Titel Logo
Islek aktuell VG Arzfeld
Ausgabe 37/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Niederschrift

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großkampenberg

am Montag, 30.03.2026, 19:00 Uhr,

im Dorfgemeinschaftshaus Großkampenberg

Tagesordnung

A. Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen

2.

Beschlussfassung über die Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogrammes (RZN)

3.

Hausnummerierung Gretheneskreuz

4.

Auftragsvergaben

4.1

Sanierung Fahrweg/Alter Friedhof (Parkplatz)

5.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

6.

Verschiedenes

Abwicklung der Tagesordnung:

Zu Punkt 1.

Mitteilungen

Der Vorsitzende informierte den Rat, dass über die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm ein Antrag zur Durchführung eines Großraumtransport über die Hauptstraße, die Bergstraße und den Dackscheider Weg gestellt wurde. Diesem Antrag wurde stattgegeben.

Zu Punkt 2.

Beschlussfassung über die Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogrammes (RZN)

Das Regionale Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz (RZN-Förderprogramm) dient der finanziellen Unterstützung kommunaler und regionaler Investitionsmaßnahmen zur Stärkung strukturschwächerer Räume. Gefördert werden insbesondere Projekte zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur, der Daseinsvorsorge sowie der nachhaltigen Entwicklung.

Die RZN-Förderung erfolgt im Rahmen festgelegter Programmrichtlinien insbesondere hinsichtlich Fördergegenstand (u. a. Maßnahmenkatalog), Förderquote und Bewilligungszeitraum. Die Maßnahmen sind bis Ablauf des Jahres 2028 abzuschließen. Anhand eines festgelegten Schlüssels wurden die Mittel auf die Gemeinden verteilt.

Mit Bescheid vom 01.12.2025 wurden der Verbandsgemeinde Arzfeld als zuwendungsberechtigter Kommune Fördermittel in voller Höhe von 1.552.921,88 EUR bewilligt.

Die Bewilligung umfasst unter anderem Maßnahmen der Gemeinde Großkampenberg mit den jeweils beantragten Zuwendungshöhen.

Zur fristgerechten Umsetzung der Maßnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraumes (Abschluss bis spätestens 31.12.2028) ist die Durchführung entsprechender Vergabeverfahren erforderlich. Da die einzelnen Ausschreibungen zeitgleich gestaffelt erfolgen werden, soll durch einen Grundsatzbeschluss die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen bestätigt sowie der Ortsbürgermeister ermächtigt werden, die jeweiligen Aufträge nach Durchführung der Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Die Ermächtigung dient der Verfahrensbeschleunigung und stellt sicher, dass die Maßnahmen fristgerecht umgesetzt und die bewilligten Fördermittel vollständig in Anspruch genommen werden können.

Folgende Maßnahmen wurden beantragt und bewilligt:

Energetische Sanierung DGH (Heizung und Dämmung)

26.086,13 €

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen.

2. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Über die erteilten Aufträge ist in der nächstfolgenden Ratssitzung zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

-

-

Zu Punkt 3.

Hausnummerierung Gretheneskreuz

Für die Straße „Gretheneskreuz“ soll eine neue Hausnummerierung festgelegt werden.

Der Ortsgemeinderat Großkampenberg wird gebeten in der nächsten Ratssitzung einen entsprechenden Beschluss zur Hausnummerierung zu fassen.

Bezüglich der Vergabe der Hausnummern ist von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung ein Vorschlag beigefügt.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Die Ortsgemeinde Großkampenberg stimmt dem Vorschlag der Verbandsgemeinde mit der vorgeschlagenen Hausnummerierung zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

-

-

Zu Punkt 4.

Auftragsvergaben

Zu Punkt 4.1.

Sanierung Fahrweg/Alter Friedhof (Parkplatz)

Bezüglich der Sanierung des Fahrwegs/ Alter Friedhof (Parkplatz) liegt der Ortsgemeinde ein Angebot der Firma Köppen über 6.820,49 Euro brutto vor.

Folgender Beschluss wurde gefasst:

„Der Ortsgemeinderat stimmt der Vergabe des Auftrages „Sanierung Fahrweg/ Alter Friedhof (Parkplatz)“ auf Grundlage des Angebotes der Firma Köppen über 6.820,49 Euro zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

-

-

Zu Punkt 4.2.

Defekte Profilzylinder Dorfgemeinschafshaus

Im Dorfgemeinschaftshaus Großkampenberg sind Profilzylinder an zwei Türen defekt und müssen ausgetauscht werden. Ebenso soll das Schloss an der Fluchttür ausgetauscht werden, um diese mit dem Generalschlüssel nutzen zu können.

Von der Firma Hees + Peters GmbH wurde ein Angebot über 623,33 Euro brutto erstellt.

Folgender Beschluss wurde gefasst:

„Der Ortsgemeinderat stimmt Angebot der Firma Hees + Peters GmbH mit einer Gesamtsumme von 623,33 Euro brutto zu.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

-

-

Zu Punkt 5.

Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den Bau einer 4. Windkraftanlage im Windkraftsondergebiet Großkampenberg

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BlmSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Vestas V162, Nennleistung 6200 kW,

Nabenhöhe 169m. Rotodurchmesser 162m; „Arzfeld-West 2“

Gemarkung: Großkampenberg, Flur 52, Flurstück Nr. 31

Zwischenzeitlich konnten die fehlenden Voraussetzungen hinsichtlich der von der Planung betroffenen Grundstücke größtenteils erfüllt werden.

Seitens der Ortsgemeinde Großkampenberg ist demnach nun eine bauleitplanerische Beurteilung des Vorhabens möglich. Der zwischen der Ortsgemeinde Großkampenberg und dem Antragsteller noch bestehende bauleitplanerische Beratungs- und Klärungsbedarf konnte im Wesentlichen erledigt werden.

Es wurde der folgende Beschluss gefasst:

„Der Ortsgemeinderat ermächtigt Ortsbürgermeister Bertram Ademes, nach Klärung aller noch offenen Punkte, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Er wird beauftragt die entsprechende Zustimmungserklärung zu unterzeichnen.“

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

-

-

Wegen des Vorliegens von Ausschließungsgründen gemäß § 22 GemO haben der Vorsitzende und der erste Beigeordnete an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und sich vom Sitzungstisch entfernt.

Den Vorsitz übernahm das älteste Ratsmitglied.

Zu Punkt 6.

Verschiedenes

Aus Reihen der Zuhörer wurde an den Rat die Frage gerichtet, ob die Einzugsgemeinden der Kindertagesstätte Lützkampen auch an den Personalkosten einer beurlaubten Mitarbeiterin der Kita beteiligt werden.

Diese Frage wurde vom Vorsitzenden bejaht. Aufgrund einer Rahmenvereinbarung zwischen der Trägergemeinde Lützkampen und den betroffenen Einzugsgemeinden vom 01.01.2016 werden die Einzugsgemeinden zu nicht durch Zuschüsse oder Beiträge Dritter gedeckten Personal- und Sachkosten hinzugezogen. Dies erfolgt auf Grundlage von § 27 Abs. 3 KitaG.