

0

2.774.565

der Jahresüberschuss/

-fehlbedarf auf

-490.096

0

0

-490.096

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

2.095.892

0

0

2.095.892

die ordentlichen Auszahlungen auf

2.520.591

0

0

2.520.591

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-424.699

0

0

-424.699

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

0

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

0

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

0

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

513.180

76.600

0

589.780

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.110.000

253.000

0

1.363.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-596.820

-176.400

0

-773.220

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.206.299

176.000

0

1.382.299

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

184.780

0

0

184.780

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.021.519

176.000

0

1.197.519

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt von bisher 596.820,00 EUR auf 773.220,00 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

entfällt.

§ 5 Steuersätze

werden nicht geändert.

§ 6 Gebühren und Beiträge

werden nicht verändert.

§ 7 Eigenkapital

(Euro)

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres

2021

3.074.867,80

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres

2022

3.462.541,24

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 1. Haushaltsjahres

2023

2.972.445,24

54687 Arzfeld, 28.08.2023
Walter Heinisch
Ortsbürgermeister

Die Nachtragshaushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 11.09.2023 bis 20.09.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

54687 Arzfeld, 28.08.2023
Johannes Kuhl
Bürgermeister