(unmaßstäbliche Darstellung der Flächennutzungsplanänderung)
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat die vom Verbandsgemeinderat Arzfeld in öffentlicher Sitzung am 29. Oktober 2024 beschlossene 26. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilräumige Fortschreibung „Windenergie“, Bereich Plütscheid Gewerberwald, mit Bescheid vom 05. August 2025, Az.: 06-240175-09, aufgrund § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Baugesetzbuch vom 21. Dezember 2007 (GVBl.S.22), in der zurzeit geltenden Fassung, genehmigt.
Der Bescheid der Kreisverwaltung des Eifelkreises hat folgenden Wortlaut:
„Hiermit wird die von Ihnen mit Schreiben vom 16.05.2025, Az.: 72.200/11., vorgelegte Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Arzfeld, 26. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilräumige Fortschreibung „Windenergie“, Bereich Plütscheid Gewerberwald, gemäß § 6 Baugesetzbuch genehmigt.“
Die Genehmigung ergeht u. a. unter folgender Nebenbestimmung:
Aufschiebende Bedingung: Die Genehmigung wird erst wirksam, wenn ein rechtsverbindlicher und uneingeschränkter Zielabweichungsbescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord für die hier betroffene Planung vorliegt. Es dürfen keine Teilflächen von der Zielabweichung ausgenommen sein.
Sollte die Zielabweichung nicht oder nur eingeschränkt bzw. teilweise zugelassen werden, wird diese Genehmigung des Flächennutzungsplanes nicht wirksam. In diesem Fall ist über die Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes neu zu entscheiden.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Absatz 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Wirksamwerden:
Die 26. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilräumige Fortschreibung „Windenergie“, Bereich Plütscheid Gewerberwald, wird mit Auflösung der aufschiebenden Bedingung wirksam.
Geltungsbereich:
Der räumliche Änderungsbereich der vorliegenden Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans beschränkt sich auf Teilflächen im Südosten der VG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Plütscheid im Bereich Geweberwald.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in der beiliegenden Karte abgedruckt:
Auslegung:
Jedermann kann die 26. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilräumige Fortschreibung „Windenergie“, Bereich Plütscheid Gewerberwald, mit Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung, gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB vom Tag der Bekanntmachung an bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, Zimmer 58, 54687 Arzfeld, während der Öffnungszeiten (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) nach Terminabsprache öffentlich einsehen und über deren Inhalt Auskunft erlangen.
Die wirksame 26. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld, Teilräumige Fortschreibung „Windenergie“, Bereich Plütscheid Gewerberwald wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung im Internet über die Homepage der Verbandsgemeinde Arzfeld unter
https://www.vg-arzfeld.de/rathaus/buergerservice/bauen/bauleitplanung
zugänglich gemacht.
Folgende Hinweise werden gegeben:
Auf die Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften gemäß den Bestimmungen des § 214 BauGB wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 2 wird darauf hingewiesen, dass § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB unbeachtlich werden:
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 des BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| 3. | ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Arzfeld unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.