Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl.S.272) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 500 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 500 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) — 0 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 €
nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel — 0 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf — 0 €
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Die Umlage für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgesetzt:
| Ortsgemeinde Plütscheid | 30% | 150 € |
| Ortsgemeinde Feuerscheid | 30% | 150 € |
| Verbandsgemeinde Arzfeld | 20% | 100 € |
| Verbandsgemeinde Prüm | 20% | 100 € |
| Der Stand des Eigenkapitals betrug zum | 31.12.2020 | 28.724 € |
| voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2021 | 28.724 € |
| voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2022 | 28.724 € |
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.09. bis 05.10.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.
Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl.S.272) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 500 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 500 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) — 0 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 €
nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel — 0 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf — 0 €
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Die Umlage für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:
| Ortsgemeinde Plütscheid | 30% | 150 € |
| Ortsgemeinde Feuerscheid | 30% | 150 € |
| Verbandsgemeinde Arzfeld | 20% | 100 € |
| Verbandsgemeinde Prüm | 20% | 100 € |
| Der Stand des Eigenkapitals betrug zum | 31.12.2021 | 28.724 € |
| voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2022 | 28.724 € |
| voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2023 | 28.724 € |
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.09. bis 05.10.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.