Die Eigentümerinnen/Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Üttfeld gehören, werden hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossenschaft für Dienstag, 22. September 2026 um 20:00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus nach Binscheid eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Informationen über die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft in den Jahren 2022 bis 2025 mit gleichzeitiger Entlastung des Jagdvorstandes |
| 2. | Jagdpachtangelegenheiten |
| 3. | Neuwahl des Jagdvorstandes |
| 4. | Beschluss über die Übertragung der Verwaltungsgeschäfte an die Gemeinde Üttfeld |
| 5. | Beschluss über den Zuschuss an die Gemeinde Üttfeld für den Zweck Winterdienst |
| 6. | Beschluss über die Übernahme des gemeindlichen Schuldendienstes der Gemeinde Üttfeld |
| 7. | Verwendung des Reinerlöses/Rücklagen |
| 8. | Verschiedenes |
Gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft kann sich jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigten Person, oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in einer Person vereinigen.
Das Jagdgenossenschaftskataster liegt in der Zeit vom 06.09.2026 bis 21.09.2026 in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich aus.
Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Jagdkatasters sind von den Grundstückseigentümern während der Offenlegungsfrist vorzubringen.
Spätere Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden.