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Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 37/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Daleiden für das Haushaltsjahr 2025 vom 01.09.2025

vom 01.09.2025

Der Ortsgemeinderat Daleiden hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) in der derzeit gültigen Fassung, folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 13.08.2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

die ordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die außerordentlichen Einzahlungen auf

die außerordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neue festgesetzt

von bisher 0,00 EUR auf 312.650,00 EUR

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

§ 5

Steuersätze

werden nicht geändert.

§ 6

Gebühren und Beiträge

werden nicht verändert.

§ 7

Eigenkapital

wird nicht verändert.

Daleiden, 01.09.2025
Herbert Maus
Ortsbürgermeister

Die Nachtragshaushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 15.09.2025 bis 24.09.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus.

54687 Arzfeld, 01.09.2025
Johannes Kuhl
Bürgermeister